Sozialhilfe im Kanton Luzern 2021 – Bezugsdauer und Umfang
Wieder deutlich mehr Abschlüsse aufgrund verbesserter Erwerbssituation
Von den in den letzten 5 Jahren im Kanton Luzern eröffneten Sozialhilfedossiers wurden knapp ein Drittel innerhalb von 6 Monaten und knapp die Hälfte innerhalb von 12 Monaten wieder geschlossen. Der Anteil an Langzeitbeziehenden, die länger als 4 Jahre mit Sozialhilfe unterstützt werden, betrug weniger als einen Fünftel.
Deutlich mehr Dossiers aufgrund verbesserter Erwerbssituation abgeschlossen
Gut 30 Prozent (2020: 24%) der Abschlüsse gingen 2021 auf eine verbesserte Erwerbssituation der unterstützten Personen zurück; bei rund 35 Prozent wurde die Sozialhilfe durch eine andere Sozialleistung abgelöst (z.B. IV oder ALV). Bei 31 Prozent der abgeschlossenen Dossiers endete die Zuständigkeit des involvierten Sozialdienstes, meist wegen Wegzug oder Kontaktabbruch der unterstützten Person.
Im Vergleich zum Vorjahr kam es 2021 bei den Dossiers, welche aufgrund einer verbesserten Erwerbssituation abgeschlossen werden konnten, zu einer deutlichen Zunahme (+6,3 Pp.). 2020 war hier eine deutliche Abnahme zu verzeichnen gewesen (–6,4 Pp.). Die Zunahme ist auf die höhere Anzahl an abgeschlossenen Dossiers mit dem Hauptgrund "Aufnahme Erwerbstätigkeit" zurückzuführen. Die Zahl ist 2021 gegenüber 2020 von 376 auf 464 gestiegen. Somit gab es im zweiten Jahr der Corona-Pandemie wieder deutlich mehr Abschlüsse durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, was wahrscheinlich auf die positive wirtschaftliche Entwicklung zurückzuführen ist. Im ersten Jahr der Corona-Pandemie, 2020, war dieser Wert in nahezu allen Zentralschweizer Kantonen rückläufig gewesen.
Insgesamt weniger Dossiers abgeschlossen
Eine leichte Abnahme der Anzahl abgeschlossener Dossiers war 2021 bei der "Existenzsicherung durch andere Sozialleistungen" zu verzeichnen (–1,8 Pp.). Dies war zu erwarten, da es im Vorjahr überdurchschnittlich viele Ablösungen durch die EL (Erhöhung Taxgrenze) gegeben hatte. Bei der "Beendigung der Zuständigkeit" nahm der Anteil um 4,1 Prozentpunkte ab. Hier hat vor allem die Beendigung der Zuständigkeit durch Todesfall abgenommen (122 auf 48 Dossiers). Dies ist möglicherweise darauf zurückzuführen, dass aufgrund der Erhöhung des Taxausgleiches bei den Ergänzungsleistungen deutlich weniger Rentner/innen in Heimen Bezüger/innen von wirtschaftlicher Sozialhilfe (WSH) waren. Im Gesamten hat somit, trotz mehr Ablösungen aus der WSH durch Verbesserung der Erwerbssituation, die Zahl abgeschlossener Dossiers abgenommen (–5,7%).
Alleinlebende mit höchster Deckungsquote
Der mittlere monatliche Unterstützungsbeitrag pro Dossier betrug 2021 im Kanton Luzern 1'732 Franken (Median). Dieser Nettobedarf errechnet sich aus dem theoretischen Haushaltsbedarf gemäss SKOS-Richtlinien abzüglich allfälliger Einnahmen. Paare mit Kind/ern wiesen mit 2'657 Franken den höchsten mittleren Nettobedarf aus. Der entsprechende Betrag lag bei den Alleinlebenden bei 1'837 Franken. Einelternfamilien wiesen einen mittleren Nettobedarf von 2'120 Franken auf.
Die Deckungsquote ist jener Anteil des finanziellen Bedarfs, der durch die Sozialhilfe abgedeckt wird. Sie betrug 2021 im Kanton Luzern, wie bereits im Vorjahr, durchschnittlich 79 Prozent. Bei mehr als der Hälfte der Sozialhilfebeziehenden betrug die Deckungsquote 100 Prozent. Das heisst, dass die Sozialhilfe für deren gesamten Lebensbedarf aufkam. Alleinerziehende und Paare mit Kind/ern wiesen mit 66 Prozent im Durchschnitt eher niedrige Deckungsquoten auf. Alleinlebende verzeichneten mit durchschnittlich 86 Prozent eine deutlich höhere Quote.