Sozialhilfe im Kanton Luzern 2021 – Kennzahlen

Sozialhilfequote bleibt auch im zweiten Pandemie-Jahr stabil

2021 wurden im Kanton Luzern 9'839 Personen mit wirtschaftlicher Sozialhilfe (WSH) unterstützt (ohne Asyl- und Flüchtlingsbereich in der finanziellen Zuständigkeit des Bundes). Das sind 130 Empfänger/innen weniger als im Vorjahr (–1,3%). Setzt man die Zahl der Sozialhilfebeziehenden in Beziehung zur Wohnbevölkerung, ergibt sich eine Sozialhilfequote von 2,4 Prozent: Pro 1'000 Luzerner/innen bezogen 24 Personen mindestens einmal im Kalenderjahr WSH. Die Luzerner Sozialhilfequote bleibt damit gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Weniger Personen in der Sozialhilfe trotz Covid-19-Pandemie

Die Zahl der Personen, welche auf WSH angewiesen sind, hat 2021 trotz der Covid-19-Pandemie abgenommen. Mögliche Gründe für diese abnehmende Entwicklung sind unter anderem pandemiebedingte Massnahmen, zum Beispiel der Ausbau der vorgelagerten Sozialleistungen wie die Arbeitslosenversicherung (Verlängerung des ALV-Taggeldbezugs, die Ausweitung/Vereinfachung der Kurzarbeit) und die Einführung einer Corona-Erwerbsersatzentschädigung. Neben den pandemiebedingten Massnahmen könnten auch weitere Faktoren einen Einfluss auf die abnehmende Entwicklung gehabt haben. So sind seit der Erhöhung der Grenze der Heimtaxe bei den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL) Rentner/innen und Rentner in Heimen seit dem Jahr 2020 besser durch die EL abgesichert, wodurch die Sozialhilfe hier nur noch in Ausnahmefällen zum Tragen kommt (siehe Risikogruppen und Bezugsdauer und Umfang). Zudem hat die Zahl der WSH-Beziehenden mit einem C-Ausweis – wie bereits im Vorjahr – deutlich abgenommen, was möglicherweise mit der ausländerrechtlichen Verschärfungen aus dem Jahr 2019 im Zusammenhang steht (siehe Risikogruppen), welche einen Nichtbezug aufgrund der Befürchtung negativer Folgen vermuten lässt.

Zahl der Alimentenbevorschussungen erstmals seit 2009 wieder steigend

Alimente für Kinder werden von den Gemeinden bevorschusst, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt und die finanziellen Mittel des obhutsberechtigten Elternteils unter einer bestimmten Grenze liegen. 2021 gab es im Kanton Luzern 909 Dossiers mit Alimentenbevorschussungen. Insgesamt wurden damit 2'114 Personen unterstützt (+3,5% gegenüber dem Vorjahr). Dies entspricht einem Anteil von 0,51 Prozent an der Kantonsbevölkerung. Die Anzahl ausgerichteter Alimentenbevorschussungen nimmt erstmals seit 2009 wieder zu. Der Anstieg ist wahrscheinlich auf die Einführung der Teilbevorschussung im März 2020 zurückzuführen, welche nun mit etwas Verzögerung Wirkung zeigt.

Kontakt

David von Holzen

E-Mail: David.vonHolzen@lustat.ch

Telefon: +41 41 228 66 01

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