Sozialhilfe im Kanton Zug 2021

Sozialhilfequote im zweiten Pandemie-Jahr auf 1,5 Prozent gesunken

2021 wurden 1'912 Zuger/innen mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützt. Das sind 93 Personen oder 4,6 Prozent weniger als im Vorjahr. Die Sozialhilfequote, welche die Sozialhilfebeziehenden zur Kantonsbevölkerung ins Verhältnis setzt, sank um 0,1 Prozentpunkt auf 1,5 Prozent. Damit ist die Quote im Kanton Zug seit 2012 (1,7%) unverändert geblieben oder hat abgenommen.

Verglichen mit der Gesamtschweiz (neustes verfügbares Datenjahr 2020: 3,2%) ist die Zuger Sozialhilfequote unterdurchschnittlich. Sie ist auch tiefer als jene der Zentralschweiz insgesamt, welche seit 2018 unverändert bei 1,9 Prozent liegt.

2021 war das zweite von der Corona-Pandemie geprägte Jahr. Der Rückgang der Zuger Sozialhilfequote trotz Pandemie ist unter anderem auf die vorgelagerten pandemiebedingten Leistungen des Bundes und des Kantons sowie Sozialversicherungs- und bedarfsabhängige Sozialleistungen zurückzuführen. Die gute wirtschaftliche Entwicklung hat sich möglicherweise ebenfalls positiv ausgewirkt. Eine weitere Ursache für den Rückgang könnte im knappen Wohnraumangebot liegen, das armutsbetroffenen Menschen die Suche nach bezahlbarem Wohnraum deutlich erschwert.

Sozialhilferisiko bei Personen ohne nachobligatorischen Bildungsabschluss am höchsten

Personen ohne nachobligatorischen Bildungsabschluss tragen ein besonders hohes Sozialhilferisiko. Im Kanton Zug lag die Sozialhilfequote entsprechender Personen 2021 bei 3,9 Prozent. Das sind 0,4 Prozentpunkte weniger als im Vorjahr. Ein tieferes Bildungsniveau vermindert die Chancen am Arbeitsmarkt und ist mit ein Grund für die höhere Sozialhilfequote der ausländischen Zuger Wohnbevölkerung gegenüber der schweizerischen.

2021 betrug die Quote der Sozialhilfebeziehenden mit Schweizer Nationalität 0,8 Prozent. Sie ist gegenüber dem Vorjahr um 0,1 Prozentpunkt gesunken. Noch stärker ist die Quote der Sozialhilfebeziehenden mit ausländischer Nationalität gesunken – auf 3,2 Prozent. Sie war zum zweiten Mal in Folge rückläufig (2020: 3,3%; 2019: 3,4%).

Die Zahl der ausländischen Niedergelassenen mit Aufenthaltsbewilligung C im Kanton Zug, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, ist – wie in mehreren Zentralschweizer Kantonen – gegenüber dem Vorjahr erneut gesunken (2019: 603 Pers.; 2020: 519 Pers.; 2021: 474 Pers.). Im Jahr 2021 betrug der Rückgang hier 8,7 Prozent. Die rückläufige Tendenz deckt sich zeitlich mit der Einführung des revidierten Ausländer- und Integrationsgesetzes im Jahr 2019.

2021 gehörten im Kanton Zug gut 40 Prozent der ausländischen Sozialhilfebeziehenden zu den Flüchtlingen mit Ausweis B oder F. Dadurch, dass die finanzielle Verantwortung von Flüchtlingen nach 5 Jahren vom Bund auf die Kantone und Gemeinden übergeht, wuchs diese Gruppe der Flüchtlinge 2021 in allen Zentralschweizer Kantonen erneut, in Zug um 3,1 Prozentpunkte auf 30,4 Prozent. Hier wirkte sich die grosse Zahl der 2014 bis 2016 in die Schweiz zugewanderten Flüchtlinge aus. Bezüglich der beruflichen Integration steht die genannte Personengruppe vor einer ganz besonderen Situation, wodurch ein überdurchschnittlicher Bedarf an Sozialhilfe entsteht.

Die Altersgruppe mit dem höchsten Risiko eines Sozialhilfebezugs waren 2021 die Zuger Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren (Quote: 2,4%). Mit steigendem Alter sinkt in der Regel das Risiko, auf Sozialhilfe angewiesen zu sein: Die 65-bis 79-jährigen und die 80-jährigen und älteren Zuger/innen bezogen 2021 von allen Altersgruppen am seltensten Sozialhilfe (Quoten: je 0,1%). Personen im Rentenalter haben im Bedarfsfall Anrecht auf Ergänzungsleistungen zur AHV, sodass sie nur in Ausnahmefällen auf das letzte sozialstaatliche Auffangnetz der wirtschaftlichen Sozialhilfe angewiesen sind.

Anteil der unterstützten Alleinerziehenden gesunken

Kinder und Jugendliche, die mit nur einem Elternteil zusammenleben, sind einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt. 2021 bezogen im Kanton Zug 1,9 Prozent aller Privathaushalte Sozialhilfe. Bei verheirateten Paaren mit Kindern waren es mit 0,9 Prozent weniger als halb so viele. Mit 12,6 Prozent um ein Vielfaches höher lag dieser Anteil bei Haushalten, in denen ein alleinerziehender Elternteil (überwiegend die Mutter) mit seinen Kindern zusammenlebt. Das Einkommen alleinerziehender Mütter und Väter reicht häufig nicht aus, um den Lebensbedarf der Familie zu decken. Der Anteil sozialhilfebeziehender Alleinerziehender ist allerdings im Kanton Zug 2021 gegenüber dem Vorjahr um 1,7 Prozentpunkte gesunken, nachdem er zuvor seit 2018 in etwa konstant geblieben war. Im Kanton Zug zeigt sich auch, dass bei Einelternfamilien die Anzahl der Kinder das Sozialhilferisiko prägt: Die Sozialhilfequote dieses Haushaltstyps war bei 3 Kindern mit 21,4 Prozent bedeutend höher als bei nur 1 Kind (11,7%).

Familien mit Kindern werden mit weiteren, der wirtschaftlichen Sozialhilfe vorgelagerten bedarfsabhängigen Sozialleistungen unterstützt. 2021 wurden im Kanton Zug 364 Kindern und jungen Erwachsenen die Alimente bevorschusst (–7,1% gegenüber dem Vorjahr). Damit ist seit dem Jahr 2015 die Quote der Alimentenbevorschussungen im Kanton Zug rückläufig. 74 Familien oder 289 Personen erhielten Mutterschaftsbeiträge. Das sind 11,3 Prozent weniger als im Vorjahr. Auch hier setzt der Rückgang sich seit 2019 fort.

Anteil der Vollzeit-Erwerbstätigen in der Sozialhilfe gestiegen

2021 waren von den Zuger Sozialhilfebeziehenden im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 und 64 Jahren rund 40 Prozent erwerbstätig, weniger als die Hälfte davon in einer Festanstellung. Der Anteil der Erwerbstätigen unter den Sozialhilfebeziehenden steigt damit im Kanton Zug seit 2017 an. Erwerbstätigen wird die wirtschaftliche Sozialhilfe als Ergänzung zum Lohn ausbezahlt, wenn dieser zusammen mit anderen Einkommensquellen nicht zur Deckung des Lebensunterhalts ausreicht.

2021 waren von den erwerbstätigen Sozialhilfebezüger/innen (ohne Lernende) 30 Prozent in einem Teilzeitpensum unter 50 Prozent beschäftigt (–3 Pp.). Fast gleich viele unterstützte Erwerbstätige arbeiteten Vollzeit (29%). Das sind 3 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. 2021 ist es also einem höheren Anteil von unterstützten erwerbstätigen Zugern/-innen trotz Vollzeitarbeit nicht gelungen, ihren Existenzbedarf ohne staatliche Hilfe zu decken. Die restlichen Unterstützten arbeiteten entweder in mehreren Teilzeitpensen oder in einem Teilzeitpensum von 50 Prozent oder mehr. Männer waren unter den sozialhilfebeziehenden Vollzeitbeschäftigten häufiger als Frauen. Umgekehrt wurden mehr teilzeitbeschäftigte Frauen mit Sozialhilfeleistungen unterstützt als Männer.

59 Prozent der 2021 im Kanton Zug Unterstützten im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 und 64 Jahren gingen keiner Erwerbstätigkeit nach. 26 Prozent waren erwerbslos. Das heisst, sie wären zwar für die Aufnahme einer Tätigkeit verfügbar gewesen, blieben aber ohne bezahlte Arbeit. Die Übrigen waren Nichterwerbspersonen.

Wieder mehr Dossiers aufgrund verbesserter Erwerbssituation abgeschlossen

Die Sozialhilfe dient in erster Linie der Überbrückung temporärer Notlagen. 2021 konnte im Kanton Zug knapp die Hälfte der 1'190 Dossiers innerhalb eines Jahres wieder geschlossen werden. Die mittlere Bezugsdauer sank im Vergleich zum Vorjahr von 14 auf 12 Monate. Dies könnte auf die gesamtwirtschaftlichen Beruhigungen nach dem ersten Corona-Jahr zurückzuführen sein.

Bei den 2021 abgeschlossenen Sozialhilfedossiers sind 39 Prozent der Fallabschlüsse auf eine verbesserte Erwerbssituation zurückzuführen. Das sind knapp 10 Prozent mehr als im Vorjahr. Im ersten Pandemie-Jahr 2020 war dieser Anteil in Zug wie in nahezu allen Zentralschweizer Kantonen rückläufig gewesen. 31 Prozent wurden durch eine andere Sozialleistung abgelöst (z.B. IV-Rente). Bei 26 Prozent der Fallabschlüsse endete die Zuständigkeit der involvierten Sozialdienste, meist wegen Wegzug oder Kontaktabbruch der unterstützten Person.

Von den in den letzten fünf Jahren eröffneten Sozialhilfedossiers waren 2021 gut ein Drittel nach sechs Monaten wieder geschlossen (34%). Langzeitbeziehende, die länger als vier Jahre mit Sozialhilfe unterstützt werden, machten weniger als einen Sechstel aller abgeschlossenen Dossiers aus (Abschlussquote nach 48 Monaten: 84%).

Kontakt

David von Holzen

E-Mail: David.vonHolzen@lustat.ch

Telefon: +41 41 228 66 01

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