Sozialhilfe im Kanton Schwyz 2021

Sozialhilfequote im zweiten Pandemie-Jahr unverändert bei 1,5 Prozent

2021 wurden 2'365 Schwyzer/innen mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützt. Das sind 24 Personen mehr als im Vorjahr. Die Sozialhilfequote des Kantons, welche die Sozialhilfebeziehenden zur Wohnbevölkerung ins Verhältnis setzt, verblieb unverändert bei 1,5 Prozent. Vor 2020 hatte die Schwyzer Quote fünf Jahre in Folge bei 1,4 Prozent gelegen.

Verglichen mit der Gesamtschweiz (neustes verfügbares Datenjahr 2020: unverändert 3,2%) ist die Schwyzer Quote unterdurchschnittlich. Sie ist auch tiefer als jene der Zentralschweiz insgesamt, welche 2021 unverändert bei 1,9 Prozent lag.

2021 war das zweite von der Corona-Pandemie geprägte Jahr. Dass die Sozialhilfequote im Kanton Schwyz trotz Pandemie nicht angestiegen ist, kann unter anderen auf die vorgelagerten pandemiebedingten Leistungen des Bundes und des Kantons sowie Sozialversicherungs- und bedarfsabhängige Sozialleistungen zurückgeführt werden. Die gute wirtschaftliche Entwicklung hat sich möglicherweise ebenfalls positiv ausgewirkt. Zudem wird eine Zunahme des Nichtbezugs der Sozialhilfe aufgrund der verschärften ausländerrechtlichen Bestimmungen vermutet.

Vergangene Flüchtlingswelle gelangt in Zuständigkeit der Kantone

Personen ohne nachobligatorischen Bildungsabschluss tragen ein besonders hohes Sozialhilferisiko. Im Kanton Schwyz lag die Sozialhilfequote entsprechender Personen 2021 bei 2,5 Prozent. Das sind 0,4 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Ein tieferes Bildungsniveau vermindert die Chancen am Arbeitsmarkt und ist auch im Kanton Schwyz mit ein Grund für die höhere Sozialhilfequote der ausländischen Wohnbevölkerung (3,8%) gegenüber der schweizerischen (0,8%). Beide Quoten blieben 2021 gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Die Zahl der Niedergelassenen mit Bewilligung C ist in Schwyz 2021 erneut gesunken – diesmal um 12,6 Prozent. Die Abnahme deckt sich zeitlich mit der Einführung des revidierten Ausländer- und Integrationsgesetzes im Jahr 2019.

2021 gehörten im Kanton Schwyz 53 Prozent der ausländischen Sozialhilfebeziehenden zu den Flüchtlingen mit Ausweis B oder F. Dadurch, dass die finanzielle Verantwortung von Flüchtlingen nach 5 Jahren vom Bund auf die Kantone und Gemeinden übergeht, wuchs diese Gruppe der Flüchtlinge 2021 in allen Zentralschweizer Kantonen erneut, in Schwyz um 5,1 Prozentpunkte auf 38,3 Prozent. Hier wirkte sich die grosse Zahl der 2014 bis 2016 in die Schweiz zugewanderten Flüchtlinge aus. Bezüglich der beruflichen Integration steht die genannte Personengruppe vor einer ganz besonderen Situation, wodurch ein überdurchschnittlicher Bedarf an Sozialhilfe entsteht.

Die Altersgruppe mit dem höchsten Risiko eines Sozialhilfebezugs waren 2021 die Schwyzer Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren (Quote: 2,7%). Mit steigendem Alter sinkt in der Regel das Risiko, auf Sozialhilfe angewiesen zu sein: Die 65- bis 79-jährigen Schwyzer/innen bezogen 2021 von allen Altersgruppen am seltensten Sozialhilfe (Quote: 0,2%). Personen im Rentenalter haben im Bedarfsfall Anrecht auf Ergänzungsleistungen zur AHV, sodass sie nur in Ausnahmefällen auf das letzte sozialstaatliche Auffangnetz der wirtschaftlichen Sozialhilfe angewiesen sind.

Anteil der unterstützten Einelternhaushalte gesunken

Kinder und Jugendliche, die mit nur einem Elternteil zusammenleben, sind einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt. Insgesamt bezogen 2021 im Kanton Schwyz 1,6 Prozent aller Privathaushalte Sozialhilfe. Bei verheirateten Paaren mit Kindern war es 1,0 Prozent. Um ein Vielfaches höher war dieser Anteil mit 13,6 Prozent bei Haushalten, in denen ein alleinerziehender Elternteil (überwiegend Mütter) mit seinen Kindern zusammenlebt. Das Einkommen alleinerziehender Mütter und Väter reicht häufig nicht aus, um den Lebensbedarf der Familie zu decken. Allerdings ist 2021 im Kanton Schwyz diese Quote gegenüber dem Vorjahr um 1,9 Prozentpunkte gesunken.

Familien mit Kindern werden im Kanton Schwyz mit weiteren, der wirtschaftlichen Sozialhilfe vorgelagerten bedarfsabhängigen Sozialleistungen unterstützt. 2021 wurden 254 Kindern und jungen Erwachsenen die Alimente bevorschusst – 6 Prozent weniger als im Vorjahr. Damit ist die Zahl der alimentenbevorschussten Kinder und jungen Erwachsenen im Kanton Schwyz seit 2015 rückläufig.

Anteil der Vollzeit-Erwerbstätigen in der Sozialhilfe erneut gestiegen

2021 waren von den Schwyzer Sozialhilfebeziehenden im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 und 64 Jahren 39 Prozent erwerbstätig – überwiegend in Form einer Teilzeitanstellung. Das sind 3 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Der Anteil der Erwerbstätigen ist damit im Kanton Schwyz seit 2015 (27%) kontinuierlich angestiegen. Erwerbstätigen wird die wirtschaftliche Sozialhilfe als Ergänzung zum Lohn ausbezahlt, wenn dieser zusammen mit anderen Einkommensquellen nicht zur Deckung des Lebensunterhalts ausreicht.

Von den erwerbstätigen Sozialhilfebezüger/innen (ohne Lernende) waren 33 Prozent in einem Teilzeitpensum unter 50 Prozent beschäftigt. 29 Prozent arbeiteten Vollzeit. Das sind fast 4 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. 2021 ist es also einem höheren Anteil von erwerbstätigen unterstützten Schwyzer/innen trotz Vollzeitarbeit nicht gelungen, ihren Existenzbedarf ohne staatliche Hilfe zu decken. Die restlichen erwerbstätigen Unterstützten arbeiteten entweder in mehreren Teilzeitpensen oder in einem Teilzeitpensum von 50 Prozent oder mehr. Männer sind unter den sozialhilfebeziehenden Vollzeitbeschäftigten häufiger als Frauen. Umgekehrt gibt es mehr teilzeitbeschäftigte Frauen mit Sozialhilfeleistungen als Männer.

59 Prozent der 2021 im Kanton Schwyz Unterstützten im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 und 64 Jahren gingen keiner beruflichen Tätigkeit nach. 22 Prozent waren erwerbslos. Das heisst, sie wären zwar für die Aufnahme einer Tätigkeit verfügbar gewesen, blieben aber ohne bezahlte Arbeit. Die Übrigen waren Nichterwerbspersonen.

Erneut weniger Dossiers aufgrund verbesserter Erwerbssituation abgeschlossen

Die Sozialhilfe dient in erster Linie der Überbrückung temporärer Notlagen. Im Kanton Schwyz wurde 2021 gut die Hälfte der Fälle innerhalb eines Jahres wieder abgeschlossen (51%). Die mittlere Bezugsdauer des Sozialhilfebezugs lag bei 11 Monaten. Das ist ein Monat weniger als im Vorjahr.

Bei 28 Prozent wurde die Sozialhilfe durch eine andere Sozialleistung abgelöst (z.B. IV-Rente). Bei 37 Prozent der Fallabschlüsse endete die Zuständigkeit der involvierten Sozialdienste, meist wegen Wegzug, Todesfall oder Kontaktabbruch der unterstützten Person. Bei den 2021 abgeschlossenen Dossiers gingen 31 Prozent auf eine verbesserte Erwerbssituation zurück. Das sind erneut weniger als im Vorjahr. Im ersten Pandemie-Jahr, 2020, war dieser Anteil in nahezu allen Zentralschweizer Kantonen rückläufig gewesen. In Schwyz sank er auch 2021.

Von den in den letzten fünf Jahren im Kanton Schwyz eröffneten Sozialhilfedossiers waren gut ein Drittel nach sechs Monaten (34%) wieder geschlossen. Langzeitbeziehende, die länger als vier Jahre mit Sozialhilfe unterstützt werden, machten 15 Prozent aus (Abschlussquote nach 48 Monaten: 85%).

Kontakt

David von Holzen

E-Mail: David.vonHolzen@lustat.ch

Telefon: +41 41 228 66 01

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