Sozialhilfe im Kanton Zug 2018

Sozialhilfequote bleibt bei 1,7 Prozent stabil

2018 wurden 2'092 Zuger/innen mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützt. Dies entspricht 1,7 Prozent der Wohnbevölkerung. Die Sozialhilfequote des Kantons Zug liegt damit seit sieben Jahren in Folge auf unverändertem Niveau. Verglichen mit der Gesamtschweiz (2017: 3,3%) ist die Zuger Quote unterdurchschnittlich. Sie ist auch tiefer als jene der Zentralschweiz insgesamt, welche 2018 bei 1,9 Prozent lag.

In absoluten Zahlen ist im Kanton Zug 2018 gegenüber dem Vorjahr eine Abnahme von 67 Sozialhilfebeziehenden zu verzeichnen. Das entspricht einem Rückgang von 3,1 Prozent. Die Abnahme zeigt sich in allen soziodemografischen Kategorien.

Mangelnde Bildung als Armutsrisiko

Die rückläufige Zahl der Sozialhilfebeziehenden 2018 im Kanton Zug zeigt sich auch bei Personen mit tiefem Bildungsniveau: Die Sozialhilfequote von Zuger/innen ohne nachobligatorischen Bildungsabschluss sank gegenüber dem Vorjahr von 4,2 auf 4,0 Prozent. Trotzdem bleibt der Anteil dieser Personen an der Sozialhilfe mehr als doppelt so hoch wie jener der Zuger Gesamtbevölkerung. Ein tieferes Bildungsniveau vermindert die Chancen am Arbeitsmarkt und ist auch im Kanton Zug mit ein Grund für die höhere Sozialhilfequote der ausländischen Wohnbevölkerung (3,4%) gegenüber der schweizerischen (1,0%). Zuger/innen ausländischer Nationalität bleiben trotz ihrer rückläufigen Quote auch 2018 einem erhöhten Sozialhilferisiko ausgesetzt.

Die Altersgruppe mit dem höchsten Risiko eines Sozialhilfebezugs sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (Quote 2018: 2,7%); dies vor allem dann, wenn sie in einem Ein-Eltern-Haushalt aufwachsen. Mit dem Alter sinkt in der Regel das Risiko, auf Sozialhilfe angewiesen zu sein; die Über-65-Jährigen bezogen im Kanton Zug 2018 am seltensten Sozialhilfe von allen Altersgruppen (Quote: 0,1%). Personen im Rentenalter haben im Bedarfsfall Anrecht auf Ergänzungsleistungen zur AHV, sodass sie nur in Ausnahmefällen auf das letzte sozialstaatliche Auffangnetz der wirtschaftlichen Sozialhilfe angewiesen sind.

Alleinerziehende tragen stark erhöhtes Sozialhilferisiko

Kinder und Jugendliche, die mit nur einem Elternteil zusammenleben, sind einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt. 2018 bezogen im Kanton Zug 2,1 Prozent aller Privathaushalte Sozialhilfe; bei verheirateten Paaren mit Kindern waren es 1,1 Prozent. Mit 14,5 Prozent um ein Vielfaches höher war dieser Anteil bei Haushalten, in denen ein alleinerziehender Elternteil (überwiegend Mütter) mit seinen Kindern zusammenlebt. Das Einkommen alleinerziehender Mütter und Väter reicht häufig nicht aus, um den Lebensbedarf der Familie zu decken.

Familien mit Kindern werden mit weiteren bedarfsabhängigen Sozialleistungen unterstützt. 2018 wurden im Kanton Zug 390 Kindern und jungen Erwachsenen die Alimente bevorschusst (–4,2% gegenüber dem Vorjahr); 101 Familien (auch aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich) erhielten Mutterschaftsbeiträge (–11,4%).

Gut jede dritte mit Sozialhilfe unterstützte Person ist erwerbstätig

2018 waren von den Zuger Sozialhilfebeziehenden im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 und 64 Jahren 37,8 Prozent erwerbstätig, davon weniger als die Hälfte in einer Festanstellung. Erwerbstätigen wird die Sozialhilfe als Ergänzung zum Lohn ausbezahlt, wenn dieser zusammen mit anderen Einkommensquellen nicht zur Deckung des Lebensbedarfs ausreicht.

28,9 Prozent der sozialhilfebeziehenden Zuger Erwerbstätigen (ohne Lernende) waren 2018 in einem tiefen Teilzeitpensum unter 50 Prozent beschäftigt. Fast jede vierte Person arbeitete Vollzeit. Männer sind unter den sozialhilfebeziehenden Vollzeitbeschäftigten häufiger zu finden als Frauen. Umgekehrt gibt es im Kanton Zug mehr teilzeitbeschäftigte Frauen mit Sozialhilfeleistungen als Männer.

2018 gingen 61,6 Prozent der Zuger Sozialhilfeempfänger/innen im erwerbsfähigen Alter keiner beruflichen Tätigkeit nach. Etwas mehr als die Hälfte von ihnen war erwerbslos; sie wären zwar für die Aufnahme einer Tätigkeit verfügbar, finden aber keine bezahlte Arbeit. Die Übrigen waren Nichterwerbspersonen.

Hälfte der Fälle innerhalb eines Jahres abgeschlossen

Die Sozialhilfe dient in erster Linie der Überbrückung temporärer Notlagen. Rund die Hälfte der Fälle wird im Kanton Zug innerhalb eines Jahres wieder abgeschlossen (2018: 48,5%). Die mittlere Bezugsdauer bleibt im Vergleich zum letzten Jahr unverändert bei gut 12 Monaten.

Von den in den letzten fünf Jahren im Kanton Zug eröffneten Sozialhilfedossiers waren ein Drittel nach 6 Monaten und gut die Hälfte innerhalb von 13 Monaten wieder geschlossen. Der Anteil der Dossiers von Langzeitbeziehenden, die länger als 4 Jahre mit Sozialhilfe unterstützt werden, betrug im Kanton Zug weniger als einen Sechstel (Abschlussquote nach 48 Monaten: 84,0%).

Bei den 2018 abgeschlossenen Dossiers gingen 40,6 Prozent auf eine verbesserte Erwerbssituation zurück, bei 28,0 Prozent wurde die Sozialhilfe durch eine andere Sozialleistung abgelöst (z.B. IV-Rente). Bei 27,1 Prozent der Fallabschlüsse endete die Zuständigkeit der involvierten Sozialdienste, meist wegen Wegzug oder Kontaktabbruch der unterstützten Person.

Kontakt

David von Holzen

E-Mail: David.vonHolzen@lustat.ch

Telefon: +41 41 228 66 01

Analysen

Sozialhilfe im Kanton Luzern

Alleinerziehende mit Kleinkindern oft armutsgefährdet

Die neuste Ausgabe von LUSTAT Aktuell analysiert die Situation der Sozialhilfe im Kanton Luzern. Der Themenschwerpunkt liegt auf dem Sozialhilferisiko von Eineltern-Familien. Das Interview mit Chantal Di Meo-Ryf, Vizepräsidentin Verein Alleinerziehende Mütter und Väter Luzern, ergänzt die Analysen. Weitere Auswertungen betreffen die Sozialhilfebezüge nach Bildungsniveau, Nationalität und Aufenthaltsstatus – neu inkl. Status S.

LUSTAT Aktuell Sozialhilfe im Kanton Luzern entstand im Auftrag der Dienststelle Soziales und Gesellschaft DISG.

Statistik Panorama Luzern 2024

Soziale Sicherheit

Die Infografik gibt einen Überblick über den Fachbereich Soziale Sicherheit.

LUSTAT Jahrbuch 2024 - Fachbereiche

Soziale Sicherheit

Datenmaterial, Kommentare sowie weitere Informationen zu den Sozialversicherungen, den vorgelagerten bedarfsabhängigen Sozialleistungen, der wirtschaftlichen Sozialhilfe sowie zur wirtschaftlichen Lage der privaten Haushalte.