Sozialhilfe im Kanton Schwyz 2018

Sozialhilfequote bleibt bei 1,4 Prozent stabil

2018 wurden 2'260 Schwyzer/innen mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützt, das sind 1,4 Prozent der Wohnbevölkerung. Die Schwyzer Sozialhilfequote liegt damit seit vier Jahren in Folge auf unverändertem Niveau. Verglichen mit der Gesamtschweiz ist die Sozialhilfequote im Kanton Schwyz unterdurchschnittlich (CH 2017: 3,3%). Sie ist auch tiefer als die Quote der Zentralschweiz insgesamt, welche 2018 bei 1,9 Prozent lag.

In absoluten Zahlen ist im Kanton Schwyz 2018 gegenüber dem Vorjahr eine Zunahme von 103 Sozialhilfebeziehenden zu verzeichnen. Das entspricht einem Zuwachs von 4,8 Prozent. Die Zunahme zeigt sich in allen soziodemografischen Kategorien. Dass die Sozialhilfequote insgesamt dennoch stabil geblieben ist, geht darauf zurück, dass auch die ständige Wohnbevölkerung im Kanton Schwyz 2018 zugenommen hat (+0,9%).

Bildungsmangel und Minderjährigkeit als Armutsrisiko

Ein tiefes Bildungsniveau erhöht das Sozialhilferisiko beträchtlich. Die Schwyzer Sozialhilfequote von Personen ohne Berufslehre, Hochschulstudium oder andere nachobligatorische Ausbildung betrug 2018 überdurchschnittliche 2,1 Prozent. Ein tieferes Bildungsniveau vermindert die Chancen am Arbeitsmarkt und ist auch im Kanton Schwyz mit ein Grund für die höhere Sozialhilfequote der ausländischen Wohnbevölkerung (3,6%) gegenüber der schweizerischen (0,9%).

Eine weitere Risikogruppe ist die Altersgruppe der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren (Quote 2018: 2,4%); dies vor allem, wenn sie in einem Ein-Eltern-Haushalt aufwachsen. Mit dem Alter sinkt in der Regel das Risiko, auf Sozialhilfe angewiesen zu sein. Die Sozialhilfequote der Über-65-Jährigen ist im Kanton Schwyz 2018 zwar um 0,2 Prozentpunkte angestiegen, dennoch bleibt diese Altersgruppe diejenige, welche am seltensten Sozialhilfe bezog (Quote: 0,4%). Personen im Rentenalter haben im Bedarfsfall Anrecht auf Ergänzungsleistungen zur AHV, sodass sie nur in Ausnahmefällen auf das letzte sozialstaatliche Auffangnetz der wirtschaftlichen Sozialhilfe angewiesen sind.

Alleinerziehende tragen stark erhöhtes Sozialhilferisiko

Kinder und Jugendliche, die mit nur einem Elternteil zusammenleben, sind einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt: Insgesamt bezogen 2018 im Kanton Schwyz 1,8 Prozent aller Privathaushalte Sozialhilfe; bei verheirateten Paaren mit Kindern waren es 0,8 Prozent. Um ein Vielfaches höher war dieser Anteil mit 15,6 Prozent bei Haushalten, in denen ein alleinerziehender Elternteil (überwiegend Mütter) mit seinen Kindern zusammenlebt. Das Einkommen alleinerziehender Mütter und Väter reicht häufig nicht aus, um den Lebensbedarf der Familie zu decken.

Familien mit Kindern werden bei Bedarf im Kanton Schwyz mit Alimentenbevorschussung unterstützt. 2018 wurden 294 Kindern und jungen Erwachsenen die Alimente bevorschusst (–5,5% gegenüber dem Vorjahr).

Fast jede dritte sozialhilfebeziehende Person ist erwerbstätig

Die Sozialhilfequote von Personen im erwerbsfähigen Alter von 18 bis 64 Jahren betrug 2018 im Kanton Schwyz 1,6 Prozent. Von diesen Sozialhilfebeziehenden gingen 31,6 Prozent einer Erwerbstätigkeit nach – überwiegend in Form einer Teilzeitanstellung. Erwerbstätigen wird die Sozialhilfe als Ergänzung zum Lohn ausbezahlt, wenn dieser zusammen mit anderen Einkommensquellen nicht zur Deckung des Lebensbedarfs ausreicht.

41,3 Prozent der sozialhilfebeziehenden Schwyzer Erwerbstätigen (ohne Lernende) waren 2018 in einem tiefen Teilzeitpensum unter 50 Prozent beschäftigt. Fast jede vierte Person war Vollzeit beschäftigt. Männer sind unter den sozialhilfebeziehenden Vollzeitbeschäftigten häufiger zu finden als Frauen. Umgekehrt gibt es im Kanton Schwyz mehr teilzeitbeschäftigte Frauen mit Sozialhilfeleistungen als Männer.

2018 gingen 65,8 Prozent der Schwyzer Sozialhilfeempfänger/innen im erwerbsfähigen Alter keiner beruflichen Tätigkeit nach. Fast die Hälfte von ihnen war erwerbslos; sie wären zwar für die Aufnahme einer Tätigkeit verfügbar, finden aber keine bezahlte Arbeit. Die Übrigen waren Nichterwerbspersonen.

Mehrheit der Fälle innerhalb eines Jahres abgeschlossen

Die Sozialhilfe dient in erster Linie der Überbrückung temporärer Notlagen. Die meisten Fälle werden denn auch im Kanton Schwyz innerhalb eines Jahres wieder abgeschlossen (2018: 53,4%).

Von den in den letzten fünf Jahren im Kanton Schwyz eröffneten Sozialhilfedossiers waren gut ein Drittel nach 6 Monaten und die Hälfte innerhalb von 11 Monaten wieder geschlossen. Der Anteil der Dossiers von Langzeitbeziehenden, die länger als 4 Jahre mit Sozialhilfe unterstützt werden, betrug weniger als einen Sechstel (Abschlussquote nach 48 Monaten: 85,0%).

33,7 Prozent der Abschlüsse gingen 2018 auf eine verbesserte Erwerbssituation zurück, bei 27,9 Prozent wurde die Sozialhilfe durch eine andere Sozialleistung abgelöst (z.B. IV-Rente). Bei 32,6 Prozent der Fallabschlüsse endete die Zuständigkeit der involvierten Sozialdienste, meist wegen Wegzug oder Kontaktabbruch der unterstützten Person.

Kontakt

David von Holzen

E-Mail: David.vonHolzen@lustat.ch

Telefon: +41 41 228 66 01

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