System der sozialen Sicherheit, Armutskonzepte und Begriffskategorien

Soziale Sicherheit in der Schweiz

Die soziale Sicherheit ist dann gegeben, wenn allen Mitgliedern einer Gesellschaft ein menschenwürdiger Lebensstandard gewährt wird. Beim schweizerischen System der sozialen Sicherheit handelt es sich um ein historisch gewachsenes System, dessen Instrumente sich im Zug des gesellschaftlichen Wandels entwickelt haben.

System der sozialen Sicherheit

Das System der sozialen Sicherheit der Schweiz lässt sich dreistufig beschreiben:

1. Eigenverantwortung Aufbauend auf einer vom Staat zur Verfügung gestellten Grundversorgung (Recht, Bildung, öffentliche Sicherheit) sind in der Schweiz die Individuen für die eigene Existenzsicherung selber verantwortlich. Es wird erwartet, dass die Haushalte ihre Existenz primär mittels Erwerbsarbeit und allenfalls Vermögenserträgen oder Vermögensverzehr sichern.
2. Sozialversicherungsleistungen Ist den Individuen in der Schweiz die eigene Existenzsicherung aus Gründen wie Arbeitslosigkeit, Krankheit, Alter oder Invalidität nicht in ausreichendem Mass möglich, tragen Sozialversicherungen zur Existenzsicherung bei. Erwerbspersonen sind verpflichtet, sich mittels Versicherungsbeiträge gegen die finanziellen Risiken bestimmter Lebensereignisse oder Lebenslagen abzusichern. Die Sozialversicherungsleistungen werden mehrheitlich über die Beiträge der Versicherten und Arbeitgebenden finanziert. Ihre gesetzliche Verankerung fällt in die Zuständigkeit des Bundes.
3. Bedarfsabhängige Sozialleistungen Greifen die Massnahmen der Sozialversicherungen nicht oder sind sie für die Existenzsicherung nicht ausreichend, kommen im Einzelfall die bedarfsabhängigen Leistungen zum Tragen. Die bedarfsabhängigen Sozialleistungen umfassen zum einen die Leistungsarten der Sozialhilfe im weiteren Sinn, zum anderen die übrigen bedarfsabhängigen Sozialleistungen. Zur Sozialhilfe „im weiteren Sinn“ gehören im Kanton Luzern die wirtschaftliche Sozialhilfe (WSH) als letztes Auffangnetz im System der sozialen Sicherheit, die Ergänzungsleistungen (EL) für AHV- und IV-Rentner/innen sowie die Alimentenbevorschussung (ALBV). Diese drei Instrumente der staatlichen Mindestsicherung haben alle die Armutsbekämpfung zum primären Ziel. Zu den „übrigen“ bedarfsabhängigen Sozialleistungen gehören die individuelle Prämienverbilligung zur obligatorischen Krankenversicherung (IPV) und die Ausbildungsbeiträge. Sie sollen in erster Priorität den Zugang zur Grundversorgung in den Bereichen Gesundheit und Bildung garantieren und dienen nur sekundär der Armutsbekämpfung. Die Ausgestaltung dieser Leistungen fällt in die Zuständigkeit der Kantone, auch wenn sie teilweise bundesrechtlich vorgeschrieben sind (EL, IPV). Die Bedarfsleistungen variieren je nach Kanton in Zahl, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen sowie Unterstützungsdauer. Teilweise zielen sie darauf ab, lokalspezifische Standorteigenheiten auszugleichen. 

 

Armut und Armutskonzepte

Im alltäglichen Wortgebrauch wird unter "Armut" Besitzlosigkeit und Bedürftigkeit verstanden. Die Analyse der Armutsverhältnisse der Haushalte verlangt jedoch nach einer präziseren Definition. Die Definition der Armut kann nicht anhand von objektiven, eindeutigen und allgemein anerkannten Kriterien festgelegt werden. Vielmehr werden zur Definition der Armut unterschiedliche Konzepte verwendet.

Die zwei wichtigsten Konzepte, welche sich auf ein monetäres Verständnis der Armut stützen, sind das der absoluten und das der relativen Armut. Das Konzept der relativen Armut legt die Armutsgrenze, also ab wann eine Person als arm gilt, bei einem bestimmten Einkommen im Verhältnis zum Einkommen aller Haushalte in der Untersuchungspopulation fest. Nach dem Konzept der absoluten Armut wird die Armutsgrenze bei einem Existenzminimum festgelegt, bei dessen Unterschreitung die Personen im betroffenen Haushalt als arm gelten. Neben diesen beiden monetären Konzepten bestehen andere Konzepte, beispielsweise jenes der materiellen Entbehrung, welche auch nicht rein finanzielle Messgrössen (z.B. den Besitz eines Autos) in die Armutsmessung mit einbezieht (BFS 2013). In vorliegender Publikation wird das absolute Armutskonzept verwendet.

Absolute Armut und Armutsquote

Gemäss dem Konzept der absoluten Armut ist arm, wer nicht über die finanziellen Mittel in Form von Einkommen und Vermögen verfügt, um ein menschenwürdiges und gesellschaftlich integriertes Leben zu führen.

Armut wird hier als Unterschreitung eines festgelegten Existenzminimums definiert. An dieser Auffassung orientiert sich unter anderen die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Die Richtlinien der SKOS legen mit dem "Grundbedarf für den Lebensunterhalt" die Armutsgrenze, das sogenannte soziale Existenzminimum, für die Schweiz fest.

SKOS-Richtlinien und Grundbedarf für den Lebensunterhalt nach SKOS

Mitglieder der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) sind alle Kantone, viele Gemeinden, verschiedene Bundesämter und private Organisationen des Sozialwesens. Die SKOS erarbeitet mit den SKOS-Richtlinien Empfehlungen zur jeweils aktuellen  Ausgestaltung der Sozialhilfe.

Die SKOS-Richtlinien stehen für Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit bei der Bemessung von Unterstützung und anderen Massnahmen zur beruflichen und sozialen Integration. Die Richtlinien werden von der Schweizerischen Konferenz der Kantonalen Sozialdirektoren/-innen (SODK) verabschiedet und den Kantonen zur Anwendung empfohlen. Sie werden durch die kantonale Gesetzgebung und die kommunale Rechtsetzung verbindlich. Obwohl es sich um Empfehlungen handelt, werden sie von den meisten Kantonen angewendet.

Gemäss den SKOS-Richtlinien muss das frei verfügbare Einkommen eines Haushalts so gross sein, dass es den Grundbedarf der Haushaltsmitglieder deckt. Den Grundbedarf für den Lebensunterhalt definiert die SKOS anhand des Betrags, den die einkommensschwächsten 10 Prozent der Schweizer Bevölkerung im Mittel für ihren Lebensunterhalt aufwenden. Dabei werden folgende Ausgabenpositionen berücksichtigt: Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren, Bekleidung und Schuhe, Energieverbrauch, laufende Haushaltsführung (Putzmittel, Waschmittel, Kehrichtsäcke usw.), kleine Haushaltsgegenstände, Gesundheitspflege, Verkehrsausgaben, Kommunikation (Telefon, Post usw.), Unterhaltung und Bildung, Körperpflege, persönliche Ausstattung (z.B. Schreibmaterial), auswärts eingenommene Getränke, Übriges (kleine Geschenke, Vereinsbeiträge usw.).

skos.ch

Armutsquote

Nach dem absoluten Armutskonzept ist die Armutsquote die zentrale statistische Kennzahl zur Beschreibung finanzieller Armut in der Gesellschaft. Sie benennt den Anteil der Bevölkerung in Privathaushalten, der unter der absoluten Armutsgrenze lebt. Als Armutsgrenze gilt das soziale Existenzminimum respektive der Grundbedarf für den Lebensunterhalt gemäss SKOS-Richtlinien (2020: 11'964 Fr. für Einpersonenhaushalt).

Armutsquote vor Sozialtransfers

Die Armutsquote vor Transfers weist den Anteil der armutsbetroffenen Personen in Privathaushalten aus, der trotz selbst erwirtschafteten Erträgen (inkl. nicht steuerpflichtige Bedarfsleistungen wie Alimente) und Erträgen aus Sozialversicherungsleistungen wie AHV und IV unter die Armutsgrenze fallen würde, gäbe es keine bedarfsabhängigen Sozialleistungen.

Armutsquote nach Sozialtransfers

Die Armutsquote nach Transfers weist den Anteil der Personen in Privathaushalten aus, der trotz der Entrichtung bedarfsabhängiger Sozialleistungen unter der Armutsgrenze verbleibt. Die Differenz zwischen der Armutsquote vor Transfers und jener nach Transfers zeigt den Beitrag, den die bedarfsabhängigen Sozialleistungen bei der Bekämpfung von Armut leisten.

 

Verdeckte Armut (Armut nach Sozialtransfers)

Die Armutsquote nach Sozialtransfers, also jener Anteil armutsbetroffener Personen, der nach Unterstützung mit bedarfsabhängigen Sozialleistungen unter der Armutsgrenze verbleibt, lässt sich als maximale Schätzung des Bevölkerungsanteils interpretieren, der arm ist und deshalb einen Anspruch auf Unterstützung durch bedarfsabhängige Sozialleistungen hätte, diese aber nicht oder nicht in ausreichendem Mass bezieht. Das Ausmass dieser sogenannten „verdeckten Armut“ liefert Hinweise auf mögliche Lücken im System der staatlichen Mindestsicherung.

Eingeschränkte Aussagekraft der "verdeckten Armut"

Bei der Interpretation der sozialpolitischen Kennzahl der "verdeckten Armut" gibt es jedoch gewisse methodische Einschränkungen zu beachten. Es ist nämlich davon auszugehen, dass vorliegende Analyse die Armutsquote nach Sozialtransfers tendenziell überschätzt.

  • Mangels entsprechender statistischer Daten werden private Transferzahlungen nicht berücksichtigt. Zum Beispiel leben junge Erwachsene in Ausbildung häufig nicht mehr im elterlichen Haushalt, werden aber finanziell weiter vom Elternhaushalt unterstützt. 2020 lag der Anteil dieser Personengruppe an der "verdeckten Armut" bei 12 Prozent.
  • Die Armutsquote von Personen mit nicht ganzjährigem Aufenthalt in der Schweiz wird methodisch potenziell überschätzt, was vor allem quellenbesteuerte Ausländer/innen betrifft. 2020 lag der Anteil dieser Personengruppe an der "verdeckten Armut" bei 39 Prozent.
  • Die Schätzung der Ausgaben für Miete und Krankenkassenprämien sind mit einer gewissen Unsicherheit behaftet.

Die berechnete Armutsquote nach Sozialtransfers als Kennzahl der von "verdeckter Armut" betroffenen Luzerner Bevölkerung ist vor dem Hintergrund genannter methodischer Einschränkungen vorsichtig zu interpretieren. Sie gilt als obere Grenze für die "verdeckte Armut".

Einkommen und Ausgaben als grundlegende Messgrössen

Das Einkommen und die Ausgaben eines Haushalts bilden die zentralen Messgrössen zur Untersuchung von dessen finanzieller Situation. Sowohl das Einkommen als auch die Ausgaben setzen sich aus unterschiedlichen Quellen und Bestandteilen zusammen.

Einkommenskategorien

Verteilung der Einkommenskategorien

Oben genannte Einkommenskategorien leiten sich voneinander ab und bilden grundlegende Messgrössen der FinSit-Analysen:

  • Primäreinkommen
  • Haushaltseinkommen
  • Verfügbares Einkommen
  • Frei verfügbares Einkommen

Im Folgenden werden diese Kategorien auf die Einkommen der Luzerner Erwerbshaushalte (Referenzperson im Erwerbsalter zwischen 18 und 64 Jahren) und auf die Einkommen der Luzerner Rentnerhaushalte (Referenzperson im Alter ab 65 Jahren) angewandt. Um verschiedene Haushaltsgrössen miteinander vergleichen zu können, wurden die Einkommen der Haushalte auf einen Einpersonenhaushalt standardisiert.

Eigenmietwert als Teil der Vermögenserträge

Das Primäreinkommen setzt sich aus dem Erwerbseinkommen sowie den Wertschrifts- und Liegenschaftserträgen zusammen. Als Datenquelle zu diesen Erträgen dient die kantonale Steuerstatistik. Die Liegenschaftserträge ergeben sich aus der Position 190 (Einkommen aus Liegenschaften) der Steuererklärung. Diese Position enthält unter anderem den zu versteuernden Eigenmietwert, also der Mietwert der eigenen, selbstgenutzten Wohnung oder Liegenschaft. Dieser beträgt im Kanton Luzern 70 Prozent der mittleren Marktmiete. Aus diesem Grund ist der Eigenmietwert, der keine tatsächliche Einkunft darstellt, bei den Vermögenserträgen enthalten, was zu einer Überschätzung der Vermögenserträge der betroffenen Haushalte führt.

Künftig (ab Datenjahr 2021) wird im FinSit-Datensatz der Eigenmietwert nicht länger zu den Vermögenserträgen gezählt werden. Damit wird ein realitätsnäheres Bild der Einkommensverhältnisse der Luzerner Privathaushalte, insbesondere derjenigen der Wohneigentümer/innen, erreicht.

Verteilung der Einkommen der Erwerbshaushalte

2020 lag das Primäreinkommen der rund 132'300 Luzerner Erwerbshaushalte im Mittel bei 63'400 Franken. Die 10 Prozent der Erwerbshaushalte, die am wenigsten Einkommen generierten, erzielten ein Primäreinkommen von 20'700 Franken oder weniger.

Das Haushaltseinkommen, das neben dem Primäreinkommen Leistungen aus Sozial- und anderen Versicherungen, Unterhaltsbeiträge sowie bedarfsabhängige Sozialleistungen enthält, liegt höher als das Primäreinkommen. Bei den einkommensschwächsten 10 Prozent der Erwerbshaushalte betrug es 35'900 Franken. Die Zunahme ist hauptsächlich auf die bedarfsabhängigen Sozialleistungen zurückzuführen. Auch das Haushaltseinkommen der Erwerbshaushalte insgesamt lag im Mittel höher als das Primäreinkommen (66'700 Fr.). Das liegt unter anderem darin begründet, dass gewisse Bestandteile des Haushaltseinkommens wie Unterhaltsbeiträge oder Leistungen der Erwerbsausfallentschädigung (EO) unabhängig vom finanziellen Bedarf generiert werden. So lag auch bei den einkommensstärksten 10 Prozent der Haushalte mit 117'800 Franken oder mehr das Haushaltseinkommen leicht höher als das Primäreinkommen.

Zieht man vom Haushaltseinkommen die nicht vom Lohn abgezogenen Sozialversicherungsbeiträge, Steuern, Krankenkassenprämien für die obligatorische Grundversicherung und Unterhaltszahlungen (sog. obligatorische Ausgaben) ab, gelangt man zum verfügbaren Einkommen. Die Differenz zwischen dem Haushaltseinkommen und dem verfügbaren Einkommen (95'100 Fr.) war bei den einkommensstärksten 10 Prozent der Erwerbshaushalte in absoluten Zahlen am grössten. Diese relativ starke Einkommensminderung im Übergang zum verfügbaren Einkommen bei den einkommensstärksten 10 Prozent ist hauptsächlich der Steuerprogression geschuldet. Das verfügbare Einkommen der Erwerbshaushalte insgesamt lag im Mittel bei 53'800 Franken. Die einkommensschwächsten 10 Prozent wiesen ein verfügbares Einkommen von 27'600 Franken oder weniger auf.

Werden vom verfügbaren Einkommen die Wohn-, Gewinnungs- und Krankheitskosten (sog. gebundene Ausgaben) abgezogen, verbleibt das frei verfügbare Einkommen. Es lag bei den einkommensschwächsten 10 Prozent der Erwerbshaushalte bei 10'700 Franken oder weniger. Im Mittel betrug das frei verfügbare Einkommen bei den Luzerner Erwerbshaushalten 34'300 Franken, und bei den einkommensstärksten 10 Prozent der Erwerbshaushalte lag es bei 72'500 Franken oder mehr.

Verteilung der Einkommen der Rentnerhaushalte

2020 lag das Primäreinkommen der rund 48'300 Luzerner Rentnerhaushalte im Mittel bei 7'800 Franken. Das unterste Viertel der Rentnerhaushalte, die am wenigsten Einkommen generierten, erzielte kein Primäreinkommen. Werden die weiteren Einkommensquellen dazugerechnet, welche bei diesen Haushalten vor allem aus Altersrenten und Einkommen aus der beruflichen Vorsorge bestehen, ergibt sich das Haushaltseinkommen, dass bei deutlich höheren 50'300 Franken liegt. Das unterste Einkommensviertel wies 2020 ein Einkommen von 37'600 Franken oder tiefer auf.

Werden die obligatorischen Ausgaben vom Haushaltseinkommen abgezogen, bleibt das verfügbare Einkommen. 2020 betrug das verfügbare Einkommen der Rentnerhaushalte im Mittel 38'600 Franken. Wie bei den Erwerbshaushalten verkleinern die obligatorischen Ausgaben auch bei den Rentnerhaushalten die Differenz zwischen den einkommensschwächsten und den einkommensstärksten 10 Prozent der Haushalte.

Nach Abzug der gebundenen Ausgaben blieb den Rentnerhaushalten im Mittel noch 23'400 Franken für Konsum- und Sparzwecke zur freien Verfügung. Den einkommensschwächsten 10 Prozent der Rentnerhaushalte standen 7'500 Franken oder weniger zur freien Verfügung.

LUSTAT-Berichterstattung zur sozialen Sicherheit im Kanton Luzern

LUSTAT informiert breit über alle Themen der öffentlichen Statistik für den Kanton Luzern. Die Berichterstattung zur sozialen Sicherheit im Kanton Luzern ergänzt vorliegende FinSit-Analyse.

Wohlstand und Armut im Kanton Luzern (FinSit)

Die Daten der Statistik zur finanziellen Situation der Bevölkerung (FinSit) werden regelmässig analysiert und kommentiert. Jede Analyse widmet sich zusätzlich einem Spezialthema von gesellschaftlicher Relevanz. Folgende Analysen und Schwerpunkte stehen zur Verfügung:

Daten

Das LUSTAT-Datenangebot zur finanziellen Situation der Luzerner Haushalte und zur sozialen Sicherheit im Kanton Luzern wird laufend aktualisiert und erweitert.

Sozialindikatoren

Mit den Luzerner Sozialindikatoren können lebensqualitätsrelevante Entwicklungen kontinuierlich beobachtet und bewertet werden. Die Sozialindikatoren sind ein gemeinsames Projekt von LUSTAT Statistik Luzern und dem Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Luzern. Sie dienen dem Monitoring der sozialen Sicherheit im Kanton Luzern und werden laufend aktualisiert.

Sozialbericht des Kantons Luzern

Im Rahmen der Berichterstattung der öffentlichen Statistik erstellt LUSTAT im Auftrag der Regierung periodisch den umfassenden "Sozialbericht des Kantons Luzern". Die Ausgabe 2021 findet sich hier:

Steuern im Fokus

Die Online-Publikation "Steuern im Fokus" behandelt das Thema umfassend. Im Blickpunkt stehen die natürlichen wie auch die juristischen Personen des Kantons Luzern.

LUSTAT-Jahrbuch

Das LUSTAT-Jahrbuch liefert jährlich Datenmaterial, Kommentare sowie Informationen zu den Sozialversicherungen, den vorgelagerten bedarfsabhängigen Sozialleistungen, der wirtschaftlichen Sozialhilfe sowie zur wirtschaftlichen Lage der privaten Haushalte. Die Ausgabe 2023 findet sich hier:

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