Finanzielle Armut im Kanton Luzern

Welche Haushalte sind arm?

Haushalte, die nicht über die finanziellen Mittel in Form von Einkommen und Vermögen verfügen, um ein menschenwürdiges und gesellschaftlich integriertes Leben zu führen, gelten gemäss dem Konzept der absoluten Armut als arm.

Absolute vs. relative Armut

Das Konzept der absoluten Armut definiert «arm» als Unterschreitung eines festgelegten Existenzminimums für ein gesellschaftlich integriertes Leben. In der Schweiz ermittelt die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) das bedarfsorientierte Einkommensminimum.

Das Konzept der relativen Armut orientiert sich an der Verteilung von Wohlstand in der Gesamtbevölkerung. Armut hängt somit nicht – wie beim Konzept der absoluten Armut – allein von der wirtschaftlichen Situation einer Person ab, sondern auch vom landesspezifischen Wohlstandsniveau.

www.gegenarmut.ch/armut-in-der-schweiz/armutskonzepte

Diese Haushalte haben nach dem Abzug aller notwendigen Ausgaben wie Steuern, Krankenkassenprämien und Wohnkosten ein Haushaltseinkommen, das unter dem Existenzminimum, das heisst unter dem Grundbedarf für den Lebensunterhalt nach SKOS, liegt (Armut vor Sozialtransfers). Mittels Sozialtransfers, also der staatlichen Unterstützung mit bedarfsabhängigen Sozialleistungen, soll diese Armut reduziert und im besten Fall verhindert werden (Armut nach Sozialtransfers).

Grundbedarf für den Lebensunterhalt nach SKOS

Gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) muss das frei verfügbare Einkommen eines Haushalts so gross sein, dass es den Grundbedarf der Haushaltsmitglieder deckt. Den Grundbedarf definiert die SKOS anhand des Betrags, den die einkommensschwächsten 10 Prozent der Schweizer Bevölkerung im Mittel für ihren Lebensunterhalt aufwenden. Dabei werden folgende Ausgabenpositionen berücksichtigt: Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren, Bekleidung und Schuhe, Energieverbrauch, laufende Haushaltsführung (Putzmittel, Waschmittel, Kehrichtsäcke usw.), kleine Haushaltsgegenstände, Gesundheitspflege, Verkehrsausgaben, Kommunikation (Telefon, Post usw.), Unterhaltung und Bildung, Körperpflege, persönliche Ausstattung (z.B. Schreibmaterial), auswärts eingenommene Getränke, Übriges (kleine Geschenke, Vereinsbeiträge usw.) (SKOS 2019).

Eine weitere Einkommensgrenze bildet der "allgemeine Lebensbedarf", wie er für die Bemessung der Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV relevant ist. Potenzielle Bezüger/innen von EL, hauptsächlich Rentnerhaushalte, werden in vorliegender Analyse zugunsten der Vergleichbarkeit aber nicht an ihm, sondern ebenfalls am Grundbedarf gemäss SKOS gemessen, der für die Berechnung der wirtschaftlichen Sozialhilfe relevant ist.

Allgemeiner Lebensbedarf für EL-Bezüger/innen

Bei den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV wird der "allgemeine Lebensbedarf" als Pauschale den Ausgaben angerechnet. Unter diese fallen alle Auslagen, für welche kein separater Ausgabeposten vorgesehen ist. Es handelt sich dabei namentlich um Nahrungsmittel, Kleider, Gebühren für Radio/TV/Telefon, Steuern, Ferien, Taschengeld, Anschaffungen und Reparaturen (Widmer 2019: 136). Der "allgemeine Lebensbedarf" wird im Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung festgelegt. Im Jahr 2020 lag der Wert der Pauschale für eine alleinstehende Person, die zuhause lebt, bei 19'450 Franken.

www.ahv-iv.ch/de/Sozialversicherungen/Ergänzungsleistungen-EL

Armut vor Sozialtransfers

2020 erzielten im Kanton Luzern rund 31'700 Personen in Privathaushalten oder 7,8 Prozent der Bevölkerung ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit, Vermögenserträgen, Unterhaltsbeiträgen oder Sozialversicherungsleistungen, das unterhalb der Armutsgrenze lag (Armutsquote vor Sozialtransfers). Dieser Anteil ist von 2010 bis 2020 von 7,5 auf 7,8 Prozent angestiegen, wobei die Armutsquote vor Transfers in den Jahren dazwischen von 7,2 bis 7,7 Prozent schwankte. 2020 hat die Armutsquote vor Sozialtransfers somit im betrachteten Zeitraum einen neuen Höchstwert erreicht.

System der sozialen Sicherheit in der Schweiz

GRUNDVERSORGUNG

  • Bildungs- und Rechtssystem
  • Öffentliche Sicherheit

INDIVIDUELLE SICHERUNG DES LEBENSUNTERHALTS

  • Erwerbseinkommen
  • Vermögenserträge

SOZIALVERSICHERUNGEN

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
  • Arbeitslosenversicherung (ALV)
  • Invalidenversicherung (IV)
  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Hilflosenentschädigung
  • Familienzulagen
  • u.a.

BEDARFSABHÄNGIGE SOZIALLEISTUNGEN

Sicherstellung der Grundversorgung

  • Ausbildungsbeiträge/Stipendien
  • individuelle Prämienverbilligung zur obligatorischen Krankenversicherung (IPV)
  • Opferhilfe (Entschädigungen)
  • Rechtshilfe (unentgeltliche Rechtspflege)

Ergänzung zu Sozialversicherungsleistungen und mangelnder privater Sicherung

  • Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL)
  • Alimentenbevorschussung (ALBV)
  • Wirtschaftliche Sozialhilfe (WSH)

Armutsquote vor Sozialtransfers nach Altersgruppe

Aufgrund der unterschiedlichen Lebenssituationen unterscheiden sich die Altersgruppen beträchtlich in ihrem jeweiligen Armutsrisiko. 2020 lag im Kanton Luzern die Armutsquote der Minderjährigen mit 10,4 Prozent am höchsten (rund 7'800 Armutsbetroffene) und bei den 65-Jährigen und Älteren mit 5,4 Prozent am tiefsten (3'800 Betroffene). Die Quote der 18- bis 64-Jährigen verblieb mit 7,8 Prozent im Mittelfeld (20'200 Betroffene).

Armutsquote vor Transfers bei Minderjährigen auf neuem Höchststand

Minderjährige sind im Vergleich der Altersgruppen besonders stark von Armut betroffen. 2010 hatte die Quote dieser Altersgruppe bei 9,2 Prozent gelegen; 2020 lag sie bei 10,4 Prozent. Die Quote ist somit seit 2010 um 1,2 Prozentpunkte angestiegen. Bei den 18- bis 64-Jährigen hatte die Quote 2010 bei 7,4 Prozent gelegen (2020: 7,8%). Auch hier ist die Quote angestiegen (+0,4 Pp.). Einzig bei den 65-Jährigen und Älteren ist die Quote um 0,1 Prozentpunkte gesunken (2010: 5,5%).

Kinder und Jugendliche sind einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt, welches sich über die letzten Jahre hinweg verschärft hat. Sie sind jedoch nicht generell einem erhöhten Risiko ausgesetzt, sondern hauptsächlich, wenn sie im Haushalt eines alleinerziehenden Elternteils leben.

Armutsquote vor Sozialtransfers nach Haushaltstyp

Die Analyse der Armutsquote vor Sozialtransfers nach Haushaltstyp bestätigt die Erkenntnisse der Analyse nach Altersgruppen: Die Einelternhaushalte wiesen 2020 mit 27,4 Prozent die deutlich höchste Armutsquote vor Sozialtransfers auf. Am zweithöchsten war die Quote bei den Einpersonenhaushalten mit 17,0 Prozent. Von den Paarhaushalten wiesen die Konkubinate mit Kindern mit 8,1 Prozent die höchste und die Konkubinate ohne Kinder mit 3,6 Prozent die tiefste Quote auf. Die Verheirateten lagen dazwischen (mit Kindern: 6,2%; ohne Kinder: 5,1%).

In absoluten Zahlen ausgedrückt waren 2020 rund 5'000 Personen in einem Einelternhaushalt unter der Armutsgrenze (vor Transfers). Bei den Einpersonenhaushalten lag die Zahl bei rund 7'000 Personen. Somit lag die Quote bei den Personen in Einelternhaushalten zwar höher als bei den Einpersonenhaushalten, jedoch sind alleinlebende Personen in absoluten Zahlen häufiger armutsbetroffen. Bei den Verheirateten lag die Zahl bei rund 9'300 Personen mit Kindern und 1'600 Personen ohne Kinder. Bei den Konkubinaten waren 1'400 Personen mit Kindern und 1'100 ohne Kinder betroffen.

Verschiedene Faktoren tragen zum erhöhten Armutsrisiko der Alleinerziehenden bei

Das im Vergleich zu Paarhaushalten mit Kindern um ein Vielfaches erhöhte Armutsrisiko von Einelternfamilien liegt vor allem an den nach der Trennung höheren Lebenshaltungskosten durch die doppelte Haushaltsführung sowie an der erschwerten Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei Alleinerziehenden. Die Herausforderung akzentuiert sich, je jünger die zu betreuenden Kinder sind. Mit zunehmendem Alter des jüngsten Kindes sinkt die Zahl der von der wirtschaftlichen Sozialhilfe unterstützten Alleinerziehenden, während zugleich der Anteil der Berufstätigen unter ihnen zunimmt (LUSTAT 2022).

In Einelternhaushalten sind auch die Vermögensreserven im Vergleich zu den anderen Haushaltstypen tief.

Die Trennung von Paarhaushalten trägt übrigens nicht nur zum erhöhten Armutsrisiko von Einelternhaushalten, sondern auch demjenigen von Einpersonenhaushalten bei. Geschiedene oder getrennt lebende Personen sind häufig finanziell auf sich allein gestellt und müssen möglicherweise für Alimente und Unterhaltszahlungen aufkommen (LUSTAT 2020: 62).

Armutsquote bei Verheirateten mit Kindern seit 2010 angestiegen

Bei Verheirateten mit Kindern ist die Armutsquote vor Sozialtransfers von 2010 bis 2020 von 5,3 auf 6,2 Prozent angestiegen. Ebenfalls leicht angestiegen ist die Quote bei Einpersonenhaushalten von 16,8 auf 17,0 Prozent. Bei den Konkubinaten ohne Kinder verblieb die Quote unverändert bei 3,6 Prozent. Unverändert blieb sie auch bei Einelternhaushalten (27,4%). Bei den Konkubinaten mit Kindern und den Verheirateten ohne Kinder sank die Quote um 0,1 respektive 0,3 Prozentpunkte. In absoluten Zahlen gab es jedoch nur bei den Verheirateten ohne Kinder eine leichte Abnahme (um rund 50 Personen). Bei den anderen Haushaltstypen hat die Anzahl der armutsbetroffenen Personen zugenommen. Bei den Verheirateten mit Kindern war die Zunahme mit rund 1'500 Personen am höchsten.

Räumliche Verteilung der Armut

Wie in der Armutsforschung bekannt, findet sich auch im Kanton Luzern das Muster, dass Armut räumlich in den Städten konzentriert auftritt. Die Stadt Luzern wies 2020 mit einer Armutsquote vor Sozialtransfers von 12,7 Prozent den mit Abstand höchsten Anteil an armutsbetroffenen Personen aller statistischen Analyseregionen des Kantons aus. Mit 9,3 Prozent ebenfalls überdurchschnittlich hoch war die Armutsquote im die Stadt umgebenden Agglomerationskern. Im Agglomerationsgürtel, also dem suburbanen Umland der Stadt Luzern, lag die Quote mit 3,9 Prozent kantonsweit am tiefsten. Mittlere Werte zwischen 4,3 und 6,3 Prozent fanden sich in den eher ländlichen Regionen Sursee/Sempachersee, Entlebuch, Seetal, Michelsamt/Surental, Rottal-Wolhusen, Willisau sowie im Unteren Wiggertal (in aufsteigender Reihenfolge).

Strukturelle Bedingungen führen zu erhöhter Armutsquote in städtischen Gebieten

Die Gründe für die räumlichen Unterschiede sind vielfältig. Unter anderem spielen bei den verschiedenen Einkommensgruppen unterschiedliche Verhaltensweisen der Wohnmobilität eine Rolle: So ist etwa in der Schweiz eine Abwanderung von Personen mit hohen Einkommen aus der Kernagglomeration in die suburbanen Gemeinden festzustellen (Wanner 2017). Zudem sind Alleinerziehenden- und Einpersonenhaushalte, welche allgemein ein überdurchschnittliches Armutsrisiko aufweisen, in den städtischen Gebieten tendenziell häufiger anzutreffen (LUSTAT 2022).

2020

Quote vor Sozialtransfers in der Region Willisau seit 2010 am stärksten angestiegen

Zwischen 2010 und 2020 ist die Armutsquote vor Sozialtransfers in der Analyseregion Willisau am deutlichsten angestiegen (+1,5 Pp.). Auch im Unteren Wiggertal ist die Quote mit 1,0 Prozentpunkten vergleichsweise stark gewachsen. In Rottal-Wolhusen, im Seetal, im Agglomerationskern, in Michelsamt/Surtental, in Sursee/Sempachersee und im Agglomerationsgürtel hat die Quote leicht abgenommen (zwischen 0,8 und 0,1 Pp., in absteigender Reihenfolge). In der Stadt Luzern, in Rooterberg/Rigi und im Entlebuch sank die Quote jeweils um 0,1 Prozentpunkte.

Relativierung des Quotenanstiegs in Willisau nach Sozialtransfers

Der starke Anstieg der Armutsquote in Willisau konnte grösstenteils durch die Ausrichtung bedarfsabhängiger Sozialleistungen abgefedert werden. Nach der Ausrichtung der Sozialleistungen (nach Transfers) hat die Quote von 2010 bis 2020 um schwächere 0,3 Prozentpunkte auf 2,7 Prozent zugenommen. Vor Transfers gab es eine Zunahme um 1,5 Prozentpunkte (Quote 2020: 6,0%). Im Vergleich zu 2010 wurden 2020 deutlich mehr Haushalte (2010: 259; 2020: 525) mittels wirtschaftlicher Sozialhilfe (WSH) über die Armutsgrenze gehoben. Auch bei den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (2010: 222; 2020: 312) und bei der individuellen Prämienverbilligung zur obligatorischen Krankenversicherung (2010: 78; 2020: 162) überschritten 2020 mehr Haushalte die Armutsschwelle als noch 2010.

Auch in der Stadt Luzern kamen die Sozialleistungen vermehrt zum Einsatz. Hier blieb die Armutsquote vor Transfers 2020 im Vergleich zu 2010 fast unverändert (–0,1 Pp.). Die Quote nach Transfers nahm jedoch merklich auf 5,5 Prozent ab (–0,8 Pp.). Auch hier wurden also vermehrt Haushalte durch die Sozialleistungen über die Armutsgrenze gehoben. Hier ist die Zunahme fast ausschliesslich auf die WSH zurückzuführen. 2010 waren 2'229 Haushalte dank dieser Leistung über die Armutsgrenze gehoben worden. Im Jahr 2020 waren es 3'111 Haushalte.

Beitrag der bedarfsabhängigen Sozialleistungen zur Armutsbekämpfung

Welche bedarfsabhängige Sozialleistung ermöglicht es armutsbetroffenen Haushalten, die Armutsgrenze zu überschreiten? Bei dieser Fragestellung gilt es die Reihenfolge der Zuständigkeit zu beachten. Bei Bezüger/innen von mehreren bedarfsabhängigen Sozialleistungen (sog. Mehrfachbeziehenden) ist es jeweils die letztausgerichtete Leistung, die es den Betroffenen ermöglicht, die nach SKOS-Richtlinien definierte Armutsschwelle zu überschreiten.

WSH mehrheitlich für die Überschreitung der Armutsgrenze ausschlaggebend

Von den rund 31'700 Personen, die sich 2020 vor der Ausrichtung bedarfsabhängiger Sozialleistungen in einem Haushalt unter der Armutsgrenze befanden, konnten rund 17'200 Personen dank den Sozialleistungen über die Armutsgrenze gehoben werden – also mehr als die die Hälfte (54,1%).

Bei den Luzerner/innen, welche 2020 mithilfe bedarfsabhängiger Sozialleistungen die Armutsschwelle überschritten, war in rund der Hälfte der Fälle (50,8%) die wirtschaftliche Sozialhilfe (WSH) für diesen Schritt aus der Armut ausschlaggebend. Die Rolle der individuell ausgerichteten WSH bei der finanziellen Armutsbekämpfung ist vorrangig. Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV waren in über einem Drittel aller Fälle für die erfolgreich bekämpfte Armut verantwortlich (35,1%), die Alimentenbevorschussung (ALBV) in 1,9 Prozent. Sowohl EL als auch ALBV gehören – anders als die WSH zu den zielgruppenspezifischen Leistungsarten der Mindestsicherung. Die zielgruppenspezifische Wirkung von EL bei den Altersgruppen und ALBV bei den Haushaltstypen wird weiter unten ausgeführt.

Sozialhilfe "im weiteren Sinn" und "übrige" Sozialleistungen

Die Sozialhilfe im weiteren Sinn umfasst die armutsbekämpfenden bedarfsabhängigen Sozialleistungen. Dazu gehören neben der wirtschaftlichen Sozialhilfe (WSH, Sozialhilfe im engeren Sinn) weitere, ihr vorgelagerte bedarfsabhängige Sozialleistungen. Zu den Letzteren zählen die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV, kantonale Alters- und Invaliditätsbeihilfen, Arbeitslosenhilfen, Familienbeihilfen, Alimentenbevorschussungen (ALBV) und Wohnbeihilfen.

Zu den „übrigen“ bedarfsabhängigen Sozialleistungen gehören die individuelle Prämienverbilligung (IPV) zur obligatorischen Krankenversicherung und die Ausbildungsbeiträge. Sie sollen in erster Priorität den Zugang zur Grundversorgung in den Bereichen Gesundheit und Bildung garantieren und dienen nur sekundär der Armutsbekämpfung.

Im Gegensatz zu den Sozialversicherungsleistungen, welche beim Eintritt eines bestimmten Ereignisses (z.B. Krankheit, Invalidität oder Arbeitslosigkeit) immer ausgerichtet werden, muss zur Beanspruchung von WSH und anderer bedarfsabhängiger Sozialleistungen der Nachweis eines wirtschaftlichen Bedarfs erbracht werden.

IPV hebt gut ein Zehntel der Betroffenen über Armutsschwelle

Die individuelle Verbilligung der Prämie der obligatorischen Krankenversicherung (IPV), die primär dem Zweck dient, der Bevölkerung den Zugang zur medizinischen Versorgung sicherzustellen, war 2020 im Kanton Luzern in 10,8 Prozent der Fälle ausschlaggebend dafür, dass eine armutsbetroffene Person über die Armutsschwelle gehoben wurde. Die direkte armutsverringernde Wirkung der Ausbildungsbeiträge ist gegenüber der IPV vergleichsweise gering. 2020 war diese Leistungsart bei 1,4 Prozent der armutsbetroffenen Luzerner/innen entscheidend für die Überwindung der Armut. Die Zielgruppe von Ausbildungsbeiträgen und Stipendien ist erstens klein, und zweitens besteht ihr primäres politisches Ziel in der Sicherstellung des Bildungszugangs für alle und nicht in der Existenzsicherung.

Wirkung der bedarfsabhängigen Sozialleistungen nach Altersgruppe

Der Stellenwert der einzelnen bedarfsabhängigen Sozialleistungen kann je nach Altersgruppe beträchtlich variieren.

Haushalte mit jüngeren Personen werden grossmehrheitlich durch WSH über die Armutsgrenze gehoben

Bei den drei jüngsten Altersgruppen, ist die wirtschaftliche Sozialhilfe (WSH) jene Sozialleistung, welche am häufigsten ausschlaggebend ist für das Überschreiten der Armutsschwelle. Bei den 0- bis 17-Jährigen ist das bei 66,4 Prozent der Unterstützten der Fall, bei den 18- bis 25-Jährigen bei 69,3 Prozent und bei den 26- bis 45-Jährigen bei 64,2 Prozent. Bei den 46- bis 64-Jährigen überschreiten noch gut die Hälfte (50,6%) der Unterstützten mittels WSH die Armutsschwelle. Bei den Personen im Rentenalter (ab 65 Jahren) übernehmen die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV grossmehrheitlich die ausschlaggebende Funktion der Armutsbekämpfung. Bei den 65- bis 79-Jährigen ist das bei 95,8 Prozent der Unterstützten der Fall und bei den 80-Jährigen und Älteren bei 97,1 Prozent.

Bei vorliegender Analyse ist zu beachten, dass der Sozialleistungsbezug auf Haushaltsebene definiert wird. Wenn eine minderjährige Person mittels WSH über die Armutsschwelle gehoben wird, dann geschieht dies grundsätzlich durch die Unterstützung der Eltern bzw. des Elternteils und nicht der minderjährigen Person selber.

IPV bei knapp einem Fünftel der Minderjährigen ausschlaggebend

Knapp ein Fünftel der Minderjährigen (18,8%), die sich vor der Ausrichtung von Sozialtransfers unter der Armutsschwelle befanden, wurden 2020 mittels individueller Prämienverbilligung zur obligatorischen Krankenversicherung (IPV) über die Schwelle gehoben. Auch bei den 26- bis 45-Jährigen war der Anteil mit 15,4 Prozent vergleichsweise hoch. Bei den erwähnten Personen handelt es sich wahrscheinlich mehrheitlich um Personen in Familienhaushalten (Eltern und ihre Kinder), denn beide Altersgruppen sind in Familienhaushalten stark vertreten. Familienhaushalte sind der Haushaltstyp, dem es besonders häufig gelingt, mittels IPV die Armutsschwelle zu überschreiten.

Wirkung der bedarfsabhängigen Sozialleistungen nach Haushaltstyp

Der Stellenwert der einzelnen Sozialleistungsarten variiert je nach Haushaltstyp und Zielgruppe beträchtlich. 2020 überschritten 57,8 Prozent der Alleinlebenden die Armutsgrenze aufgrund der wirtschaftlichen Sozialhilfe (WSH) und 39,5 Prozent aufgrund von Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV. Bei den Verheirateten ohne Kinder, welche 2020 die Armutsgrenze überschritten, erfolgte dies bei 43,6 Prozent mithilfe der WSH und bei 46,9 Prozent mithilfe von EL. Kinderlose Konkubinatspaare wurden 2020 zu 64,8 Prozent per WSH und zu 21,3 Prozent per EL über die Armutsschwelle gehoben.

IPV erzielt grösste armutsreduzierende Wirkung bei Paaren mit Kindern

Bei Paaren mit Kindern nimmt die Prämienverbilligung zur obligatorischen Krankenversicherung (IPV) bei der Armutsbekämpfung einen höheren Stellenwert ein als bei allen anderen Haushaltstypen. 2020 war die IPV im Kanton Luzern in 27,6 Prozent bei Familien mit verheirateten Eltern und in 19,6 Prozent bei Konkubinaten mit Kindern entscheidend für die Armutsbekämpfung. Den grössten Ausschlag zur Überschreitung der Armutsschwelle gab aber auch bei Paaren mit Kindern die wirtschaftliche Sozialhilfe (Verheiratete mit Kindern: 56,8%; Konkubinate mit Kindern: 69,9%).

Armut in Einelternhaushalten wird primär über WSH bekämpft

Bei den armutsbetroffenen Alleinerziehenden und ihren Kindern hat die wirtschaftliche Sozialhilfe den grössten Anteil an der monetären Armutsbekämpfung: Sie war im Kanton Luzern 2020 bei 76,1 Prozent der Betroffenen ausschlaggebend für die Überschreitung der Armutsschwelle. Die individuelle Prämienverbilligung (5,7%), die Alimentenbevorschussung (7,9%) und die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (8,9%) sorgten bei weiteren Alleinerziehenden dafür, dass sie die Armutsgrenze überschreiten konnten.

Armutsquote vor und nach Sozialtransfers

2020 lebten 7,8 Prozent der Luzerner Bevölkerung in Privathaushalten, deren Vermögen, Erwerbseinkommen oder Sozialversicherungsleistungen nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts ausreichten (Armutsquote vor Sozialtransfers). Durch die Auszahlung bedarfsabhängiger Sozialleistungen verringerte sich dieser Anteil auf 3,6 Prozent (Armutsquote nach Sozialtransfers). Die Differenz zwischen der Armutsquote vor und jener nach Sozialtransfers zeigt den Beitrag, den die bedarfsabhängigen Sozialleistungen an die Armutsbekämpfung leisten. 2020 betrug diese sogenannte „bekämpfte Armut“ 4,2 Prozentpunkte.

Armutsquote vor und nach Sozialtransfers nach Altersgruppe

Je nach Altersgruppe und Haushaltssituation unterscheiden sich die Armutsquoten vor und nach Sozialtransfers beträchtlich. Die Armutsquote vor Sozialtransfers wird durch die strukturellen Armutsrisiken der jeweiligen Anspruchsgruppe bestimmt. Minderjährige, junge Erwachsene und Erwachsene mittleren Alters wiesen 2020 im Kanton Luzern mit Armutsquoten von 8,6 oder mehr Prozent ein überdurchschnittliches Armutsrisiko auf. Unterdurchschnittlich war das Armutsrisiko mit Armutsquoten von 6,0 oder weniger Prozent bei den Altersgruppen ab 46 Jahren. Bei Personen im Rentenalter ab 65 Jahren stehen denn auch mit der AHV und der Pensionskasse Instrumente zur Verfügung, welche das Risiko der Altersarmut bereits auf Sozialversicherungsebene effektiv verringern.

Armutsquote der Minderjährigen wird durch Sozialtransfers mehr als halbiert

Die Wirkung der bedarfsabhängigen Sozialleistungen entfaltet sich zwar bei allen Altersgruppen, jedoch in unterschiedlichem Ausmass. Bei den Minderjährigen zeigt sich die Reduktion der Armutsquote um 5,8 Prozentpunkte (auf 4,6%) am deutlichsten. Mit 4,6 Prozentpunkten ist die Wirkung bei den 65- bis 79-Jährigen am zweitstärksten (auf 0,9%). Bei den Über-79-Jährigen betrug die Reduktion 4,0 Prozentpunkte (auf 1,0%). Damit ist die Quote nach Transfers bei den Altersgruppen im Rentenalter besonders tief. Hier scheinen die bedarfsabhängigen Sozialleistungen (grossmehrheitlich EL zur AHV/IV) besonders stark zu greifen.

Armutsquote nach Sozialtransfers bei den 26- bis 45-Jährigen am höchsten

Bei den Personen im Alter von 26 bis 45 Jahren ist die Armutsquote nach der Ausrichtung der bedarfsabhängigen Sozialleistungen am höchsten. Trotz Ausrichtung der Sozialleistungen blieben 2020 in dieser Altersgruppe 5,3 Prozent von Armut betroffen. Bei den 18- bis 25-Jährigen lag die Quote mit 4,9 Prozent auch deutlich über dem kantonalen Wert von 3,6 Prozent. Bei den 46- bis 64-Jährigen, die sich ebenfalls im erwerbsfähigen Alter befinden, lag die Quote nach Transfers 2020 mit 2,4 Prozent deutlich tiefer.

Armutsquote vor und nach Sozialtransfers nach Haushaltstyp

Auch bei den Haushaltstypen zeigen sich deutliche Unterschiede nach der Ausrichtung bedarfsabhängiger Sozialleistungen.

Armutsbekämpfende Wirkung von Sozialtransfers bei Einelternhaushalten am stärksten

Bei Personen in Einelternhaushalten lag 2020 die Armutsquote vor Transfers mit 27,4 Prozent am höchsten von allen Haushaltstypen, und mittels bedarfsabhängiger Sozialleistungen wurde sie am deutlichsten von allen Haushaltstypen gesenkt. Nach Ausrichtung der Unterstützungsleistungen betrug die Quote noch 9,3 Prozent (–18,1 Pp.). Damit lag die Quote nach Transfers aber immer noch deutlich über dem kantonalen Schnitt von 3,6 Prozent. Bei den Einpersonenhaushalten war die Quote vor Transfers (17,0%) zwar deutlich tiefer als bei den Personen in Einelternhaushalten. Nach der Ausrichtung der Sozialleistungen wiesen die Alleinlebenden jedoch mit 9,5 Prozent die höchste Armutsquote aller Haushaltstypen auf. Die Armutsbekämpfung scheint somit bei den Personen in Einelternhaushalten effektiver zu wirken als bei Einpersonenhaushalten.

ALBV mit verhältnismässig starker armutssenkender Wirkung bei Einelternhaushalten

Ein Grund dafür, dass sich bei Einelternhaushalten die armutssenkende Wirkung der Sozialtransfers stärker entfaltet als bei Haushalten von Alleinlebenden, besteht darin, dass Einelternhaushalte mit der Alimentenbevorschussung (ALBV) über eine zielgruppenspezifische Leistungsart der Mindestsicherung verfügen. 2020 wurden dadurch, wie oben gezeigt, knapp 8 Prozent der armutsbetroffenen Alleinerziehendenhaushalte über die Armutsgrenze gehoben. Mit der ALBV werden ausstehende Kinderalimente im Bedarfsfall in Höhe des im Unterhaltstitel festgelegten Betrags (bzw. bis maximal zum gesetzlichen Höchstbetrag) bevorschusst. Mit einer Änderung des Sozialhilfegesetzes wurde ab 1. März 2020 zudem die Teilbevorschussung der Alimente eingeführt. Zuvor war ausschliesslich die ganzen Alimente bevorschusst worden, solange der alleinerziehende Elternteil eine gewisse Einkommenshöhe nicht überschritt. Seither kann sie, wenn diese Einkommenshöhe erreicht ist, in Teilbeträgen weiter bevorschusst werden.

Armutsquote nach Sozialtransfers bei Paarhaushalten unter kantonalem Wert insgesamt

Bei allen vier Paarhaushaltstypen lag 2020 die Armutsquote nach Sozialtransfers unter dem kantonalen Wert insgesamt von 3,6 Prozent. Den höchsten Wert nach Transfers wiesen die Personen in Ehepaarhaushalten mit Kindern auf (3,4%). Auf sie folgten die Konkubinate mit Kindern mit 3,3 Prozent und die Verheirateten ohne Kinder mit 3,2 Prozent. Den tiefsten Wert aller Haushaltstypen wiesen die Konkubinate ohne Kind mit 2,1 Prozent auf. Die stärkste Reduktion der Armut bei Paarhaushalten erfolgte bei den Personen in Konkubinaten mit Kindern. Hier lag die Quote vor Transfers mit 8,1 Prozent noch gleich auf mit dem kantonalen Wert insgesamt, reduzierte sich durch die Transfers jedoch um 4,8 Prozentpunkte auf 3,3 Prozent.

Unter anderem durch die Transfers der individuellen Prämienverbilligung zur obligatorischen Krankenversicherung (IPV) wird die Armutsquote von Paarhaushalten mit Kindern annähernd auf das Niveau von Paarhaushalten ohne Kinder gebracht. Das entspricht denn auch einem der zentralen Ziele der IPV: der spezifischen Unterstützung von Familien. Mittels IPV wurde 2020 mehr als ein Viertel aller Ehepaare und knapp ein Fünftel aller Konkubinate (jeweils mit Kindern) über die Armutsgrenze gehoben.

Armutsquote vor und nach Sozialtransfers nach Bildungsstand

Der Bildungsstand ist ein wichtiger Faktor zur Erklärung von Armut. Beispielsweise führt ein niedriger Bildungsstand eher zur Erwerbsarbeit in Tieflohnbranchen. Das wiederum hat im Allgemeinen zur Folge, dass das Haushaltseinkommen vergleichsweise tief bleibt und kaum die Möglichkeit besteht, Vermögen zu bilden.

Zusammenhang von Armut und Bildung erstmals in FinSit auswertbar

Die Verknüpfung der FinSit-Datenbasis mit den Angaben der Strukturerhebung des Bundes macht es erstmals möglich, die Armutsquote auch anhand des Bildungsstands der Luzerner Haushalte zu ermitteln. Damit lässt sich der Zusammenhang zwischen der Bildung der Haushaltsmitglieder und dem Wohlstand respektive der Armut der Haushalte untersuchen, was das Armutsmonitoring des Kantons entscheidend verbessert.

Armutsquote bei Haushalten ohne Person mit nachobligatorischem Schulabschluss deutlich erhöht

Bei Haushalten, in denen kein Mitglied über einen nachobligatorischen Schulabschluss verfügt, war 2020 die Armutsquote vor der Ausrichtung bedarfsabhängiger Sozialleistungen mit 35,3 Prozent deutlich erhöht. Bei den Haushalten in denen mindestens eine Person über einen Abschluss auf Sekundarstufe II verfügt, lag die Quote bei deutlich tieferen 9,4 Prozent. Dieser Wert befindet sich aber dennoch über dem kantonalen Wert insgesamt von 7,8 Prozent. Bei Haushalten mit mindestens eine Person mit einem Bildungsabschluss auf Tertiärstufe liegt die Quote vor Transfers mit 3,7 Prozent mit Abstand am tiefsten. Diese Resultate bestätigen die Erkenntnis aus der Armutsforschung (siehe z.B. Hümbelin 2022: 41): Der Bildungsstand übt über die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel einen entscheidenden Einfluss auf das Risiko aus, von Armut betroffen zu sein.

Starke armutsbekämpfende Wirkung bedarfsabhängiger Sozialleistungen bei Haushalten mit Personen mit tiefem Bildungsniveau

Bei Haushalten mit Personen ohne nachobligatorischen Bildungsabschluss zeigt die Ausrichtung bedarfsabhängiger Sozialleistungen eine besonders starke Wirkung. Die Armutsquote dieser Haushalte wird durch die Sozialtransfers deutlich um 22,2 Prozentpunkte von 35,3 auf 13,1 Prozent gesenkt. Bei Haushalten mit Personen mit einem Abschluss auf Sekundarstufe II wird die Quote durch Sozialtransfers von 9,4 auf 4,4 Prozent gesenkt (–5,0 Pp.). Bei Haushalten mit Personen mit einem Abschluss auf Tertiärstufe wird die Quote ebenfalls leicht reduziert, von 3,7 auf 2,3 Prozent (–1,4 Pp.). Die armutsbekämpfende Wirkung bedarfsabhängiger Sozialleistungen kommt also bei den Haushalten mit tiefem Bildungsniveau besonders stark zur Entfaltung. Sie sind es auch, die häufig von Armut betroffen sind.

Wirkung der bedarfsabhängigen Sozialleistungen auf die Einkommensverteilung

Im System der sozialen Sicherheit stellen bedarfsabhängige staatliche Transferleistungen die Grundversorgung sicher, wenn diese beispielsweise in Folge von Lebensereignissen nicht durch Eigen- oder Sozialversicherungsleistungen abgedeckt ist. Die bedarfsabhängigen Sozialleistungen sollen finanzielle Armut verhindern. Gesamtgesellschaftlich werden über diese Transferleistungen die finanziellen Ressourcen umverteilt und die Ungleichheit der Einkommensverteilung reduziert (Hümbelin et al. 2021). Diese umverteilende Wirkung der Sozialtransfers wird im Folgenden analysiert. Der Fokus liegt auf demjenigen Fünftel der Erwerbshaushalte (Referenzperson im erwerbsfähigen Alter von 18 bis 64 Jahren), welches über die geringsten Haushaltseinkommen verfügt. Es geht um den Einkommensanteil dieses Fünftels am Gesamteinkommen aller Erwerbshaushalte vor und nach Ausrichtung der bedarfsabhängigen Sozialleistungen.

Bedarfsabhängige Sozialleistungen haben ausgleichende Wirkung auf Einkommensverteilung

Würde sich das Gesamteinkommen aller Erwerbshaushalte gleichmässig auf die Haushalte verteilen, hätte jedes Einkommensfünftel 20 Prozent Anteil am Einkommen, das alle Haushalte gemeinsam erwirtschaften.

2020 wies das unterste Einkommensfünftel der Luzerner Erwerbshaushalte einen Anteil am Gesamteinkommen der Erwerbshaushalte von 4,5 Prozent auf. Gäbe es keine bedarfsabhängigen Sozialleistungen wie individuelle Prämienverbilligung, Alimentenbevorschussung, Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, Stipendien und wirtschaftliche Sozialhilfe, läge der Anteil bei tieferen 2,1 Prozent. Durch die Ausrichtung bedarfsabhängiger Sozialleistungen hat sich der Anteil am Gesamteinkommen derjenigen Haushalte mit den geringsten Einkommen also um 2,4 Prozentpunkte erhöht. Die Einkommensungleichverteilung wurde damit leicht abgeschwächt.

Anteil des untersten Einkommensfünftels hat seit 2010 abgenommen

Über die Jahre ist im Kanton Luzern der Einkommensanteil der Erwerbshaushalte mit den geringsten Einkommen am Gesamteinkommen aller Erwerbshaushalte gesunken. 2010 hatte der Anteil des untersten Einkommensfünftels am Gesamteinkommen bei 5,0 Prozent gelegen. Bis 2020 ist er um 0,5 Prozentpunkte auf 4,5 Prozent gesunken.

Ohne bedarfsabhängige Sozialleistungen wäre dieser Anteil noch stärker gesunken. Vor Sozialtransfers hatte 2010 der Einkommensanteil des untersten Einkommensfünftels am Gesamteinkommen aller Luzerner Erwerbshaushalte bei 3,0 Prozent gelegen. Bis 2020 ist er um 0,9 Prozentpunkte auf 2,1 Prozent gesunken. Die bedarfsabhängigen Sozialleistungen dämpften den negativen Trend 2020 um 2,4 Prozent ab. Der umverteilende Effekt der Leistungen ist damit 2020 stärker als er noch 2010 gewesen war. 2010 hatte der ausgleichende Effekt bei 2,0 Prozent gelegen.

Unterstes Einkommensfünftel vermehrt auf Sozialleistungen angewiesen

Die Haushalte im untersten Einkommensfünftel sind zunehmend auf bedarfsabhängige Sozialleistungen angewiesen. 2020 wurden die Luzerner Erwerbshaushalte im untersten Einkommensfünftel mit einem Gesamtbetrag von 153,3 Millionen Franken mit bedarfsabhängigen Sozialleistungen unterstützt. 2010 hatte dieser Betrag noch bei tieferen 112,3 Millionen Franken gelegen (teuerungsbereinigt). Bis 2020 stieg er um 37 Prozent an. Der Anstieg ist vor allem auf die individuelle Prämienverbilligung (IPV) und die wirtschaftliche Sozialhilfe (WSH) zurückzuführen. Bei der IPV stieg der ausbezahlte Betrag zwischen 2010 und 2020 von 44,9 Millionen auf 57,1 Millionen Franken an (+27%). Bei der WSH wuchs der Betrag von 40,3 Millionen auf 62,3 Millionen Franken (+55%). Ebenfalls zum Anstieg beigetragen haben die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, bei welchen der Betrag in demselben Zeitraum von 17,8 Millionen auf 23,1 Millionen Franken (+30%) angestiegen ist.

LUSTAT-Newsletter

Aktuelle Analysen, Daten und Erkenntnisse zum Kanton Luzern. Kompakt, verlässlich und direkt per E-Mail.