Bevölkerungsbefragung zur Finanz- und Steuerpolitik 2021 - Steuerpolitik

Wohlhabende Bevölkerung mit Steuerpolitik zufriedener als ärmere Bevölkerung

Wie zufrieden ist die Luzerner Bevölkerung mit der kantonalen Steuerpolitik? Das Resultat ist noch durchzogener als dasjenige zur Finanzpolitik: 32 Prozent der Luzernerinnen und Luzerner sind mit der kantonalen Steuerpolitik zufrieden (Werte 7 bis 10, Skala von 0 bis 10), 43 Prozent beurteilen sie mit mittleren Werten (Werte 4 bis 6) und 25 Prozent sind nicht zufrieden (Werte 0 bis 3).

Nach einzelnen Bevölkerungsgruppen betrachtet, zeigen sich die 65- bis 79-Jährigen etwas häufiger mit der kantonalen Steuerpolitik zufrieden als die 25- bis 54-Jährigen. Der in der Grafik sichtbare Unterschied zwischen der ältesten und der zweitältesten Altersgruppe ist statistisch nicht signifikant.

Nach Nationalität betrachtet ist die ausländische Bevölkerung etwas zufriedener als die Schweizer Bevölkerung. Im Vergleich der Regionen ist die Zufriedenheit in den ländlichen Gemeinden grösser als in der Stadt Luzern oder in der Agglomeration. Zudem sind verheiratete Personen (inkl. eingetragene Partnerschaft) etwas zufriedener als nichtverheiratete Personen. Bei Letzteren sind z.B. im Konkubinat Lebende wie auch Alleinstehende mitgemeint. Wohnungseigentümer/innen äussern sich ebenfalls positiver als Mieter/innen. Bei Betrachtung nach finanzieller Situation der Antwortenden zeigen sich die Wohlhabenden mit der Steuerpolitik zufriedener als der Mittelstand. Über alle Gruppen betrachtet am unzufriedensten mit der kantonalen Steuerpolitik sind diejenigen Personen, die sich selbst der ärmeren Bevölkerung zuteilen.

Die Frage nach der Zufriedenheit mit der Steuerpolitik ist bereits in früheren kantonalen Bevölkerungsbefragungen gestellt worden. Die Steuerpolitik hat dabei immer zu den Politikbereichen gehört, die am kritischsten beurteilt worden sind. Das hat das Finanzdepartement veranlasst, LUSTAT mit der vorliegenden thematischen Befragung zu beauftragen. Im Vergleich zur Bevölkerungsbefragung 2019 hat der Anteil der Personen, die mit der Steuerpolitik zufrieden sind, im Rahmen der Befragung 2021 zugenommen (2021: 32%; 2019: 27%). Er liegt nun wieder gleichauf mit dem Resultat der Befragung 2015. Gleichzeitig hat sich der Anteil der Personen, die mit der Steuerpolitik nicht zufrieden sind, wieder auf das Niveau von 2015 reduziert (2021: 25%; 2019: 32%). Die Vergleichbarkeit zu den früheren Befragungen ist jedoch nur eingeschränkt möglich, weil die Frage 2021 in einem anderen Kontext gestellt wurde.

Steuerfuss überzeugt an der kantonalen Steuerpolitik

Was macht der Kanton Luzern mit seiner Steuerpolitik gut und sollte beibehalten werden? Diese Frage wurde offen gestellt, das heisst ohne irgendwelche Antwortvorgaben. Die Befragten konnten mehrere Antworten abgeben. Für die Auswertung wurden maximal 3 Antworten berücksichtigt.

25 Prozent der Luzerner Bevölkerung beziehen sich in ihren Antworten unter anderem auf den Steuerfuss. Unter diesem Stichwort werden alle Aussagen wie "der Steuerfuss ist gut wie er ist", "der Steuerfuss ist im Kanton Luzern im Vergleich zu anderen Kantonen in Ordnung " oder "Kanton soll den Steuerfuss nicht weiter verändern" zusammengefasst.

19 Prozent machen Aussagen, die sich mit dem Stichwort "politischer Prozess" zusammenfassen lassen. Dazu gehören Bemerkungen zum Budgetprozess, zum Verhalten der politischen Akteure sowie der Verwaltung (z.B. "problemloses Verlängern der Frist für die Einreichung der Steuererklärung" oder "digitale Steuererklärung").

Weiter erwähnen je 16 Prozent der Luzerner Bevölkerung in ihren Antworten die Unternehmenssteuern sowie die Ausgaben. Unter letzterem Punkt sind auch Antworten zur befristeten Aussetzung der Schuldenbremse aufgrund der Corona-Pandemie mitberücksichtigt.

Für 11 Prozent stellt das "Steuersystem" an sich die positive Seite der Steuerpolitik dar. Ihre Antworten umfassen Aussagen wie "gerechtes Steuersystem", "gut Verdienende oder Vermögende bezahlen mehr Steuern als Personen mit geringerem Einkommen oder Vermögen" oder "bestimmte Bevölkerungsgruppen werden steuerlich entlastet".

Personen, die mit der kantonalen Steuerpolitik zufrieden sind, nennen am häufigsten den Steuerfuss als positiven Punkt der Steuerpolitik. Fast ein Drittel der Personen, die mit der kantonalen Steuerpolitik nicht zufrieden sind, nennen keinen positiven Punkt.

Verbesserungspotential wird im Steuersystem geortet

Was macht der Kanton Luzern mit seiner Steuerpolitik nicht gut und sollte verbessert werden? Auch diese Frage wurde offen gestellt, also ohne Antwortvorgaben.

36 Prozent der Luzerner Bevölkerung erachten das Steuersystem als verbesserungsfähig. Unter diesem Stichwort sind Aussagen wie "falsche Bevölkerungsgruppen werden steuerlich zu stark belastet respektive entlastet" zusammengefasst. 23 Prozent der Bevölkerung sehen bei den Unternehmenssteuern ein Problem, 17 Prozent beim Steuerfuss, 15 Prozent bei den Ausgaben und 14 Prozent beim politischen Prozess. Weiter lokalisieren 5 Prozent der Antwortenden ein Verbesserungspotenzial beim regionalen Finanzausgleich. In dieser Kategorie sind Stichworte wie "Unterschiede bei der steuerlichen Belastung der Gemeinden", "Finanzausgleich" oder "Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden" zusammengefasst. 5 Prozent sind mit der Steuerpolitik zufrieden und geben keine negativen Punkte an.

Unabhängig davon, ob die antwortende Person mit der Steuerpolitik zufrieden ist oder nicht, wird das Steuersystem am häufigsten als nicht gut und verbesserungsfähig betrachtet. Unter den Personen, die mit der Steuerpolitik nicht zufrieden sind, sind die Negativanteile bei "Steuersystem" und "Unternehmenssteuer" ähnlich gross.

Gut die Hälfte verlangt eine Erhöhung der Steuern für juristische Personen

Soll der Kanton Luzern die Einkommenssteuern respektive die Vermögenssteuern für natürliche Personen sowie die Steuern für juristische Personen senken, nicht verändern oder erhöhen? Je rund die Hälfte der Bevölkerung beurteilt die Einkommens- und die Vermögenssteuer für natürliche Personen als "gerade richtig". Ebenfalls gut die Hälfte der Bevölkerung spricht sich für eine Erhöhung der Steuern für juristische Personen aus.

Rund ein Fünftel der Personen sprach sich bei den drei Steuerfragen mindestens einmal für eine Steuersenkung aus und in keinem Fall für eine Steuererhöhung. Ihnen wurde zusätzlich die Frage gestellt, wie sie die fehlenden Einnahmen kompensieren würden. Gut die Hälfte will diese durch Einsparungen bei den laufenden Ausgaben ausgleichen.

Bei dieser Frage wurde den Befragungsteilnehmer/innen eine Grafik mit Angaben zu den Steuererträgen der natürlichen und der juristischen Personen zur Verfügung gestellt, die sie bei Bedarf konsultieren konnten.

Die Einkommenssteuern für natürliche Personen wollen 51 Prozent der Luzerner Bevölkerung unverändert lassen, 45 Prozent wollen sie reduzieren und 3 Prozent erhöhen. Dabei wünschen sich die 25- bis 54-Jährigen etwas häufiger eine Senkung der Einkommenssteuern für natürliche Personen als die 55- bis 79-Jährigen. Die ausländische Bevölkerung spricht sich ebenfalls häufiger für eine Senkung aus als die Schweizer Bevölkerung. Gleiches gilt im Vergleich zu den jeweiligen Komplementärgruppen für die Personen mit tiefen Bildungsniveau sowie für die ärmere Bevölkerung.

Die Vermögenssteuer der natürlichen Personen wollen 49 Prozent unverändert lassen, 28 Prozent wollen sie erhöhen und 23 Prozent reduzieren. Für eine Erhöhung der Vermögenssteuer sprechen sich etwas häufiger die Männer als die Frauen aus. Auch die 25- bis 54-Jährigen wollen die Vermögenssteuer im Vergleich zu den 65- bis 79-Jährigen häufiger erhöhen. Ebenfalls häufiger für eine Erhöhung als ihre Komplementärgruppen sind Personen mit hohem Bildungsniveau, den ärmeren und dem Mittelstand zugehörige Personen sowie die Mieter/innen. Umgekehrt ist die ausländische Bevölkerung häufiger für eine Senkung der Vermögenssteuer als die Schweizer Bevölkerung. Die Bevölkerung der Stadt Luzern ist häufiger für eine Erhöhung als Personen, die in den Regionen ausserhalb der Stadt leben.

Die Steuern der juristischen Personen wollen 53 Prozent erhöhen, 40 Prozent wollen keine Veränderung und 7 Prozent eine Senkung. 55- bis 79-Jährige sprechen sich häufiger für eine Erhöhung aus als die 25- bis 54-Jährigen. Die Schweizer Bevölkerung verlangt ebenfalls etwas häufiger eine Erhöhung als die ausländische Bevölkerung. Gleiches gilt für die Erwerbstätigen mit einer Anstellung im Vergleich mit den selbständig Erwerbstätigen sowie den ärmeren und dem Mittelstand zugehörige Personen im Vergleich mit den wohlhabenden Personen. Die wohlhabende Bevölkerung sowie die selbständig Erwerbstätigen sind diejenigen zwei Bevölkerungsgruppen, welche sich am wenigsten häufig für eine Erhöhung der Steuern für juristische Personen aussprechen und gleichzeitig am häufigsten für eine Senkung.

Höhere Steuern für Haushalte mit hohem Einkommen und viel Vermögen sind erwünscht

Soll der Kanton Luzern im Vergleich zu heute die Steuerbelastung bei ausgewählten Steuerhaushaltsgruppen senken, nicht verändern oder erhöhen?

Je rund zwei Drittel der Luzerner Bevölkerung sprechen sich für eine Reduktion der Steuern für Haushalte mit minderjährigen Kindern und für Haushalte mit geringem Einkommen aus (68 resp. 67%). Die Hälfte befürwortet zudem ebenfalls eine Steuersenkung für verheiratete Paare.

Keine Veränderung wünscht jeweils eine Mehrheit bei den Steuern für Haushalte mit wenig Vermögen, für Mieter/innen, Wohneigentümer/innen, Haushalte mit mittlerem Einkommen und für Unverheiratete. Am deutlichsten polarisieren die Antworten zur Steuerbelastung für Wohneigentum (Erhöhung: 32%; Senkung: 15%) und von Unverheirateten (Erhöhung: 21%, Senkung: 21%). Bezüglich der Haushalte mit viel Vermögen (ab einem steuerbaren Vermögen von 500'000 Fr. bei Verheirateten und ab 250'000 Fr. bei Unverheirateten) und der Haushalte mit hohem Einkommen sprechen sich jeweils mehr als die Hälfe für eine Steuererhöhung aus (54–64%).

Bei dieser Frage wurde den Befragungsteilnehmer/innen eine Tabelle zur Steuerbelastung der natürlichen Personen der geringen, mittleren und hohen Einkommen nach Familientyp zur Verfügung gestellt, die sie bei Bedarf konsultieren konnten.

Erbschaftssteuer wird als am wenigsten sinnvoll eingestuft

Gibt es Steuerarten im Kanton Luzern, die nicht sinnvoll sind und die abgeschafft werden sollten? Als wenig sinnvoll erachten die Luzernerinnen und Luzerner die Erbschaftssteuer: 47 Prozent stufen diese als nicht sinnvoll ein und möchten diese abschaffen. 39 Prozent finden, dass die eBike-Steuer nicht sinnvoll ist. Weiter möchten 31 Prozent die Handänderungssteuer und 27 Prozent die Personalsteuer abschaffen. Weniger umstritten sind die Schiffssteuer (nicht sinnvoll: 7%) und die Motorfahrzeugsteuer (9%). Zur Beantwortung dieser Frage konnten die Steuerarten aus einer Liste ausgewählt werden.

Zudem wurde die Bevölkerung gefragt, ob es Steuerarten gibt, die sinnvoll wären und im Kanton Luzern eingeführt werden sollten? Vorschläge, welche Steuern für den Kanton Luzern sinnvoll wären, konnten die Befragten ohne Vorgaben machen. Rund 15 Prozent der Befragten haben die Gelegenheit genutzt und mögliche Steuerarten genannt. Die meisten Vorschläge lassen sich dem Bereich Energie, Mobilität und Umwelt zuordnen (42%). Konkret wurden Stichworte wie "CO2-Steuer für Motorfahrzeuge", "Kerosinsteuer für Flugzeuge" oder "Mobilitätssteuer allgemein" genannt. Weiter gingen Rückmeldungen zu den Themen Kapitalsteuer (14%), Steuern auf grosse Vermögen oder Einkommen (10%) und Steuern auf Konsum-, Luxus und Freizeit (10%) ein.

Kontakt

Andrea Oppliger

E-Mail: andrea.oppliger@lustat.ch

Telefon: +41 41 228 59 47

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