Bevölkerungsbefragung zur Finanz- und Steuerpolitik 2021 - Schuldenbremse

4 von 5 Personen, welche die Schuldenbremse kennen, erachten diese auch als geeignet

Rund drei Viertel der Luzernerinnen und Luzerner kennen den Begriff "Schuldenbremse" und haben die entsprechenden Fragen beantwortet. Insgesamt erachten gut 4 von 5 Antwortende die Schuldenbremse als geeignetes Instrument, um den gemäss Kantonsverfassung geforderten ausgeglichenen Finanzhaushalt und das Abtragen allfälliger Fehlbeträge innert einer angemessenen Frist zu erreichen.

Bei folgenden Gruppen zeigen sich Unterschiede bei der Beurteilung der Schuldenbremse: Die 65- bis 79-jährigen Personen stufen sie häufiger als ein geeignetes Instrument ein als die jüngeren Altersgruppen (15 bis 64 Jahre). Ebenso wird sie von der Schweizer Bevölkerung positiver beurteilt als von der ausländischen Bevölkerung. Von Personen, die nicht in der Stadt Luzern wohnhaft sind, wird sie häufiger als geeignet betrachtet als von den in der Stadt Luzern Wohnhaften. Auch Personen mit tiefem oder mittlerem Bildungsniveau beurteilen ihre Eignung besser als Personen mit hohem Bildungsniveau. Zudem wird die Schuldenbremse von den finanziell wohlhabenden und dem Mittelstand zugehörigen Personen häufiger als geeignetes Instrument gesehen als vom ärmeren Teil der Bevölkerung.

Personen, die mit der Finanzpolitik des Kantons Luzern zufrieden sind, bewerten die Schuldenbremse deutlich häufiger als geeignetes Instrument als Personen, die mit der Finanzpolitik nicht zufrieden sind. Personen, die sich für das langfristige Ziel eines ausgeglichenen Finanzhaushalts ausgesprochen haben, halten sie ebenfalls häufiger für ein geeignetes Instrument als die Personen ihrer Komplementärgruppe.

Gut zwei Drittel finden Ausnahmeregelungen für die Schuldenbremse sinnvoll

Gemäss Gesetz kann der Kantonsrat für bedeutende Infrastrukturvorhaben (wie z.B. Hochwasserschutz oder Durchgangsbahnhof) Ausnahmen beschliessen, die von der Schuldenbremse ausgenommen sind. 68 Prozent der Luzerner Bevölkerung finden eine solche Ausnahmeregelung sinnvoll. 26 Prozent sehen solche Ausnahmeregelungen nicht als sinnvoll an und 6 Prozent sind bezüglich dieser Frage indifferent.

Folgende Gruppen erachten Ausnahmeregelungen im Vergleich zu ihren Komplementärgruppen häufiger als sinnvoll: Personen, die in der Stadt Luzern wohnhaft sind; Personen mit hohem Bildungsniveau; Personen, die sich selbst als finanziell wohlhabend oder dem Mittelstand angehörig bezeichnen.

Zudem wird die Ausnahmeregelung häufiger von Personen begrüsst, welche die Schuldenbremse nicht als geeignetes Instrument betrachten im Vergleich zur Komplementärgruppe, welche in der Schuldenbremse ein geeignetes Instrument sieht. Gleiches gilt für die Personen, die dem ausgeglichenen Finanzhaushalt weniger Bedeutung zumessen im Vergleich zu ihrer Komplementärgruppe.

Kontakt

Andrea Oppliger

E-Mail: andrea.oppliger@lustat.ch

Telefon: +41 41 228 59 47

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