Sozialhilfe im Kanton Luzern 2016 - Leistungen der Sozialhilfe im weiteren Sinn
Ergänzungsleistungen zur AHV/IV als grösster Ausgabenposten
Vorgelagert der wirtschaftlichen Sozialhilfe dienen weitere bedarfsabhängige Sozialleistungen ebenfalls der Armutsbekämpfung. Die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV bezwecken die Existenzsicherung von Personen im Rentenalter und von Menschen mit Behinderung, falls die Sozialversicherungsleistungen nicht ausreichen. Mit der Alimentenbevorschussung werden ausstehende Kinderalimente an Haushalte in finanziell bescheidenen Verhältnissen ausbezahlt. Die Absicherung der finanziellen Risiken der Elternschaft erfolgte im Kanton Luzern bis und mit 2015 noch separat durch die Mutterschaftsbeihilfe und nicht wie danach im Rahmen der wirtschaftlichen Sozialhilfe. Zusammen mit der wirtschaftlichen Sozialhilfe werden alle diese Sozialleistungen unter die Sozialhilfe im weiteren Sinn gefasst.
Bund, Kanton und Gemeinden gaben für den Kanton Luzern im Jahr 2015 (jüngste verfügbare Angaben) netto insgesamt 300 Millionen Franken für Leistungen der Sozialhilfe im weiteren Sinn aus. Der grösste Teil dieser Summe entfällt mit 222,2 Millionen auf die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. Danach folgt die wirtschaftliche Sozialhilfe mit Nettoausgaben von 68,7 Millionen Franken (ohne Asyl- und Flüchtlingsbereich). Die Alimentenbevorschussung schlägt mit 4,8 Millionen, die Mutterschaftsbeihilfe mit 3,9 Millionen zu Buche.
Bei den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV werden die Ausgaben von Bund, Kanton und Gemeinden gemeinsam getragen. Die Kosten der restlichen Leistungsarten fallen alleine bei den Gemeinden an. In den acht Jahren zwischen 2008 und 2015 sind die Gesamtausgaben für die Sozialhilfe im weiteren Sinn im Kanton Luzern um knapp 20 Prozent gestiegen. Die ständige Wohnbevölkerung stieg im gleichen Zeitraum um lediglich 8 Prozent.