Sozialhilfe im Kanton Luzern 2016 - Wirkung der bedarfsabhängigen Sozialleistungen

Reduktion der Armutsquote um mehr als die Hälfte

7,5 Prozent der Luzerner Kantonsbevölkerung in Privathaushalten waren im Jahr 2014 von Armut betroffen (jüngste verfügbare Angaben). Armutsbetroffen heisst, die Personen leben in einem Haushalt, dem es nicht gelingt, aus eigener Kraft oder mittels Sozialversicherungsleistungen ein Einkommen zu erzielen, das zur Deckung des Lebensunterhalts gemäss SKOS-Richtlinien ausreicht. Durch die Entrichtung bedarfsabhängiger Sozialleistungen — wie etwa der wirtschaftlichen Sozialhilfe oder den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV — verringerte sich dieser Anteil auf 3,6 Prozent. Über die Hälfte der Armutsbetroffenen wurden also mithilfe bedarfsabhängiger staatlicher Unterstützung über die Armutsgrenze hinausgehoben.

Die armutsbekämpfende Wirkung der bedarfsabhängigen Sozialleistungen zeigt sich bei den einzelnen Altersgruppen unterschiedlich. Vor Sozialtransfers war die Armutsquote 2014 mit 9,4 Prozent bei Kindern und Jugendlichen am höchsten, am tiefsten mit 5,3 Prozent bei Personen im Rentenalter (ab 65 Jahren). Für Letztere steht mit der AHV ein Instrument zur Verfügung, welches das Risiko der Altersarmut bereits auf Sozialversicherungsebene beträchtlich verringert. Nach Auszahlung der bedarfsabhängigen Sozialleistungen sank die Armutsquote bei Kindern und Jugendlichen um über die Hälfte auf 4,3 Prozent und unterschied sich nur noch geringfügig von jener von Erwachsenen im erwerbsfähigen Alter (bis 64 Jahre) mit 4,0 Prozent. Auch unter Berücksichtigung der Sozialtransfers erneut am tiefsten war die Armutsquote bei Personen im Rentenalter mit 1,1 Prozent. Bei dieser Altersgruppe entfalten die bedarfsabhängigen Sozialleistungen, namentlich die Ergänzungsleistungen zur AHV, besonders grosse Wirkung.

Weiterführende Informationen zu den Themen finanzielle Armut und Armutsbekämpfung finden sich in der Publikation LUSTAT Focus "Wohlstand und Armut im Kanton Luzern" 2017.

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