Sozialhilfe im Kanton Luzern 2016 - Erwerbssituation der Bezüger/innen
Jede vierte mit Sozialhilfe unterstützte Person ist erwerbstätig
Im Jahr 2016 waren von den Luzerner Sozialhilfebeziehenden im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 und 64 Jahren 25 Prozent erwerbstätig (Erwerbsquote Kt. LU 2015: 84%). Von diesen sozialhilfebeziehenden Erwerbstätigen waren weniger als die Hälfte festangestellt. Erwerbstätigen wird die Sozialhilfe als Ergänzung zum Lohn ausbezahlt, wenn dieser zusammen mit anderen Einkommensquellen nicht zur Deckung des Lebensbedarfs ausreicht. Beinahe die Hälfte der sozialhilfebeziehenden Erwerbstätigen (ohne Lernende) waren in einem tiefen Teilzeitpensum von unter 50 Prozent beschäftigt.
Keiner beruflichen Tätigkeit gingen 74 Prozent der Luzerner Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger im erwerbsfähigen Alter nach. Etwas weniger als die Hälfte von ihnen waren erwerbslos. Das heisst, sie wären zwar für die Aufnahme einer Tätigkeit verfügbar, finden aber keine bezahlte Arbeit. Der übrige Teil von ihnen waren Nichterwerbspersonen. Neben Personen in Ausbildung und Bezügerinnen und Bezügern von IV-Renten fallen unter diese Gruppe auch Personen, welche aus familiären Gründen keine Erwerbstätigkeit ausüben, keine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben oder arbeitsunfähig sind.