Sozialhilfe im Kanton Zug 2022

Weniger Sozialhilfebeziehende im Kanton Zug

2022 wurden 1'903 Zuger/innen mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützt. Das sind erneut weniger als im Vorjahr, diesmal 9 Personen oder 0,5 Prozent. Die Sozialhilfequote, welche die Sozialhilfebeziehenden zur Kantonsbevölkerung ins Verhältnis setzt, blieb gegenüber dem Vorjahr praktisch unverändert bei rund 1,5 Prozent. Im Vergleich zu 2012 (1,7%) ist die Quote im Kanton Zug um 0,2 Prozentpunkte gesunken.

Verglichen mit der Sozialhilfequote der Gesamtschweiz (neustes verfügbares Datenjahr 2021: 3,1%) ist die Zuger Sozialhilfequote unterdurchschnittlich. Sie ist auch tiefer als jene der Zentralschweiz insgesamt. Diese ist 2022 um 0,1 Prozentpunkte auf 1,8 Prozent gesunken.

Sozialhilfequote der jungen Erwachsenen gestiegen

Obwohl die kantonale Sozialhilfequote im Total praktisch stabil geblieben ist, zeigten sich für die einzelnen Altersgruppen unterschiedliche Entwicklungen. In den meisten Altersgruppen ist die Sozialhilfequote gesunken oder konstant geblieben. Eine Ausnahme bildet die Gruppe der jungen Erwachsenen zwischen 18 und 25 Jahren. Hier ist die Quote innert Jahresfrist von 1,8 auf 2,1 Prozent angestiegen.

Die Altersgruppe mit dem höchsten Risiko eines Sozialhilfebezugs waren 2022 weiterhin Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (Quote unverändert: 2,4%). Das Risiko von Kindern und Jugendlichen ist aber nicht a priori hoch, sondern vor allem dann, wenn sie in Einelternhaushalten leben. Mit steigendem Alter sinkt in der Regel das Risiko, auf Sozialhilfe angewiesen zu sein: Die 65-bis 79-jährigen und die 80-jährigen und älteren Zuger/innen bezogen 2022 von allen Altersgruppen am seltensten Sozialhilfe (Quoten unverändert: je 0,1%). Personen im Rentenalter haben im Bedarfsfall Anrecht auf Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, sodass sie nur in Ausnahmefällen auf das letzte sozialstaatliche Auffangnetz der wirtschaftlichen Sozialhilfe angewiesen sind.

Erneut weniger Sozialhilfebeziehende mit Niederlassungsbewilligung C

2022 betrug die Quote der Sozialhilfebeziehenden mit Schweizer Nationalität unverändert 0,8 Prozent. Mit 3,2 Prozent ebenfalls unverändert blieb die Quote der Ausländer/innen. Innerhalb dieser Bevölkerungsgruppe sank die Anzahl der Sozialhilfebeziehenden mit Aufenthaltsbewilligung C. Im Kanton Zug währt dieser Rückgang seit 2019 (2019: 603 Pers; 2022: 396 Pers.). Die rückläufige Tendenz deckt sich zeitlich mit der Einführung des revidierten Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) im Jahr 2019, welche eine Verschärfung der ausländerrechtlichen Bestimmungen mit sich brachte.

Gestiegen ist 2022 hingegen die Anzahl der Sozialhilfebeziehenden unter den Jahresaufenthalter/innen (Aufenthalt nach AIG) und den vorläufig aufgenommenen Personen (Aufenthalt nach Asylgesetz), die vor mehr als 7 Jahren in die Schweiz migrierten. Nachfolgend werden die vorläufig aufgenommenen Personen (F-Ausweis) zusammen mit den Flüchtlingen mit Asyl (B-Ausweis) sowie mit den vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen (F-Ausweis) zur Gruppe der Flüchtlinge gezählt.

2022 gehörten im Kanton Zug gut 46 Prozent der ausländischen Sozialhilfebeziehenden zu den Flüchtlingen. Dadurch, dass die finanzielle Zuständigkeit für Flüchtlinge nach 5 oder 7 Jahren vom Bund auf den Kanton Zug übergeht, wuchs die Gruppe der Flüchtlinge in der Sozialhilfe 2022 in mehreren Zentralschweizer Kantonen erneut, in Zug um 4,1 Prozentpunkte auf 34,5 Prozent. Hier wirkte sich die grosse Zahl der 2014 bis 2016 in die Schweiz zugewanderten Personen des Asyl- und Flüchtlingsbereichs aus. Im Kanton Zug zeigt sich das hauptsächlich in der Gruppe der vorläufig aufgenommenen Personen, die bereits seit mehr als 7 Jahren in der Schweiz leben (2021: 67 Pers.; 2022: 106 Pers.).

Der Bildungsstand stellt einen weiteren relevanten Faktor bezüglich dem Sozialhilferisiko dar. Personen ohne nachobligatorischen Bildungsabschluss tragen ein besonders hohes Sozialhilferisiko. Im Kanton Zug lag die Sozialhilfequote für diese Bevölkerungsgruppe 2022 bei 4,2 Prozent. Das sind 0,3 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Ein tieferes Bildungsniveau vermindert die Chancen am Arbeitsmarkt und ist mit ein Grund für die höhere Sozialhilfequote der ausländischen Zuger Wohnbevölkerung gegenüber der schweizerischen.

Sozialhilferisiko in Einelternfamilien deutlich erhöht

2022 bezogen im Kanton Zug 1,8 Prozent aller Privathaushalte Sozialhilfe. Bei verheirateten Paaren mit Kindern lag die Quote bei 0,9 Prozent. Mit unveränderten 12,8 Prozent um ein Vielfaches höher war dieser Anteil bei Einelternfamilien. Das Einkommen alleinerziehender Mütter und Väter reicht häufig nicht aus, um den Lebensbedarf der Familie zu decken. Im Kanton Zug zeigt sich auch, dass bei Einelternfamilien die Anzahl der Kinder das Sozialhilferisiko prägt: Die Sozialhilfequote dieses Haushaltstyps war bei 3 Kindern mit 17,1 Prozent bedeutend höher als bei 1 Kind (11,2%).

Familien mit Kindern werden mit weiteren, der wirtschaftlichen Sozialhilfe vorgelagerten bedarfsabhängigen Sozialleistungen unterstützt. 2022 wurden im Kanton Zug 340 Kindern und jungen Erwachsenen Alimente bevorschusst (–6,6% gegenüber Vorjahr). Damit ist die Zahl der Alimentenbevorschussungen im Kanton Zug seit dem Jahr 2015 rückläufig (2015: 410 Kinder u. junge Erwachsene). Auch die Zahl der mit Mutterschaftsbeiträgen unterstützten Familien ist im Kanton Zug seit 2019 rückläufig (2019: 105 Fam.; 2022: 68 Fam.). Gegenüber dem Vorjahr hat die Zahl der Unterstützten um 8,1 Prozent abgenommen.

Anteil der Vollzeit-Erwerbstätigen in der Sozialhilfe erneut gestiegen

2022 waren von den Zuger Sozialhilfebeziehenden im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 und 64 Jahren rund 43 Prozent erwerbstätig. Davon war weniger als die Hälfte in einer Festanstellung. Der Anteil der Erwerbstätigen unter den Sozialhilfebeziehenden steigt im Kanton Zug seit 2017 an. Erwerbstätigen wird die wirtschaftliche Sozialhilfe als Ergänzung zum Lohn ausbezahlt, wenn dieser zusammen mit anderen Einkommensquellen nicht zur Deckung des Lebensunterhalts ausreicht.

2022 waren von den erwerbstätigen Sozialhilfebezüger/innen (ohne Lernende) gut 28 Prozent in einem Teilzeitpensum unter 50 Prozent beschäftigt (–2 Prozentpunkte gegenüber Vorjahr). 40 Prozent arbeiteten entweder in mehreren Teilzeitpensen oder in einem Teilzeitpensum von 50 Prozent oder mehr. Knapp 32 Prozent der unterstützten Erwerbstätigen arbeiteten Vollzeit (+3 Prozentpunkte). Damit hat sich erneut der Anteil der Personen erhöht, die trotz Vollzeitarbeit ihren Existenzbedarf nicht zu decken vermochten. Männer waren unter den sozialhilfebeziehenden Vollzeitbeschäftigten häufiger als Frauen. Umgekehrt war der Frauenanteil bei den unterstützen Teilzeitbeschäftigten höher als jener der Männer.

57 Prozent der Zuger Sozialhilfebeziehenden im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 und 64 Jahren gingen 2022 keiner Erwerbstätigkeit nach (–2 Prozentpunkte). Davon waren gut 23 Prozent erwerbslos. Das heisst, sie wären zwar für die Aufnahme einer Tätigkeit verfügbar gewesen, blieben aber ohne bezahlte Arbeit. 34 Prozent waren Nichterwerbspersonen.

Weniger Dossiers aufgrund verbesserter Erwerbssituation geschlossen

Die Sozialhilfe dient in erster Linie der Überbrückung temporärer Notlagen. Von den in den letzten fünf Jahren eröffneten Sozialhilfedossiers konnte gut die Hälfte innerhalb eines Jahrs wieder geschlossen werden (50,3%). Die mittlere Bezugsdauer (Median) betrug 12 Monate. 16 Prozent verblieben als Langzeitbeziehende, welche länger als vier Jahre unterstützt wurden.

Bei den 2022 abgeschlossenen Sozialhilfedossiers sind rund 34 Prozent oder 119 der Fallabschlüsse auf eine verbesserte Erwerbssituation zurückzuführen; 27 Prozent weniger als im Vorjahr (2021: 162 Dossiers). 39 Prozent wurden durch eine andere Sozialleistung, zum Beispiel eine IV-Rente, abgelöst (+8 Prozentpunkte). Bei 24 Prozent der Fallabschlüsse endete die Zuständigkeit der involvierten Sozialdienste, meist wegen Wegzug oder Kontaktabbruch der unterstützten Person (–2 Prozentpunkte).

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