Sozialhilfe im Kanton Nidwalden 2022

Weniger Sozialhilfebeziehende im Kanton Nidwalden

2022 wurden 419 Nidwaldner/innen mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützt (2021: 453 Pers.). Das sind 7,5 Prozent weniger als im Vorjahr. Die Nidwaldner Sozialhilfequote, welche die Sozialhilfebeziehenden ins Verhältnis zur Kantonsbevölkerung setzt, blieb unverändert bei 1,0 Prozent. Damit weist Nidwalden 2022 – zusammen mit Obwalden – wie in den vergangenen Jahren die tiefste Sozialhilfequote aller Zentralschweizer Kantone aus (ZCH insgesamt: 1,8%). Die Nidwaldner Quote liegt auch im gesamtschweizerischen Vergleich tief (CH, neustes verfügbares Datenjahr 2021: 3,1%).

Sozialhilfequote in den meisten Altersgruppen gesunken

Die Sozialhilfequote ist im Kanton Nidwalden bei allen Altersgruppen gesunken oder nahezu konstant geblieben (Anstieg der 18- bis 25-Jährigen: 1,09 auf 1,11%).

Die Altersgruppe mit dem höchsten Risiko eines Sozialhilfebezugs sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Die Sozialhilfequote dieser Altersgruppe ist im Kanton Nidwalden 2022 (2,0%) gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken. Mit dem Alter sinkt in der Regel das Risiko, auf Sozialhilfe angewiesen zu sein. Die 65- bis 79-jährigen Nidwaldner/innen bezogen 2022 erneut am seltensten Sozialhilfe (Quote: 0,1%). Dieser Wert ist seit 2018 konstant. Personen im Rentenalter haben im Bedarfsfall Anrecht auf Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, sodass sie nur in Ausnahmefällen auf das letzte sozialstaatliche Auffangnetz der wirtschaftlichen Sozialhilfe angewiesen sind.

Weniger Niedergelassene mit Bewilligung C in der Sozialhilfe

Personen ohne nachobligatorischen Bildungsabschluss tragen ein besonders hohes Sozialhilferisiko. Im Kanton Nidwalden lag die Sozialhilfequote entsprechender Personen 2022 bei 2,2 Prozent. Das sind 0,3 Prozentpunkte weniger als im Vorjahr. Ein tieferes Bildungsniveau vermindert die Chancen für den Zugang zum Arbeitsmarkt und ist auch im Kanton Nidwalden mit ein Grund für die höhere Sozialhilfequote der ausländischen Wohnbevölkerung gegenüber jener von Schweizer/innen. Gegenüber dem Vorjahr blieb die Sozialhilfequote von Nidwaldner/innen schweizerischer Nationalität 2022 unverändert bei 0,5 Prozent. Jene der Ausländer/innen ist gleichzeitig um 0,4 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent gesunken.

Die Zahl der sozialhilfebeziehenden Niedergelassenen mit Bewilligung C ist 2022 in Nidwalden um rund einen Drittel auf 42 Personen gesunken. In den Vorjahren war die Anzahl im Kanton Nidwalden stabil geblieben. Dies im Gegensatz zu den anderen Zentralschweizer Kantonen, bei denen auch in den Vorjahren eine Abnahme zu verzeichnen gewesen war. Die rückläufige Tendenz deckt sich zeitlich mit der Einführung des revidierten Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) im Jahr 2019, welche eine Verschärfung der ausländerrechtlichen Bestimmungen mit sich brachte.

2022 gehörten im Kanton Nidwalden 65 Prozent der ausländischen Sozialhilfebeziehenden zu den Flüchtlingen mit Ausweis B oder F (+6 Prozentpunkte gegenüber Vorjahr). Dadurch, dass die finanzielle Verantwortung von Flüchtlingen nach 5 oder 7 Jahren vom Bund auf die Kantone und Gemeinden übergeht, wuchs die Gruppe der Flüchtlinge in der kantonalen oder kommunalen Zuständigkeit 2022 in den meisten Zentralschweizer Kantonen erneut, in Nidwalden um 5,8 Prozentpunkte auf 43,6 Prozent. Hier wirkte sich die grosse Zahl der 2014 bis 2016 in die Schweiz zugewanderten Flüchtlinge aus. Für Flüchtlinge können höhere Hürden bei der beruflichen Integration (z.B. fehlende Sprachkenntnisse) bestehen, wodurch ihr Sozialhilferisiko überdurchschnittlich ist.

Deutlich erhöhter Unterstützungsbedarf bei Einelternfamilien

2022 bezogen im Kanton Nidwalden unverändert 1,0 Prozent aller Privathaushalte Sozialhilfe. Bei verheirateten Paaren mit Kindern waren es mit 0,5 Prozent leicht mehr als im Vorjahr. Mit 11,7 Prozent um ein Vielfaches höher war dieser Anteil bei Haushalten, in denen ein alleinerziehender Elternteil (überwiegend Mütter) mit seinen Kindern zusammenlebt. Das Einkommen alleinerziehender Mütter und Väter reicht häufig nicht aus, um den Lebensbedarf der Familie zu decken. Der Anteil an unterstützten Einelternfamilien ist 2022 gegenüber dem Vorjahr um 2,5 Prozentpunkte gesunken.

Familien werden mit weiteren, der wirtschaftlichen Sozialhilfe vorgelagerten bedarfsabhängigen Sozialleistungen unterstützt. 2022 wurden im Kanton Nidwalden 101 Kindern und jungen Erwachsenen die Alimente bevorschusst (2021: 110 Pers.).

Mehr Erwerbstätige in der Sozialhilfe

2022 waren von den Nidwaldner Sozialhilfebeziehenden im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 und 64 Jahren 39 Prozent erwerbstätig – überwiegend in Form einer Teilzeitanstellung. Das sind 5 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Erwerbstätigen wird die wirtschaftliche Sozialhilfe als Ergänzung zum Lohn ausbezahlt, wenn dieser zusammen mit anderen Einkommensquellen nicht zur Deckung des Lebensunterhalts ausreicht.

Von den erwerbstätigen Sozialhilfebezüger/innen (ohne Lernende) waren 40 Prozent in einem Teilzeitpensum unter 50 Prozent beschäftigt. Das sind 4 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. 35 Prozent hatten entweder mehrere Teilzeitanstellungen oder eine Teilzeitanstellung mit einem Pensum von 50 Prozent oder mehr. 25 Prozent arbeiteten Vollzeit. Dieser Wert hat um 3 Prozentpunkte abgenommen, nachdem er drei Jahre in Folge angestiegen war. Männer sind unter den sozialhilfebeziehenden Vollzeitbeschäftigten häufiger als Frauen. Umgekehrt ist der Frauenanteil höher unter den sozialhilfebeziehenden Teilzeitbeschäftigten.

60 Prozent der 2022 im Kanton Nidwalden Unterstützten im erwerbsfähigen Alter gingen keiner beruflichen Tätigkeit nach. Davon waren 20 Prozent erwerbslos. Das heisst, sie wären zwar für die Aufnahme einer Tätigkeit verfügbar gewesen, blieben aber ohne bezahlte Arbeit. 40 Prozent waren Nichterwerbspersonen.

Erneut mehr Dossiers aufgrund verbesserter Erwerbssituation geschlossen

Die Sozialhilfe dient in erster Linie der Überbrückung temporärer Notlagen. Von den in den letzten fünf Jahren im Kanton Nidwalden eröffneten Sozialhilfedossiers konnte gut die Hälfte der Dossiers innerhalb eines Jahres wieder geschlossen werden (57%). Die mittlere Bezugsdauer des Sozialhilfebezugs betrug 9 Monate. 15 Prozent verblieben als Langzeitbeziehende, die länger als vier Jahre mit Sozialhilfe unterstützt wurden.

In 27 Prozent der 2022 geschlossenen Fälle wurde die Sozialhilfe durch eine andere Sozialleistung abgelöst (z.B. IV-Rente). Bei 26 Prozent der Fallabschlüsse endete die Zuständigkeit der involvierten Sozialdienste, meist wegen Wegzug oder Kontaktabbruch der unterstützten Person. 41 Prozent der Abschlüsse gingen auf eine verbesserte Erwerbssituation zurück. Das sind erneut mehr als im Vorjahr (+6 Prozentpunkte).

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