Sozialhilfe im Kanton Nidwalden 2019

Sozialhilfequote unverändert bei 0,9 Prozent

2019 wurden 398 Nidwaldner/innen mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützt (2018: 388 Pers.). Die Nidwaldner Sozialhilfequote liegt seit 2011 unverändert bei 0,9 Prozent mit einer Ausnahme: 2016 bezog 1,0 Prozent der Kantonsbevölkerung Sozialhilfe. Nidwalden weist damit – wie bereits in den vergangenen Jahren – die tiefste Sozialhilfequote aller Zentralschweizer Kantone aus (ZCH insgesamt: 1,9%) und liegt auch im gesamtschweizerischen Vergleich tief (CH 2018: 3,2%).

Kinder aus bildungsfernen Familien besonders gefährdet

Personen ohne nachobligatorischen Bildungsabschluss tragen ein besonders hohes Sozialhilferisiko. Im Kanton Nidwalden lag die Sozialhilfequote entsprechender Personen 2019 fast doppelt so hoch wie jene der Nidwaldner Wohnbevölkerung insgesamt (1,6 vs. 0,9%). Kinder bedürfen gemäss Berechnungen des Bundesamts für Statistik besonders dann häufig der sozialstaatlichen Unterstützung, wenn sie in einer bildungsfernen Familie aufwachsen. Im Kanton Nidwalden waren denn auch in jeder zweiten unterstützten Familie beide Elternteile ohne nachobligatorischen Bildungsabschluss. Ein tieferes Bildungsniveau vermindert die Chancen am Arbeitsmarkt und ist auch im Kanton Nidwalden mit ein Grund für die höhere Sozialhilfequote der ausländischen Wohnbevölkerung (2019: 3,0%) gegenüber jener von Schweizer/innen (0,6%).

Die Altersgruppe mit dem höchsten Risiko eines Sozialhilfebezugs sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (Quote 2019: 1,8%). Mit dem Alter sinkt in der Regel das Risiko, auf Sozialhilfe angewiesen zu sein. Die Altersgruppe der Über-65-Jährigen bezog 2019 im Kanton Nidwalden am seltensten Sozialhilfe (Quote: 0,1%). Personen im Rentenalter haben im Bedarfsfall Anrecht auf Ergänzungsleistungen zur AHV, sodass sie nur in Ausnahmefällen auf das letzte sozialstaatliche Auffangnetz der wirtschaftlichen Sozialhilfe angewiesen sind.

Kinder in Einelternhaushalten tragen erhöhtes Sozialhilferisiko

Kinder und Jugendliche, die mit nur einem Elternteil zusammenleben, sind einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt. 2019 bezogen im Kanton Nidwalden 1,0 Prozent aller Privathaushalte Sozialhilfe; bei verheirateten Paaren mit Kindern waren es 0,4 Prozent. Mit 12,1 Prozent um ein Vielfaches höher war dieser Anteil bei Haushalten, in denen ein alleinerziehender Elternteil (überwiegend Mütter) mit seinen Kindern zusammenlebt. Das Einkommen alleinerziehender Mütter und Väter reicht häufig nicht aus, um den Lebensbedarf der Familie zu decken.

Familien mit Kindern werden mit weiteren, der wirtschaftlichen Sozialhilfe vorgelagerten bedarfsabhängigen Sozialleistungen unterstützt. 2019 wurden im Kanton Nidwalden 99 Kindern und jungen Erwachsenen die Alimente bevorschusst (–3,9% gegenüber dem Vorjahr).

Fast jede fünfte unterstützte erwerbstätige Person arbeitet Vollzeit

2019 waren von den Nidwaldner Sozialhilfebeziehenden im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 und 64 Jahren 36,7 Prozent erwerbstätig – überwiegend in Form einer Teilzeitanstellung. Erwerbstätigen wird die wirtschaftliche Sozialhilfe als Ergänzung zum Lohn ausbezahlt, wenn dieser zusammen mit anderen Einkommensquellen nicht zur Deckung des Lebensunterhalts ausreicht.

Von den erwerbstätigen Sozialhilfebezüger/innen (ohne Lernende) waren 42,7 Prozent in einem Teilzeitpensum unter 50 Prozent beschäftigt. Fast jede fünfte Person arbeitete Vollzeit (19,5%). Männer sind unter den sozialhilfebeziehenden Vollzeitbeschäftigten häufiger als Frauen. Umgekehrt gibt es im Kanton Nidwalden mehr teilzeitbeschäftigte Frauen mit Sozialhilfeleistungen als Männer.

61,4 Prozent der 2019 im Kanton Nidwalden Unterstützten im erwerbsfähigen Alter gingen keiner beruflichen Tätigkeit nach. Etwas weniger als die Hälfte von ihnen war erwerbslos. Das heisst, sie wären zwar für die Aufnahme einer Tätigkeit verfügbar, sind aber ohne bezahlte Arbeit. Die Übrigen waren Nichterwerbspersonen.

2 von 5 Fällen nach sechs Monaten abgeschlossen

Die Sozialhilfe dient in erster Linie der Überbrückung temporärer Notlagen. Im Kanton Nidwalden wurde 2019 fast die Hälfte der Fälle innerhalb eines Jahres wieder abgeschlossen (46,5%).

Bei den 2019 abgeschlossenen Dossiers gingen 35,4 Prozent auf eine verbesserte Erwerbssituation zurück, bei 27,1 Prozent wurde die Sozialhilfe durch eine andere Sozialleistung abgelöst (z.B. IV-Rente). Bei 33,3 Prozent der Fallabschlüsse endete die Zuständigkeit der involvierten Sozialdienste, meist wegen Wegzug oder Kontaktabbruch der unterstützten Person.

Von den in den letzten fünf Jahren im Kanton Nidwalden eröffneten Sozialhilfedossiers waren 40,0 Prozent nach sechs Monaten wieder geschlossen. Langzeitbeziehende, die länger als vier Jahre mit Sozialhilfe unterstützt werden, machten weniger als einen Siebtel aus (Abschlussquote nach 48 Monaten: 86,9%).

Kontakt

David von Holzen

E-Mail: David.vonHolzen@lustat.ch

Telefon: +41 41 228 66 01

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