Sozialhilfe im Kanton Zug 2019

Sozialhilfequote sinkt auf 1,6 Prozent

2019 wurden 2'061 Zuger/innen mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützt. Das sind 31 Personen oder 1,5 Prozent weniger als im Vorjahr. Die Sozialhilfequote des Kantons Zug sank damit auf 1,6 Prozent (2018: 1,7%). Dies, obwohl die ständige Zuger Wohnbevölkerung innert Jahresfrist um 1,1 Prozent auf 126'837 Personen angestiegen ist. In den Jahren 2011 bis 2017 war die Quote tendenziell leicht angestiegen (2011: 1,6%; 2017: 1,7%). Seither nimmt sie wieder ab.

Soziodemografisch zeigte sich der Rückgang der Sozialhilfequote 2019 hauptsächlich in den Altersgruppen der Bis-17-Jährigen, den 46- bis 55-Jährigen und bei den Sozialhilfebeziehenden mit Schweizer Nationalität. Bei den 26- bis 45-Jährigen blieb die Quote bei 1,9 Prozent konstant.

Verglichen mit der Gesamtschweiz (2018: 3,2%) ist die Zuger Quote unterdurchschnittlich. Sie ist auch tiefer als jene der Zentralschweiz insgesamt, welche 2019 bei 1,9 Prozent lag.

Kinder aus bildungsfernen Familien sind stärker gefährdet

Personen ohne nachobligatorischen Bildungsabschluss tragen ein besonders hohes Sozialhilferisiko. Im Kanton Zug lag die Sozialhilfequote entsprechender Personen 2019 mehr als doppelt so hoch wie jene der Zuger Wohnbevölkerung insgesamt (4,2 vs. 1,6%). Kinder bedürfen gemäss Berechnungen des Bundesamts für Statistik besonders dann häufig der Unterstützung des Sozialstaats, wenn sie in einer bildungsfernen Familie aufwachsen. Im Kanton Zug waren denn auch in jeder dritten Sozialhilfe beziehenden Familie beide Elternteile ohne nachobligatorischen Bildungsabschluss. Ein tieferes Bildungsniveau vermindert die Chancen am Arbeitsmarkt und ist mit ein Grund für die höhere Sozialhilfequote der ausländischen Zuger Wohnbevölkerung (2019: 3,4%) gegenüber der schweizerischen (0,9%).

Die Altersgruppe mit dem höchsten Risiko eines Sozialhilfebezugs waren 2019 die Zuger Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren (Quote: 2,6%). Das Risiko bei den 18- bis 25-Jährigen ist 2019 auf 2,0 Prozent gestiegen (2018: 1,9%). Mit steigendem Alter sinkt in der Regel das Risiko, auf Sozialhilfe angewiesen zu sein: Die Über-65-jährigen Zuger/innen bezogen 2019 von allen Altersgruppen am seltensten Sozialhilfe (Quote: 0,1%). Personen im Rentenalter haben im Bedarfsfall Anrecht auf Ergänzungsleistungen zur AHV, sodass sie nur in Ausnahmefällen auf das letzte sozialstaatliche Auffangnetz der wirtschaftlichen Sozialhilfe angewiesen sind.

Kinder in Einelternhaushalten tragen erhöhtes Sozialhilferisiko

Kinder und Jugendliche, die mit nur einem Elternteil zusammenleben, sind einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt. 2019 bezogen im Kanton Zug 2,1 Prozent aller Privathaushalte Sozialhilfe, bei verheirateten Paaren mit Kindern waren es 1,0 Prozent. Mit 14,6 Prozent um ein Vielfaches höher lag dieser Anteil bei Haushalten, in denen ein alleinerziehender Elternteil (überwiegend die Mutter) mit seinen Kindern zusammenlebt. Das Einkommen alleinerziehender Mütter und Väter reicht häufig nicht aus, um den Lebensbedarf der Familie zu decken.

Familien mit Kindern werden mit weiteren, der wirtschaftlichen Sozialhilfe vorgelagerten bedarfsabhängigen Sozialleistungen unterstützt. 2019 wurden im Kanton Zug 382 Kindern und jungen Erwachsenen die Alimente bevorschusst (–2,1% gegenüber dem Vorjahr); 105 Familien (auch aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich) erhielten Mutterschaftsbeiträge (+4,0%).

Fast jede vierte unterstützte erwerbstätige Person arbeitet Vollzeit

2019 waren von den Zuger Sozialhilfebeziehenden im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 und 64 Jahren 38,1 Prozent erwerbstätig, weniger als die Hälfte davon in einer Festanstellung. Erwerbstätigen wird die wirtschaftliche Sozialhilfe als Ergänzung zum Lohn ausbezahlt, wenn dieser zusammen mit anderen Einkommensquellen nicht zur Deckung des Lebensunterhalts ausreicht.

Von den erwerbstätigen Sozialhilfebezüger/innen (ohne Lernende) waren 28,3 Prozent in einem Teilzeitpensum unter 50 Prozent beschäftigt (2014: 26,8%). Fast jede vierte Person arbeitete Vollzeit (23,9% vs. 2014: 28,6%). Männer waren unter den sozialhilfebeziehenden Vollzeitbeschäftigten häufiger als Frauen. Umgekehrt wurden mehr teilzeitbeschäftigte Frauen mit Sozialhilfeleistungen unterstützt als Männer.

61,7 Prozent der 2019 im Kanton Zug Unterstützten im erwerbsfähigen Alter gingen keiner beruflichen Tätigkeit nach. Etwas mehr als die Hälfte von ihnen war erwerbslos. Das heisst, sie wären zwar für die Aufnahme einer Tätigkeit verfügbar, sind aber ohne bezahlte Arbeit. Die Übrigen der erwerbslosen Zuger Sozialhilfebeziehenden waren Nichterwerbspersonen.

Ein Drittel der Fälle nach sechs Monaten abgeschlossen

Die Sozialhilfe dient in erster Linie der Überbrückung temporärer Notlagen. Im Kanton Zug wurde 2019 gut die Hälfte der Fälle innerhalb eines Jahres wieder abgeschlossen (52,2%). Die mittlere Bezugsdauer der 2019 abgeschlossenen Fälle ist im Vergleich zum Vorjahr von 12 auf gut 10 Monate gesunken.

Bei den 2019 abgeschlossenen Dossiers gingen 37,2 Prozent auf eine verbesserte Erwerbssituation zurück, bei 29,1 Prozent wurde die Sozialhilfe durch eine andere Sozialleistung abgelöst (z.B. IV-Rente). Bei 29,3 Prozent der Fallabschlüsse endete die Zuständigkeit der involvierten Sozialdienste, meist wegen Wegzug oder Kontaktabbruch der unterstützten Person.

Von den in den letzten fünf Jahren eröffneten Sozialhilfedossiers waren ein Drittel nach sechs Monaten wieder geschlossen (33,8%). Langzeitbeziehende, die länger als vier Jahre mit Sozialhilfe unterstützt werden, machten weniger als einen Sechstel aller abgeschlossenen Dossiers aus (Abschlussquote nach 48 Monaten: 83,1%).

Kontakt

David von Holzen

E-Mail: David.vonHolzen@lustat.ch

Telefon: +41 41 228 66 01

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