Finanzielle Armut
Armutsquote leicht rückläufig
Gemäss den neusten verfügbaren Zahlen für das Jahr 2022 der Statistik zur finanziellen Situation der Haushalte (FinSit) beträgt der Anteil der Luzerner Bevölkerung in Privathaushalten, deren finanzielle Mittel (einschliesslich Erwerbseinkommen, Sozialversicherungsleistungen und Vermögen) nach SKOS-Richtlinien nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts ausreichen 7,1 Prozent (Armutsquote vor Sozialtransfers). Durch die Ausrichtung bedarfsabhängiger Sozialleistungen – wie etwa der wirtschaftlichen Sozialhilfe, den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV oder der individuellen Prämienverbilligung für die obligatorische Krankenversicherung – verringert sich dieser Anteil auf 3,0 Prozent (Armutsquote nach Sozialtransfers). Im Vorjahr 2021 hatte die Armutsquote vor Sozialtransfers noch 7,2 Prozent betragen. Die Armutsquote nach Sozialtransfers ist gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.
Paarhaushalte im Rentenalter dank Sozialtransfers kaum von Armut betroffen
Das Armutsrisiko wird massgeblich vom Haushaltstyp bestimmt. In Ehepaarhaushalten mit Kindern ist die Armutsquote vor Sozialtransfers (5,2%) nur leicht höher als bei kinderlosen Ehepaarhaushalten unter 65 Jahren (4,7%). Bei den Konkubinatspaaren unter 65 Jahren ist die Armutsquote bei jenen mit Kindern deutlich höher als bei kinderlosen (5,7 vs. 3,2%). Die Armutsquote von Alleinerziehendenhaushalten ist mit 27,1 Prozent mit Abstand die höchste aller Haushaltstypen. Ein Grund hierfür liegt in der erschwerten Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die zweithöchste Armutsquote weisen Einpersonenhaushalte auf (<65 Jahre: 15,2%; >64 Jahre: 11,3%). Die Quote vor Transfers bei Ehe- und Konkubinatspaaren im Rentenalter liegt bei 3,3 respektive 3,0 Prozent.
Durch die Ausrichtung bedarfsabhängiger Sozialleistungen wird die Armutsquote der Alleinerziehenden auf 9,1 Prozent reduziert (–18,0 Prozentpunkte). Bei den Einpersonenhaushalten ist nach Sozialtransfers ebenfalls eine deutliche Reduktion der Armutsquote zu beobachten: Bei den Einpersonenhaushalten im Rentenalter (über 64 Jahren) liegt die Quote nach Transfers bei 2,2 Prozent (–9,1 Prozentpunkte) und bei den Einpersonenhaushalten im Erwerbsalter (unter 65 Jahren) bei 8,2 Prozent (–7,0 Prozentpunkte). Bei den Paarhaushalten werden die bereits verhältnismässig tiefen Armutsquoten vor Sozialtransfers, welche bei allen Paarkategorien unter dem kantonalen Wert von 7,1 Prozent liegen, dementsprechend weniger stark reduziert. Die stärkste Reduktion der Armutsquote bei den Paarhaushalten erwirken die Sozialtransfers bei den Konkubinatspaaren mit Kindern (–3,4 Prozentpunkte).
Der Vergleich der Armutsquote vor und nach Sozialtransfers zeigt zudem, dass die Armutsbekämpfung bei den Haushalten im Rentenalter besonders effektiv ist. So sind die Quoten nach Transfers bei diesen mit 2,2 Prozent bei den Einpersonenhaushalten sowie mit 0,6 (Ehepaare) bzw. 0,3 Prozent (Konkubinatspaare) bei den Paarhaushalten deutlich tiefer als bei denselben Haushaltstypen im Erwerbsalter. Insbesondere bei den Paarhaushalten im Rentenalter gibt es nach der Ausrichtung bedarfsabhängiger Sozialleistungen kaum armutsbetroffene Haushalte.
Mehr als ein Drittel der Armutsbetroffenen werden dank EL über die Armutsgrenze gehoben
Bei Personen, die mithilfe bedarfsabhängiger Sozialleistungen die Armutsschwelle überschreiten, ist zu 48,7 Prozent die wirtschaftliche Sozialhilfe (WSH) dafür ausschlaggebend. Ergänzungsleistungen (EL) sind bei 35,7 Prozent aller armutsbetroffenen Personen ausschlaggebend für die Überschreitung der Armutsschwelle; bei Rentnerhaushalten sind es gar über zwei Drittel (Einpersonenhaushalte: 99,0%; Ehepaare: 96,7%; Konkubinatspaare: 67,0%). Insgesamt erfolgt die staatliche Armutsbekämpfung bei älteren Personen grossmehrheitlich über die EL. Dies erklärt auch die tiefe Armutsquote nach Sozialtransfers bei den Rentnerhaushalten. Die Alimentenbevorschussung führt bei 2,0 Prozent der Fälle zur Überschreitung der Armutsschwelle. Bei den Alleinerziehenden und bei Konkubinatspaaren mit Kindern beträgt der Anteil der Leistung 8,0 Prozent bzw. 5,4 Prozent. Bei den Ehepaaren mit Kindern liegt der Wert bei 0,7 Prozent.
Auch bedarfsabhängige Sozialleistungen, die den Zugang zur Grundversorgung (wie Bildung oder Gesundheitswesen) sichern, tragen – quasi als positiver Nebeneffekt – zur Existenzsicherung und damit zur Armutsbekämpfung bei. So ist die individuelle Prämienverbilligung (IPV) für die obligatorische Krankenversicherung im Kanton Luzern bei 12,4 Prozent der armutsbetroffenen Personen ausschlaggebend dafür, dass die Armutsschwelle überschritten werden kann. Insbesondere armutsbetroffene Personen in Ehepaarhaushalten mit Kindern gelangen mit ihrer Hilfe über die Armutsgrenze (29,8% der Personen dieses Haushaltstyps). Bei den Ausbildungsbeiträgen ist der armutsmindernde Nebeneffekt geringer. Lediglich 1,2 Prozent der armutsbetroffenen Personen gelangen dank ihnen über die Armutsgrenze. Dabei muss berücksichtigt werden, dass Ausbildungsbeiträge nur für die Erstausbildung auf Sekundarstufe II und auf Tertiärstufe entrichtet werden.
Im Rahmen der letztjährigen Datenaufbereitung, welche das Datenjahr 2021 betraf, wurden drei Anpassungen am Datensatz vorgenommen, welche eine Auswirkung auf zentrale Kennzahlen der Statistik der finanziellen Situation der Haushalte (FinSit) hatten. Erstens wurden die Vermögenserträge um den Eigenmietwert bereinigt. Dieser war bisher bei den Liegenschaftserträgen enthalten gewesen. Die Anpassung führt zu einem tieferen Einkommen der Haushalte und somit zu einer höheren Armutsquote. Zweitens wird neu das Nettoprinzip bei der individuellen Prämienverbilligung (IPV) angewandt. Seit 2014 werden im Kanton Luzern die IPV-Zahlungen von der WAS Ausgleichskasse nicht mehr direkt den Haushalten, sondern den Krankenversicherern überwiesen. Die Krankenversicherer ihrerseits stellen der unterstützungsberechtigten Person eine um den IPV-Beitrag reduzierte Prämie in Rechnung. Die Daten widerspiegeln das neu, indem die IPV-Zahlungen gemäss diesem Prinzip nicht mehr dem Haushaltseinkommen angerechnet, sondern bei den Ausgaben (Krankenversicherungsprämien) berücksichtigt werden. Die Anpassung hat auf die Armutsquote keine Auswirkungen. Drittens waren die Steuerbeträge bei den Quellenbesteuerten bisher überschätzt worden. Die Anpassung der Schätzung führt zu einem höheren Einkommen nach Abzug der Ausgaben (Steuerbeträge) bei den Quellenbesteuerten. Dies führt gesamthaft zu einer tieferen Armutsquote.
Die genannten Anpassungen wurden auch für die Datenjahre 2010 bis 2020 rückwirkend vorgenommen. Somit sind zeitliche Vergleiche aller FinSit-Datenjahre möglich. Bei den bisher erstellten Publikationen, welche die Datenjahre 2010 bis 2020 behandeln, sind die Armutsquoten in der Tendenz leicht überschätzt worden.
LUSTAT Statistik Luzern / 25. Juni 2025 / Autor: David von Holzen
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