Finanzielle Situation der Luzerner Haushalte 2018

Sozialleistungen verringern Armutsquote um über die Hälfte

Gemäss den neusten verfügbaren Zahlen für das Jahr 2018 beträgt der Anteil der Luzerner Bevölkerung in Privathaushalten, deren Erwerbseinkommen, Sozialversicherungsleistungen oder Vermögen nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts gemäss SKOS-Richtlinien ausreicht, 7,6 Prozent (Armutsquote vor Sozialtransfers). Durch die Ausrichtung bedarfsabhängiger Sozialleistungen – wie etwa der wirtschaftlichen Sozialhilfe, den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV oder der individuellen Prämienverbilligung zur obligatorischen Krankenversicherung – verringert sich dieser Anteil auf 3,5 Prozent (Armutsquote nach Sozialtransfers). Über die Hälfte der Armutsbetroffenen – rund 16′400 Luzerner/innen – werden also mithilfe bedarfsabhängiger staatlicher Unterstützung über die Armutsgrenze hinausgehoben. Seit dem Jahr 2010 ist die Armutsquote vor Sozialtransfer (2010: 7,5%) leicht angestiegen. Die Armutsquote nach Transfer wiederum hat leicht abgenommen (2010: 3,7%).

Alleinerziehendenhaushalte mit stark erhöhtem Armutsrisiko

Das Armutsrisiko wird massgeblich von der Haushaltssituation bestimmt. Kinder und Jugendliche sind einem erhöhten Risiko ausgesetzt – aber nicht generell, sondern wenn sie im Haushalt eines alleinerziehenden Elternteils leben. In Ehepaarhaushalten mit Kindern ist die Armutsquote vor Transfers (5,8%) nur geringfügig grösser als bei kinderlosen Ehepaarhaushalten (unter 65 Jahren: 5,4%). Bei den Konkubinatspaaren liegt die Differenz zwischen den Haushalten mit und ohne Kinder um einiges höher (7,6 vs. 3,7%). Die entsprechende Quote Alleinerziehender und ihrer Kinder ist mit 26,7 Prozent mit Abstand die höchste aller Haushaltstypen. Ein Grund hierfür liegt  in der erschwerten Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Die anteilmässig stärkste Armutsreduktion erwirken die bedarfsabhängigen Sozialleistungen bei Personen im Rentenalter: Mehr als 4 von 5 Armutsbetroffene im Alter über 64 Jahren in Einzel- oder Paarhaushalten überschreiten mithilfe von Sozialleistungen die Armutsschwelle. Die Armutsquote nach Sozialtransfers ist bei Paarhaushalten im Rentenalter mit 0,6 Prozent (Ehepaar) bzw. 0,5 Prozent (Konkubinatspaar) denn auch die tiefste aller Haushaltstypen. Bei den Einpersonenhaushalten im Rentenalter sinkt die Armutsquote von überdurchschnittlichen 11,2 Prozent vor Sozialtransfers auf niedrige 2,0 Prozent nach Sozialtransfers.

Sozialhilfe nimmt vorrangige Rolle in der Bekämpfung finanzieller Armut ein

Bei Personen, die mithilfe bedarfsabhängiger Sozialleistungen die Armutsschwelle überschreiten, ist zu 51,3 Prozent die wirtschaftliche Sozialhilfe (WSH) dafür ausschlaggebend. Zum Zug kommt die WSH insbesondere bei sozialen Risiken ohne spezifische sozialstaatliche Absicherung.

Ergänzungsleistungen (EL) werden an Personen im Rentenalter und an Menschen mit Behinderung ausgerichtet, sofern die Sozialversicherungsleistungen von AHV und IV zur Deckung des Lebensbedarfs nicht ausreichen. EL sind in 34,7 Prozent aller Fälle ausschlaggebend für die Überschreitung der Armutsschwelle; bei Rentnerhaushalten sogar in 98,9 (Einpersonenhaushalt) bzw. 96,5 (Ehepaare) Prozent der Fälle. Bei Konkubinatspaaren in Rentnerhaushalten liegt der Anteil mit knapp 73,7 Prozent deutlich tiefer. Hier ist die WSH immer noch in 26,3 Prozent der Fälle ausschlaggebend. Insgesamt erfolgt die staatliche Armutsbekämpfung bei älteren Personen also grossmehrheitlich über die EL.

Bei Bezüger/innen mehrerer bedarfsabhängiger Sozialleistungen gilt diejenige Leistung als ausschlaggebend für die Überwindung der finanziellen Armut, die als letzte zum Einsatz kommt. Wenn beispielsweise ein armutsbetroffener Haushalt eine individuelle Prämienverbilligung zur obligatorischen Krankenversicherung erhält, diese jedoch nicht ausreicht und der Haushalt deshalb zusätzlich mit WSH unterstützt wird, so ist es die zweite, nachgelagerte Leistung, die es den Betroffenen möglich macht, die Armutsschwelle zu überschreiten.

Auch bedarfsabhängige Sozialleistungen, die nicht primär der Armutsbekämpfung dienen, sondern den Zugang zur Grundversorgung (wie Bildung oder Gesundheitswesen) sichern, tragen – quasi als positiver Seiteneffekt – zur Existenzsicherung bei. So ist die individuelle Prämienverbilligung (IPV) zur obligatorischen Krankenversicherung im Kanton Luzern in gut 10 Prozent der Fälle ausschlaggebend dafür, dass die Armutsschwelle überschritten werden kann. Wesentlich höher ist dieser Anteil mit 27,4 Prozent bei armutsbetroffenen Personen in Ehepaarhaushalten mit Kindern. Ohne staatliche Verbilligung würden diese Familien aufgrund der Ausgaben für die obligatorische Krankenversicherung unter die Armutsschwelle fallen.

Bei den Ausbildungsbeiträgen ist die direkt armutsverringernde Wirkung mit 1,6 Prozent vergleichsweise gering. Dies ist insofern nicht überraschend, als erstens deren Zielgruppe eingeschränkt ist und zweitens diese Sozialleistung nicht in erster Linie die Armut bekämpfen, sondern den Zugang zur Bildung sicherstellen soll. Bildung ihrerseits vermindert das Armutsrisiko nachhaltig, wie zahlreiche Studien belegen. Ausbildungsbeiträge tragen also zur Armutsprävention bei.

Starke regionale Unterschiede bezüglich des Anteils an einkommensschwachen Haushalten

Neben Analysen zur Armutsquote und der Wirkung der bedarfsabhängigen Sozialleistungen bietet der aktualisierte Datensatz zur Statistik der finanziellen Situation der Haushalte weitere Informationen zu den Einkommensverhältnissen im Kanton Luzern. Eine wichtige Kennzahl für die finanzielle Lage eines Haushalts bildet das frei verfügbare Einkommen. Das frei verfügbare Einkommen berechnet sich aus dem Haushaltseinkommen (inkl. bedarfsabhängige Sozialleistungen) abzüglich der obligatorischen (Steuern, Krankenkassenprämien nach KVG) und der gebundenen Ausgaben (Wohnkosten, Gewinnungskosten und Krankheitskosten). Mit dem frei verfügbaren Einkommen tätigen die Haushalte einerseits Konsumausgaben, um ihren Grundbedarf zu decken, anderseits kann dieses für zusätzliche Konsumwünsche oder Sparzwecke, konkret zur Vermögensbildung, eingesetzt werden. Um das Einkommen unterschiedlich grosser Haushalte vergleichen zu können, wird dieses auf einen Einpersonenhaushalt standardisiert. Anhand dieses sogenannten frei verfügbaren Äquivalenzeinkommens werden die Haushalte in fünf Einkommensklassen eingeteilt. Die unterste Einkommensklasse (1. Fünftel) beinhaltet Haushalte mit einem frei verfügbaren Äquivalenzeinkommen von 15'932 Franken pro Jahr oder weniger. Diese werden als einkommensschwache Haushalte bezeichnet.

Wird der Anteil an Einkommensschwachen Haushalten nach Gemeinde betrachtet, zeigen sich im Kanton Luzern deutliche regionale Unterschiede. Luthern weist mit fast 30 Prozent von allen Luzerner Gemeinden den höchsten Anteil an einkommensschwachen Haushalten auf. Die Stadt Luzern liegt mit 27,1 Prozent an zweiter Stelle. Emmen und Romoos folgen mit je 25,3 Prozent. Der hohe Anteil in der Stadt Luzern und in Emmen ist unter anderem dadurch zu erklären, dass in urbanen Räumen der Anteil der Personengruppen grösser ist, die tendenziell ein tiefes Erwerbseinkommen aufweisen – Alleinerziehende, Alleinlebende, Geringqualifizierte und ausländische Staatsangehörige. Die hohen Anteile einkommensschwacher Haushalte in Luthern und Romoos sind wahrscheinlich unter anderem auf die wirtschaftliche Struktur dieser Gemeinden zurückzuführen, da diese im Vergleich zu urbaneren Gegenden eher von der Landwirtschaft geprägt sind (vgl. LUSTAT Focus: Regionale Disparitäten 2020 – Luzerner Gemeinden und Regionen: Alle gleich, alle anders?).

Die tiefsten Anteile an einkommensschwachen Haushalten im Kanton Luzern weisen die Gemeinden Eich mit 8,7 Prozent sowie Schenkon und Schlierbach mit je 9,4 Prozent auf. Vor allem bei Eich und Schenkon ist der tiefe Anteil wahrscheinlich unter anderem auf die attraktive Wohnlage am Sempachersee zurückzuführen, welche Gutverdienende anzieht. Die im kantonalen Vergleich sehr tiefen Steuerfüsse und die gute Verkehrserschliessung sprechen ebenfalls für eine wohnliche Niederlassung in diesen Gemeinden.

Weiterführende Informationen zu finanzieller Armut und Armutsbekämpfung finden sich in:

Autor: David von Holzen / 24. Juni 2021

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