Pflege im Kanton Luzern 2020 - Kosten in der Pflege

Aufwand wächst im ambulanten Bereich schneller als im stationären

In den letzten 10 Jahren nahmen bei den Luzerner Spitex-Organisationen, selbständigen Pflegefachpersonen und Tages-/Nachtstrukturen die Gesamtkosten für die Kerndienste um 92 Prozent auf 111 Millionen Franken zu. Vor allem die Kosten der privaten Spitex-Anbieter sind im Zug des Angebotsausbaus stark gewachsen, also zum Beispiel die Kosten der Spitex-Organisationen ohne Versorgungspflicht oder diejenigen der selbständigen Pflegefachleute. Auch bei den Anbietern der Inhouse-Pflege zeigt sich eine starke Zunahme.

Im stationären Bereich wuchsen die Gesamtkosten der Luzerner Pflegeheime im 10-Jahres-Vergleich zwischen 2011 und 2020 um 20 Prozent auf 530 Millionen Franken an. Die Pensions- und Betreuungskosten machten 54 Prozent aus und die Pflegekosten im Rahmen des Pflegefinanzierungsgesetzes 45 Prozent. Ein Aufenthaltstag im Heim kostete 2020 im Schnitt 301 Franken, wobei die pflegerischen Leistungen mit 137 Franken pro Tag zu Buche schlugen.

130 Millionen Franken Pflegerestkosten werden von den Gemeinden getragen

Analog zu den Kosten und Stunden bei den Erbringern von ambulanten und stationären Pflegeleistungen sind auch die von den Gemeinden getragenen Pflegerestkosten gewachsen. Von 2013 bis 2020 sind die Pflegerestkosten um 27 Prozent auf rund 130 Millionen Franken gestiegen. In diesem Zeitraum sind die Kosten in der ambulanten Pflege (+110%) stärker gewachsen als in der stationären Pflege (+11%).

Bei der Interpretation der Entwicklung der Kosten der öffentlichen Hand sind auch Veränderungen der gesetzliche Bestimmungen zu berücksichtigen. So übernahmen die Krankenversicherer 2020 einen tieferen Beitrag an die ambulante Pflege als 2019, d.h., die von der öffentlichen Hand zu tragenden Restkosten sind gestiegen. Für die stationäre Pflege wurde der Tarif der Krankenversicherer hingegen erhöht und die öffentliche Hand damit entlastet.

Finanzierung von Pflegeleistungen

Mit dem Pflegefinanzierungsgesetz, das seit dem 1. Januar 2011 in der gesamten Schweiz in Kraft ist, wird die Aufteilung der Langzeitpflegekosten auf die Sozialversicherungen (KV, UV, MV, IV), die versicherte Person (Klientenbeteiligung) und den Restfinanzierer (Kanton oder Gemeinde) geregelt. Ein fixer, nach Zeitaufwand abgestufter Beitrag an die ärztlich verordneten Pflegeleistungen wird von den Versicherern bezahlt. Laut dem kantonalen Betreuungs- und Pflegegesetz (BPG) leistet die versicherte Person eine Eigenbeteiligung von maximal 20 Prozent des höchsten Versicherertarifs (seit 1.1.2020: stationär max. 23.00 Fr./Tag, ambulant max. 15.35 Fr./Tag). Weiter werden die stationären Betreuungs- und Hotelleriekosten sowie die ambulanten Kosten von betreuerischen Leistungen von der versicherten Person bezahlt. Wenn die privaten Mittel nicht ausreichen, um Pension und Betreuung zu bezahlen, wird die betroffene Person mit Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und im Bedarfsfall mit weiteren Sozialleistungen unterstützt.

Kontakt

LUSTAT Statistik Luzern

E-Mail: info@lustat.ch

Telefon: +41 41 228 56 35

Analysen

Schweizerische Gesundheitsbefragung 2022

Einsamkeitsgefühle in der Luzerner Bevölkerung nehmen stetig zu

Die Kurzanalyse behandelt ausgewählte Ergebnisse der Schweizerischen Gesundheitsbefragung 2022. Betrachtet werden unter anderem die Entwicklung der psychischen Belastung und des Anteils der Übergewichtigen in der Luzerner Bevölkerung.

Statistik Panorama Luzern 2024

Gesundheit

Die Infografik gibt einen Überblick über den Fachbereich Gesundheit.

LUSTAT Jahrbuch 2024 - Fachbereiche

Gesundheit

Datenmaterial, Kommentare sowie weitere Informationen zum Gesundheitssystem und zur Gesundheitsversorgung sowie zum Gesundheitszustand der Bevölkerung.