Rechtsgrundlagen

Im Kanton Luzern ist die öffentliche Statistik in einem kantonalen Statistikgesetz verankert.

LUSTAT Statistik Luzern ist zu jedem Zeitpunkt ihres Handelns und im Speziellen bei der Durchführung von Befragungen dem Legalitätsprinzip verpflichtet. Verankerungen der öffentlichen Statistik im schweizerischen und luzernischen Recht sowie geltende Datenschutzbestimmungen bilden für LUSTAT eine zwingende Grundlage.

Kantonale Rechtsgrundlagen

Das kantonale Statistikgesetz ist am 1. Juli 2006 in Kraft getreten. Darauf basieren verschiedene Verordnungen zur Organisation der kantonalen Statistik, zu den Gebühren und zu den statistischen Erhebungen.

Kantonales Datenschutzgesetz

Die Statistik des Kantons Luzern ist dem kantonalen Datenschutzgesetz verpflichtet:

Kantonales Informatikgesetz

Die Statistik des Kantons Luzern ist dem kantonalen Informatikgesetz verpflichtet:

Eidgenössische Rechtsgrundlagen

Eidgenössische Rechtsgrundlagen zum Datenschutz: