Gemäss den neusten verfügbaren Zahlen für das Jahr 2021 beträgt der Anteil der Luzerner Bevölkerung in Privathaushalten, deren finanzielle Mittel (einschliesslich Erwerbseinkommen, Sozialversicherungsleistungen und Vermögen) nach SKOS-Richtlinien nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts ausreichen 7,2 Prozent (Armutsquote vor Sozialtransfers). Durch die Ausrichtung bedarfsabhängiger Sozialleistungen – wie etwa der wirtschaftlichen Sozialhilfe, den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV oder der individuellen Prämienverbilligung für die obligatorische Krankenversicherung – verringert sich dieser Anteil auf 3,0 Prozent (Armutsquote nach Sozialtransfers). Werden die Personen knapp oberhalb der Armutsgrenze betrachtet, zeigt sich, dass diese verhältnismässig häufig in Haushalten mit Kindern leben. Personen in diesen Haushalten sind besonders gefährdet, beispielsweise durch steigende Gesundheits- oder Wohnkosten, unterhalb die Armutsgrenze zu fallen.
Das Armutsrisiko wird massgeblich vom Haushaltstyp bestimmt. In Ehepaarhaushalten mit Kindern ist die Armutsquote vor Transfers (5,3%) nur leicht höher als bei kinderlosen Ehepaarhaushalten unter 65 Jahren (4,5%). Bei den Konkubinatspaaren unter 65 Jahren ist die Armutsquote bei jenen mit Kindern deutlich höher als bei kinderlosen (6,0 vs. 3,4%). Die Armutsquote von Alleinerziehendenhaushalten ist mit 27,3 Prozent mit Abstand die höchste aller Haushaltstypen. Ein Grund hierfür liegt in der erschwerten Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei Alleinerziehenden. Die zweithöchste Armutsquote weisen Einpersonenhaushalte auf (<65 Jahre: 15,6%; >65 Jahre: 11,3%). Die Quote bei Ehe- und Konkubinatspaaren im Rentenalter liegt bei 3,3 respektive 3,0 Prozent.
Die grösste Armutsreduktion erwirken die bedarfsabhängigen Sozialleistungen bei Personen im Rentenalter. Mehr als 4 von 5 Armutsbetroffenen im Alter über 64 Jahren in Einzel- oder Paarhaushalten gelangen mithilfe von Sozialleistungen über die Armutsgrenze. Die geringste Armutsreduktion erwirken diese Sozialtransfers bei Ehepaaren ohne Kinder. Hier gelangen durch sie lediglich gut 2 von 5 über die Armutsgrenze.
Bei Personen, die mithilfe bedarfsabhängiger Sozialleistungen die Armutsschwelle überschreiten, ist zu 49,9 Prozent die wirtschaftliche Sozialhilfe (WSH) dafür ausschlaggebend. Ergänzungsleistungen (EL) sind in 35,2 Prozent aller armutsbetroffenen Fälle ausschlaggebend für die Überschreitung der Armutsschwelle; bei Rentnerhaushalten sind es gar über 65 Prozent (Einpersonenhaushalte: 99,0; Ehepaare: 95,9; Konkubinatspaare 68,2%). Insgesamt erfolgt die staatliche Armutsbekämpfung bei älteren Personen somit grossmehrheitlich über die EL. EL werden an Personen im Rentenalter und an Menschen mit Behinderung ausgerichtet, sofern die Sozialversicherungsleistungen von AHV und IV zur Deckung des Lebensbedarfs nicht ausreichen.
Auch bedarfsabhängige Sozialleistungen, die den Zugang zur Grundversorgung (wie Bildung oder Gesundheitswesen) sichern und damit bei armutsgefährdeten Personen Armut verhindern, tragen – quasi als positiver Nebeneffekt – zur Existenzsicherung bei. So ist die individuelle Prämienverbilligung (IPV) für die obligatorische Krankenversicherung im Kanton Luzern in 11,7 Prozent der Fälle insgesamt ausschlaggebend dafür, dass die Armutsschwelle überschritten werden kann. Insbesondere armutsbetroffene Personen in Ehepaarhaushalten mit Kindern gelangen dadurch über die Armutsgrenze (28,0 Prozent der Personen in diesem Haushaltstyp). Bei den Ausbildungsbeiträgen ist der armutsmindernde Nebeneffekt geringer. Lediglich 1,3 Prozent der armutsbetroffenen Haushalte gelangen dadurch über die Armutsgrenze. Dabei muss berücksichtigt werden, dass Ausbildungsbeiträge nur für die Erstausbildung auf der Sekundarstufe II und der Tertiärstufe entrichtet werden.
Armutsbetroffene Haushalte können anhand der Armutsgrenze nach dem Grundbedarf für den Lebensunterhalt gemäss SKOS (GBL) identifiziert werden (2021: 997 Fr./Mt. für eine Einzelperson). Haushalte, deren Mitglieder knapp oberhalb dieser Grenze leben, sind gefährdet, durch Einkommenseinbussen (z.B. Verlust der Arbeitsstelle) oder einen Ausgabenanstieg (z.B. steigende Gesundheits- und Wohnkosten) von Armut betroffen zu werden. Im Folgenden wird analysiert, wie sich ein etwas höherer Grundbedarf als jener gemäss SKOS auf die Zahl der Armutsbetroffenen auswirken könnte. Es werden drei verschiedene Szenarien untersucht (siehe Box unten).
Wird in einem ersten Szenario theoretisch ein leicht höherer Grundbedarf angenommen als der massgebliche der SKOS (GBL+100 Fr.), erhöht sich die Armutsquote nach Ausrichtung der bedarfsabhängigen Sozialleistungen von 3,0 auf 3,4 Prozent. Wird der GBL in einem zweiten Szenario um 500 Franken erhöht, resultiert eine Armutsquote nach Transfers von 6,0 Prozent. Wird in einem dritten Szenario von einem Lebensbedarf gemäss Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) ausgegangen (1'634 Fr./Mt. für Einzelperson), resultiert ein Anteil der armutsbetroffenen Luzerner/innen von 7,0 Prozent.
Nicht bei allen Haushaltstypen zeigt die theoretische Erhöhung des Grundbedarfs die gleiche Wirkung. Am grössten ist sie bei den Alleinerziehendenhaushalten: Wird vom Lebensbedarf nach ELG ausgegangen, resultieren um 10,1 Prozentpunkte höhere Armutsquoten als wenn von dem massgebenden Grundbedarf gemäss SKOS ausgegangen wird. Bei den Einpersonenhaushalten unter 65 Jahren resultieren mit plus 6,2 Prozentpunkten ebenfalls merklich höhere Quoten. Auch bei Paarhaushalten mit Kindern resultiert eine überdurchschnittliche Zunahme der Armutsquote: Die Armutsquote bei den Ehepaaren mit Kindern läge bei einem Lebensbedarf gemäss ELG um 5,3 Prozentpunkte höher (vor/nach Transfers) als bei einem Grundbedarf gemäss SKOS; jene der Konkubinatspaare mit Kindern läge um 4,6 Prozentpunkte höher.
Bei den Haushaltstypen, die hier nicht explizit erwähnt werden, ist die Zunahme der Armutsquoten bei einer theoretischen Anhebung des Grundbedarfs unterdurchschnittlich (Zunahme alle Haushalte: 4,0 Pp.).
Im Kanton Luzern ist der Grundbedarf für den Lebensunterhalt nach SKOS (GBL) massgebend für die Ausrichtung von wirtschaftlicher Sozialhilfe (absolute Armutsgrenze). Um die armutsgefährdeten Haushalte zu identifizieren, deren Mittel knapp über dem GBL liegen, simuliert LUSTAT Statistik Luzern in vorliegender Analyse auf drei Stufen einen je höheren Grundbedarf, als ihn die SKOS definiert. Damit geraten schrittweise jene Haushalte in den Blick, deren monatlich verfügbare Mittel äusserst knapp; sehr knapp oder knapp über dem GBL liegen. Sie haben nur wenig mehr verfügbare Mittel, als jene Haushalte, die unter die Armutsgrenze fallen. Auf den drei Stufen der Simulation verschieben sich die Armutsgrenzen nach oben. Das heisst, dass jeweils der von Armut betroffene Anteil der Haushalte auch jene Haushalte umfasst, der armutsgefährdet ist. Diese Werte werden denjenigen der real armutsbetroffenen Haushalte gemäss GBL gegenübergestellt.
Im Jahr 2021 beträgt der GBL gemäss SKOS für eine Einzelperson 997 Franken pro Monat (knapp 12'000 Fr./jährl.). Bei der simulierten dreistufigen Erhöhung des Grundbedarfs werden dem GBL auf einer ersten Stufe 100 Franken hinzugerechnet, auf einer zweiten Stufe 500 Franken. Die dritte Stufe orientiert sich am allgemeinen Lebensbedarf gemäss ELG, wie er für Beziehende von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV gilt und im Jahr 2021 bei 1'634 Franken pro Monat lag (Jahresbetrag gemäss Gesetzgebung: 19'610 Fr.).
Weitere konzeptionelle Ausführungen zum Armutsbegriff finden sich in der Webpublikation Wohlstand und Armut im Kanton Luzern 2024.
Im vorherigen Abschnitt wurde die Veränderung der Armutsquoten der einzelnen Haushaltstypen durch eine theoretische Erhöhung des Grundbedarfs untersucht. Im Folgenden werden die Anteile der verschiedenen Haushaltstypen im Bereich der Armutsgrenze analysiert. Genauer werden die Anteile der Haushaltstypen nach den drei theoretisch festgelegten Armutsgrenzen evaluiert.
Am Total aller Personen in Privathaushalten machen Personen in Einpersonenhaushalten 11,6 Prozent aus (gut 42'100 Personen). Bei den Armutsbetroffenen (gemäss SKOS Grundbedarf, GBL) machen sie jedoch einen Anteil von 30,8 Prozent aus (gut 3'400 Personen). Bei den Alleinerziehenden zeigt sich ein ähnliches Bild. Sie machen 5,1 Prozent aller Personen in Privathaushalten aus (knapp 18'500 Personen). Jedoch beträgt ihr Anteil unter den Armutsbetroffenen 15,1 Prozent (knapp 1'700 Personen). Mit der theoretischen Erhöhung des GBL nimmt dieser Anteil aber ab. Wird der Lebensbedarf nach Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) zugrunde gelegt, beträgt der Anteil der Personen in Einpersonenhaushalten an allen Armutsbetroffenen noch 22,7 Prozent (knapp 6'100 Personen) und bei den Alleinerziehenden 13,3 Prozent (gut 3'500 Personen). Bei diesen beiden Haushaltstypen nimmt der Anteil an den Armutsbetroffenen mit der Erhöhung des Grundbedarfs ab, er bleibt aber immer grösser, als der Anteil den die Personen in den beiden Haushaltstypen an den Personen in allen Privathaushalten ausmachen.
Anders bei den Personen in Paarhaushalten mit Kindern: Ihr Anteil an allen Personen in Luzerner Privathaushalten beträgt 46,8 Prozent (knapp 169'600 Personen, Ehepaare: 41,8%, Konkubinate: 5,0%). Mit 34,9 Prozent (gut 3'900 Personen) ist damit der Anteil dieses Haushaltstyps an den Armutsbetroffenen (gemäss GBL) tiefer, als der Anteil der Personen dieses Haushaltstyps an allen Personen in Luzerner Privathaushalten. Bei einer Erhöhung des GBL nimmt dieser Anteil aber stetig zu: Wird der Armutsgrenze im dritten Szenario der Lebensbedarf gemäss ELG zugrunde gelegt, erreicht der Anteil der Personen in Paarhaushalten mit Kindern unter den Armutsbetroffenen fast 50 Prozent (47,6%, gut 12'700 Personen) und liegt damit höher als der Anteil der Personen dieses Haushaltstyps an allen Personen in Luzerner Privathaushalten.
Gemäss GBL sind im Kanton Luzern knapp 11'200 Personen von Armut betroffen. Mit der theoretischen Erhöhung des Grundbedarfs um 100, 500 oder knapp 640 Franken (ELG) nimmt diese Zahl um gut 1'800 bzw. knapp 11'600 bzw. gut 15'500 Personen zu.
Im Folgenden wird der Anteil Armutsbetroffener in Abhängigkeit unterschiedlicher Armutsgrenzen detaillierter analysiert. Dafür wird das frei verfügbare Einkommen in Einkommensperzentile eingeteilt und zur Vergleichbarkeit auf Einpersonenhaushalte standardisiert. Da der Fokus bei den armutsbetroffenen und armutsgefährdeten Personen liegt, werden lediglich Einkommen bis zum 50. Perzentil betrachtet (30'709 Franken).
Wie bereits weiter oben beschrieben, zeigt sich, dass Personen in Paarhaushalten mit Kindern unter den Haushalten knapp oberhalb der Armutsgrenze häufiger vertreten sind als andere Haushaltstypen. Unter Berücksichtigung des frei verfügbaren Einkommens, machen sie mit rund 32 Prozent den grössten Anteil aus im Bereich der Armutsgrenze (Ehepaare: 28,9%, Konkubinatspaare: 2,6%). Wird statt dem GBL der Lebensbedarf gemäss ELG angenommen, würden Personen in Paarhaushalten mit Kindern (Ehepaare: 45,7%, Konkubinatspaare: 4,8%) rund die Hälfte aller Armutsbetroffenen ausmachen. Anders sieht es bei den Einpersonenhaushalten aus: Hier beträgt gemäss GBL der Anteil Armutsbetroffener 30 Prozent (<65 Jahre: 13,7%; >64 Jahre: 16,3%). Mit steigendem frei verfügbaren Einkommen nimmt der Anteil ab und liegt (bei Annahme des Lebensbedarfs gemäss ELG) bei rund 20 Prozent (<65 Jahre: 11,9%; >64 Jahre: 7,8%).
Insgesamt lässt sich sagen: Paare mit Kindern weisen zwar eine unterdurchschnittliche Armutsquote auf, doch die theoretische Anhebung des Grundbedarfs macht deutlich, dass sich viele dieser Haushalte im Bereich knapp oberhalb der Armutsgrenze gemäss SKOS befinden. Bei diesen Haushalten besteht ein erhöhtes Risiko, beispielsweise bei steigenden Krankenversicherungsprämien oder Mietkosten, unterhalb diese Armutsgrenze zu fallen. Auch Probleme bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie können zu einer Minderung des Erwerbseinkommens führen und das Unterschreiten der Armutsgrenze zur Folge haben.
Weiterführende Informationen zu finanzieller Armut und Armutsbekämpfung finden sich in:
Autor: David von Holzen / 20. August 2024