Teilnahme an Abstimmungen und Wahlen 2001-2021 - Teilnahme im Kanton

Eidgenössische Vorlagen mobilisieren stärker als kantonale

Die Teilnahme bei Abstimmungen lag im Kanton Luzern in den Jahren 2001 bis 2021 zwischen 21,4 (23. Sept. 2001) und 69,6 Prozent (28. Nov. 2021). Über die Jahre zeigt sich eine je nach Thema stark volatile Teilnahme. Insgesamt lässt sich weder ein Trend zu einem Rückgang noch zu einer Zunahme der Abstimmungsteilnahme erkennen.

Übers gesamte Jahr betrachtet, war die Abstimmungsteilnahme im Jahr 2021 im langjährigen Vergleich am höchsten. Seit 2001 lag die Abstimmungsteilnahme bei vier Urnengängen zumindest für einen Teil der Vorlagen über der 60-Prozent-Marke. Drei dieser Abstimmungen fanden in den Jahren 2020 und 2021 statt. Bei drei Urnengängen blieb die Teilnahme im gleichen Zeitraum unter der 30-Prozent-Marke.

Tiefste Teilnahmewerte bei Urnengängen mit ausschliesslich kantonalen Vorlagen

Eidgenössische Vorlagen mobilisierten die Luzerner Stimmbevölkerung in den letzten Jahren stärker als kantonale Vorlagen. Kamen an einem Abstimmungswochenende eidgenössische und kantonale Vorlagen an die Urne, wies in der Regel mindestens eine der vorgelegten eidgenössischen Fragen eine höhere Teilnahme auf als die gleichentags zur Abstimmung gebrachten kantonalen Vorlagen.

Seit 2001 erzielte einzig an drei Abstimmungswochenenden mindestens eine kantonale Vorlage eine höhere Teilnahme als die eidgenössischen. Das war der Fall bei den Abstimmungen vom 21. Mai 2006 und vom 17. Juni 2012, als jeweils über ein kantonales Anliegen zur Thematik Ladenschlussgesetz zu befinden war. Zudem mobilisierte am 28. November 2004 die kantonale Volksinitiative über eine Erhöhung der Motorfahrzeugsteuer mehr Stimmberechtige (44,0%) als die gleichzeitig zur Abstimmung gebrachte eidgenössische Vorlage über das Bundesgesetz über die Forschung an embryonalen Stammzellen (43,8%).

Die beiden tiefsten Teilnahmewerte wurden im betrachteten Zeitraum bei Urnengänge mit ausschliesslich kantonalen Vorlagen registriert (23. Sept. 2001: 21,4%; 13. Juni 2010: 22,0%).

Kommen an einem Abstimmungswochenende mehrere Vorlagen zur Abstimmung, können einzelne Vorlagen von der mobilisierenden Wirkung anderer, gleichzeitig vorgelegter Abstimmungsfragen profitieren. Zwar kann sich die Teilnahme zwischen den einzelnen Vorlagen, über die am selben Tag abgestimmt wird, unterscheiden. Dies, weil die Stimmenden nicht für alle Vorlagen einen Stimmzettel einlegen oder eine Frage unbeantwortet lassen. Insgesamt nähern sich die Teilnahmewerte aber an. Seit 2001 betrug die Differenz der Teilnahme bei Vorlagen, über die gleichentags abgestimmt wurde, maximal 6,5 Prozentpunkte. Das war am 29. November 2020 der Fall, als die Teilnahme für die Konzernverantwortungsinitiative im Kanton Luzern (47,3%) deutlich über derjenigen für den Gegenvorschlag zur Gesetzesinitiative Luzerner Kulturlandschaft (40,7%) lag.

Unterschiede zwischen der Teilnahme in Luzern und der Gesamtschweiz werden kleiner

Zwischen 2001 und 2021 mobilisierten die eidgenössischen Vorlagen die Stimmberechtigen in der Gesamtschweiz und im Kanton Luzern jeweils ähnlich: War in der Gesamtschweiz die Teilnahme hoch, war das auch im Kanton Luzern der Fall. Oder umgekehrt: War die Teilnahme in der Gesamtschweiz niedrig, war sie auch im Kanton Luzern gering. So nahmen an der Abstimmung zur Änderung des Covid-19-Gesetzes am 28. November 2021 im Kanton Luzern 69,6 Prozent der Stimmberechtigten teil, schweizweit taten dies 64,8 Prozent. Bei der Vorlage zur Änderung des Tierseuchengesetzes am 25. November 2012 legten im Kanton Luzern 27,6 Prozent der Stimmberechtigten eine gültige Antwort ein, schweizweit taten dies 26,8 Prozent.

Im Kanton Luzern ist die Teilnahme etwas höher ist als im gesamtschweizerischen Vergleich. Diese Beobachtung kann vor allem zu Beginn des Betrachtungszeitraums von 2001 bis Mitte 2006 gemacht werden. Am 21. Mai 2006 lag die Teilnahme im Kanton Luzern sogar um 8,5 Prozentpunkte über dem schweizerischen Durchschnitt. An diesem Tag konnten die Luzerner Stimmenden ebenfalls über eine kantonale Änderung des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes befinden, was stärker zu mobilisieren vermochte als die gleichzeitig vorgelegten eidgenössischen Vorlagen.

Seit der zweiten Hälfte 2006 sind die Unterschiede zwischen der Teilnahme im Kanton Luzern und der Gesamtschweiz kleiner geworden. Urnengänge, bei denen die Teilnahme im Kanton Luzern tiefer war als in der Gesamtschweiz, kamen seither immer wieder vor. Diese Tendenz ist in der nachfolgenden Grafik klar erkennbar. Nicht in diesen Trend passen die beiden Abstimmungswochenenden vom 13. Juni 2021 und vom 28. November 2021. Die am 13. Juni 2021 zur Abstimmung gebrachten Agrarinitiativen vermochten in ländlichen Räumen besonders stark zu mobilisieren. Sie haben auch im Kanton Luzern zu einer im schweizweiten Vergleich überdurchschnittlich hohen Teilnahme beigetragen. Und am 28. November 2021 wurde sowohl im Kanton Luzern als auch in der Gesamtschweiz die höchste Teilnahme seit 2001 verzeichnet, wobei der Mobilisierungseffekt im Kanton Luzern im Vergleich zur Schweiz überdurchschnittlich hoch ausfiel.

Sachfragen mobilisieren stärker als Wahlen

Die Luzerner Stimmberechtigten lassen sich jeweils stärker zu einer Stimmabgabe an eidgenössischen als an kantonalen Wahlen motivieren. Die Teilnahme an eidgenössischen Wahlen (Nationalratswahlen) lag im Kanton Luzern von 2003 bis 2015 zwischen 50,1 und 52,1 Prozent. 2019 reduzierte sich diese auf 47,7 Prozent. An den kantonalen Wahlen (Kantonsratswahlen), die jeweils im selben Jahr stattfinden, zeichnet sich von 2003 (45,3%) bis 2015 (38,2%) ein stetiger Rückgang der Teilnahme ab. Bei den Kantonsratswahlen 2019 setzte sich diese Entwicklung aber nicht weiter fort und die Teilnahme stieg wieder leicht an (40,9%). Insgesamt ging die Teilnahme an den eidgenössischen und an den kantonalen Wahlen aber in einem ähnlichen Umfang zurück.

Insgesamt zeigt sich, dass Abstimmungen über politische Sachfragen stärker zu mobilisieren vermögen als Wahlen. Die Abstimmungen über politische Sachfragen weisen bezügliche Teilnahme aber auch die grösseren Schwankungen auf als die Wahlen: So variierte die Teilnahme an kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen im betrachteten Zeitraum beachtlich, nämlich zwischen 21,4 Prozent und 69,6 Prozent. Die Wahlteilnahme fiel wesentlich konstanter aus.

In Luzern gemeldete Auslandschweizer/innen nehmen seltener an Abstimmungen teil

An eidgenössischen Abstimmungen können im Kanton Luzern gemeldete Auslandschweizer/innen teilnehmen. Diese weisen in der Regel eine niedrigere Abstimmungsteilnahme aus als die im Kanton Luzern wohnhaften Stimmberechtigten.

Zu Beginn des Betrachtungszeitraums in den Jahren 2001 bis anfangs 2003 beteiligten sich die im Kanton Luzern gemeldeten Auslandschweizer/innen häufiger oder mindestens in ähnlichem Rahmen an Abstimmungen wie die im Kanton Luzern wohnhaften Stimmberechtigten. In den darauffolgenden Jahren lag die Teilnahme der Auslandschweizer/innen im Vergleich zu den hiesigen Stimmberechtigten leicht tiefer. Seit 2016 reduzierte sich die Teilnahme der Auslandschweizer/innen stetig und der Unterschied zu jener der Kantonsbevölkerung wurde grösser: So nahmen am 28. November 2021 26,6 Prozent der im Kanton Luzern stimmberechtigten Auslandschweizer/innen an der Abstimmung über die Änderung des Covid-19-Gesetzes teil, bei den im Kanton Luzern wohnhaften Stimmberechtigten waren es 70,6 Prozent.

Kontakt

Andrea Oppliger

E-Mail: andrea.oppliger@lustat.ch

Telefon: +41 41 228 59 47

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