Gemeindefinanzen - Steuerfüsse und Budgets 2024

Zwei Drittel der Gemeinden budgetieren Aufwandüberschuss

Für das Jahr 2024 haben die 80 Luzerner Gemeinden in ihren Budgets insgesamt einen Aufwandüberschuss von 24,2 Millionen Franken eingeplant. 53 Gemeinden rechnen mit einem Defizit und 27 Gemeinden mit einem Überschuss. Bei den Investitionen budgetieren die Gemeinden Nettoausgaben von 457,7 Millionen Franken. Die höchsten Nettoinvestitionen sind im Bereich Bildung veranschlagt.

Zusammen mit dem Budget wird von den Stimmberechtigten oder dem Gemeindeparlament der Steuerfuss beschlossen. Die Höhe des Steuerfusses ist ein wesentlicher Bestandteil der Budgetierung der ordentlichen Gemeindesteuereinnahmen. Die Bandbreite der Gemeindesteuerfüsse 2024 reicht von 0,90 bis 2,40 Einheiten (Vorjahr: 0,95 bis 2,40 Einheiten). 16 der 80 Luzerner Gemeinden weisen einen tieferen und 5 Gemeinden einen höheren Steuerfuss auf als im Vorjahr.

Ein Viertel der Gemeinden mit Steuerfussanpassung

Meggen weist auch 2024 den tiefsten Steuerfuss aus. Gegenüber dem Vorjahr hat Meggen den Steuerfuss um 0,05 Einheiten auf 0,90 Einheiten gesenkt. Der höchste Steuerfuss liegt unverändert bei 2,40 Einheiten. Er gilt in den beiden Gemeinden Luthern (unverändert) und Altbüron (+0,20 Einheiten). Je die Hälfte der 80 Luzerner Gemeinden weist 2024 einen Steuerfuss von bis zu 1,95 Einheiten bzw. von 1,95 Einheiten und mehr aus.

Bei je 22 Gemeinden liegt der Steuerfuss im Bereich zwischen 1,80 bis 1,95 Einheiten bzw. zwischen 2,00 bis 2,15 Einheiten. Einen tieferen Steuerfuss als 1,80 Einheiten weisen ebenfalls 22 Gemeinden aus; einen höheren Steuerfuss als 2,15 Einheiten 14 Gemeinden.

2024

2024 haben 16 Gemeinden den Steuerfuss gegenüber dem Vorjahr gesenkt (6 mehr als im Vorjahr). 5 Gemeinden haben ihn erhöht (3 mehr als im Vorjahr). In 59 der 80 Luzerner Gemeinden bleibt der Gemeindesteuerfuss unverändert. Die stärkste Steuerfusssenkung betrug 0,10 Einheiten; 7 Gemeinden nahmen eine Reduktion dieser Höhe vor. 9 Gemeinden reduzierten ihren Steuerfuss um je 0,05 Einheiten. Darunter befinden sich die Städte Luzern (Senkung von 1,70 auf 1,65 Einheiten) und Kriens (von 1,95 auf 1,90 Einheiten). Luzern, Dierikon, Meierskappel und Sempach hatten ihren Steuerfuss bereits im Vorjahr gesenkt. Von den Gemeinden mit Steuerfusssenkung budgetieren 6 für das Jahr 2024 einen Ertragsüberschuss, während die übrigen 10 Gemeinden von einem Defizit ausgehen. Die Steuerfusserhöhungen bewegen sich zwischen 0,10 und 0,20 Einheiten. Pfaffnau hat als einzige Gemeinde zum zweiten Mal in Folge eine Steuerfusserhöhung vorgenommen.

Tiefster Steuerfuss gesunken

Den tiefsten Steuerfuss der Luzerner Gemeinden weist seit 1992 ununterbrochen Meggen aus (Steuerfuss inkl. Bürgergemeinde und Rabatt). Einzig im Jahr 1995 teilte sich Meggen diesen Rang mit der Gemeinde Weggis. Mit 0,90 Einheiten (–0,05 Einheiten gegenüber Vorjahr) liegt 2024 der tiefste Steuerfuss nur geringfügig über dem Wert von 2020, als mit 0,89 Einheiten der tiefste Steuerfuss seit 1992 gegolten hatte.

Der höchste Steuerfuss der Luzerner Gemeinden beträgt unverändert 2,40 Einheiten (Altbüron und Luthern). Der Wert liegt unter dem Maximum von 2,60 Einheiten, das in den Luzerner Gemeinden 2015 bis 2017 erreicht worden war. Der Anteil Gemeinden mit dem jeweils höchsten Steuerfuss hat sich seit 1992 verändert: Bis im Jahr 2002 wiesen über 60 Prozent der Gemeinden den Höchstwert aus. In den Folgejahren sank der Anteil. Seit 2015 liegt dieser stets unter 5 Prozent.

Der Steuerfuss, der für 95 Prozent der Bevölkerung die untere Grenze markiert, hat seit 1992 abgenommen. 1992 waren 95 Prozent der Bevölkerung mit einem Gemeindesteuerfuss besteuert worden, der 1,75 Einheiten oder mehr betrug. 2024 liegt die entsprechende Grenze tiefer, nämlich bei einem Steuerfuss von 1,40 Einheiten. Mit einem Steuerfuss von 1,75 Einheiten oder mehr werden nur noch knapp zwei Drittel der Bevölkerung besteuert. Jedoch hat sich im Kanton Luzern die Bandbreite der Gemeindesteuerfüsse insgesamt im gleichen Zeitraum vergrössert. So liegt 2024 der tiefste Steuerfuss unter dem Wert von 1992 während der höchste Steuerfuss gegenüber dem Wert von 1992 zugenommen hat.

Es ist zu beachten: Da in die Berechnung des mittleren Steuerfusses die Steuereinnahmen des entsprechenden Jahres einfliessen, ist der mittlere Steuerfuss für das Jahr 2023 noch provisorisch. Der definitive Wert kann ausgewiesen werden, sobald die Rechnungsabschlüsse 2023 vorliegen. Auf Basis dieser Daten wird dann auch der provisorische mittlere Steuerfuss 2024 ermittelt.

Bevölkerungsanteil mit Gemeindesteuerfuss von 1,60 bis und mit 1,65 Einheiten nimmt zu

Durch die Steuerfusssenkung der Stadt Luzern fällt nun der grösste Bevölkerungsanteil in die Kategorie der Personen, die mit 1,60 bis und mit 1,65 Einheiten besteuert werden (2024: 22%, 2023: 1%). Knapp 18 Prozent der kantonalen Bevölkerung befinden sich in der Kategorie von 1,90 bis 1,95 Einheiten, in der sich die Stadt Kriens befindet. In die Kategorie von 2,10 bis 2,15 Einheiten fallen 15 Prozent der Bevölkerung. In diesem Bereich liegt die bevölkerungsstarke Gemeinde Emmen. Insgesamt wohnen 80 Prozent der Luzerner Bevölkerung in einer Gemeinde mit einem Gemeindesteuerfuss zwischen 1,60 bis und mit 2,15 Einheiten (2023: 81%). In dieser Bandbreite befinden sich 55 Gemeinden.

Mit einem Steuerfuss unter 1,60 Prozent werden 12 Prozent der Luzerner Bevölkerung besteuert (Anteil unverändert gegenüber Vorjahr). Hier finden sich dieselben Gemeinden wie im Vorjahr. Mit über 2,15 Einheiten besteuert werden 7 Prozent der Bevölkerung (2023: 6%). Neu hinzugestossen in diesen Bereich ist die Gemeinde Pfaffnau.

53 Gemeinden mit budgetiertem Defizit

Die festgesetzten Budgets 2024 der Luzerner Gemeinden sehen insgesamt einen Aufwandüberschuss von 24,2 Millionen Franken vor. Das festgesetzte Budget ist das von den Stimmberechtigten oder dem Gemeindeparlament beschlossene Budget. Im Fall einer wiederholten Ablehnung wird das festgesetzte Budget einer Gemeinde vom Regierungsrat des Kantons Luzern bestimmt. Bei den Budgets 2024 trat dieser Fall bei der Gemeinde Ebikon ein. In den festgesetzten Budgets werden Kreditübertragungen zwischen den Jahren nicht berücksichtigt.

Von den 80 Luzerner Gemeinden rechnen 53 Gemeinden mit einem Defizit. Über die Hälfte dieser Gemeinden veranschlagt einen Aufwandüberschuss von mehr als 0,5 Millionen Franken. Von den 5 bevölkerungsstärksten Gemeinden budgetieren die Gemeinden Horw und Ebikon ein Defizit. Horw weist mit 6,2 Millionen Franken das höchste Budgetdefizit aller Luzerner Gemeinden aus, Ebikon mit 3,6 Millionen Franken das zweithöchste. Luzern, Emmen und Kriens rechnen dagegen mit einem Überschuss.

Einen Ertragsüberschuss haben 27 Luzerner Gemeinden budgetiert, wovon 14 Gemeinden einen Überschuss von über 0,1 Millionen Franken erwarten. Kriens ist die Gemeinde mit dem höchsten budgetierten Ertragsüberschuss (12,5 Mio. Fr.), gefolgt von der Stadt Luzern (6,5 Mio. Fr.).

Die insgesamt von den Luzerner Gemeinden für das Jahr 2024 budgetierten Aufwände betragen 4'103,5 Millionen Franken; die Erträge 4'079,4 Millionen Franken, davon 1'610,8 Millionen Fiskalerträge. Die höchsten Nettobelastungen sind in den Bereichen Soziale Sicherheit (586,2 Mio. Fr.) und Bildung (575,2 Mio. Fr.) budgetiert.

Geplante Nettoinvestitionen von rund 460 Millionen Franken

Bis auf die Gemeinde Honau planen alle 80 Luzerner Gemeinden, im Jahr 2024 zu investieren. Insgesamt sind Nettoinvestitionen von 457,7 Millionen Franken budgetiert. Das sind 32,4 Millionen mehr als in den Vorjahresbudgets. Die höchsten Nettoinvestitionen sieht die Stadt Luzern vor (101,1 Mio. Fr.), gefolgt von der Stadt Sursee (28,6 Mio. Fr.). Die höchste Summe mit 182,9 Millionen Franken Nettoinvestitionen veranschlagen die Gemeinden im Bereich Bildung; 71 Gemeinden planen entsprechende Investitionsausgaben. Im Bereich Umweltschutz und Raumordnung budgetieren sogar 76 Gemeinden Investitionsausgaben; netto beläuft sich die Summe auf 83,0 Millionen Franken. Ausgaben von 104,4 Millionen stehen hier Einnahmen von 21,5 Millionen gegenüber. In diesem Bereich werden insgesamt die höchsten Investitionseinnahmen budgetiert (grösstenteils Anschlussgebühren für Abwasser und Wasserversorgung).

Autorin: Anita Brunner / 30. April 2024

Kontakt

Anita Brunner

E-Mail: anita.brunner@lustat.ch

Telefon: +41 41 228 45 78

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