Rechtsgrundlagen

Seit der Einführung des Bundesstatistikgesetzes im Jahr 1993 stellt die öffentliche Statistik der Schweiz auf modernen Grundlagen ab. 1999 wurde im Rahmen der Totalrevision der eidgenössischen Volkszählung ein Statistikartikel in der Bundesverfassung verankert. Im Jahr 2006 war Luzern der erste Kanton, der die öffentliche Statistik in einem kantonalen Statistikgesetz verankerte.

LUSTAT Statistik Luzern ist zu jedem Zeitpunkt ihres Handelns dem Legalitätsprinzip verpflichtet. Verankerungen der öffentlichen Statistik im schweizerischen und luzernischen Recht sowie geltende Datenschutzbestimmungen bilden für LUSTAT eine zwingende Grundlage.

Kantonale Rechtsgrundlagen

Das kantonale Statistikgesetz ist am 1. Juli 2006 in Kraft getreten. Darauf basieren verschiedene Verordnungen zur Organisation der kantonalen Statistik, zu den Gebühren und zu den statistischen Erhebungen.

 

Das Gesetz über die Harmonisierung amtlicher Register (Registergesetzt) ist am 1. August 2009 in Kraft getreten; die entsprechende Verordnung am 1. Januar 2010.

 

Die Statistik des Kantons Luzern ist ausserdem dem Kantonalen Datenschutzgesetz verpflichtet:

Rechtsgrundlagen Bund

Die Rechtsgrundlagen auf Bundesebene sind in mehreren Erlassen geregelt. Die wichtigsten sind:

 

Eidgenössische Rechtsgrundlagen zum Datenschutz: