Erhebungen und Datenquellen

Es wurden 8 Erhebungen und Quellen gefunden.

Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV)

Das Bundesamt für Sozialversicherungen und die kantonale Ausgleichskasse Luzern erstellen jährlich Statistiken über die ausbezahlten AHV- und IV-Renten und über die Ergänzungsleistungen.

Arbeitslosenversicherung (ALV)

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) wurde 1976 als obligatorische Versicherung eingeführt und wird fast ausschliesslich durch die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge gespeist. Das Saatssekretariat für Wirtschaft (SECO) führt jährlich eine Statistik der ausbezahlten Leistungen.

Finanzstatistik der Sozialhilfe im weiteren Sinn (FIBS)

Die Finanzstatistik der Sozialhilfe im weiteren Sinn gibt Auskunft über die Nettoausgaben für Sozialhilfe und andere bedarfsabhängige Sozialleistungen in der Schweiz. Sie basiert auf bestehenden Datensammlungen des Bundes und verschiedenen weiteren Quellen wie Kantons- oder Finanzausgleichsrechnungen. Dargestellt werden die Ausgaben nach Leistungsart und Kanton. Zusätzlich wird ausgewiesen, welche Anteile der Kosten Bund, Kantone und Gemeinden tragen. Im Kanton Luzern gibt sie Auskunft über die Nettoausgaben zur ALBV, EL und WSH nach Bund, Kanton und Gemeinden.

Haushaltsbudgeterhebung (HABE)

Die Haushaltsbudgeterhebung des Bundesamts für Statistik (BFS) ermöglicht die jährliche Anpassung des Warenkorbs des Landesindexes der Konsumentenpreise (LIK) und regelmässige Publikationen über die Konsum- und die Einkommenssituation der privaten Haushalte in der Schweiz.

Individuelle Prämienverbilligung für die Krankenversicherung (IPV)

Das kantonale Prämienverbilligungsgesetz wird von der Ausgleichskasse Luzern vollzogen. Diese erstellt jedes Jahr eine statistische Auswertung über die eingegangenen Gesuche und die ausbezahlten Beträge.
Anspruch auf Prämienverbilligung haben jene Steuerpflichtigen, bei denen die Grundversicherungsprämie einen vom Regierungsrat festgelegten Prozentsatz des massgebenden Einkommens übersteigt. Der oberhalb dieser Grenze liegende Betrag wird ihnen rückvergütet. Personen, die im gleichen Haushalt leben, haben einen Gesamtanspruch auf Prämienverbilligung. Für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV werden die effektiven Prämien, jedoch maximal die vom Bund festgelegten Durchschnittsprämien vergütet. Bezüger und Bezügerinnen von wirtschaftlicher Sozialhilfe haben Anspruch auf die Richtprämie, höchstens aber auf die effektiv geschuldete Prämie. Prämien von Kindern werden grundsätzlich zu 80 Prozent und die von jungen Erwachsenen in Ausbildung zu 50 Prozent verbilligt, sofern das Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet.

Sozialhilfestatistik (SHS)

Die Erhebung zur Schweizerischen Sozialhilfestatistik führt LUSTAT Statistik Luzern im Auftrag des Bundesamts für Statistik (BFS) in den Kantonen der Zentralschweiz durch. Die kommunalen Sozialdienste erheben jährlich Daten zur Bestimmung der Zahl der Sozialhilfeempfänger und -empfängerinnen, der Art der gewährten finanziellen Sozialhilfeleistungen, der Dauer der Unterstützung sowie der familiären Situation der Unterstützten. Seit dem Erhebungsjahr 2008 werden Flüchtlinge mit Asyl und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge, die wirtschaftliche Sozialhilfe erhalten und in der finanziellen Zuständigkeit des Bundes sind, im Auftrag des Staatsekretariats für Migration (SEM) erfasst. Ab dem Erhebungsjahr 2016 werden auch die Daten der durch wirtschaftliche Sozialhilfe unterstützten Asylsuchenden und der vorläufig aufgenommenen Personen mit bis zu 7 Jahren Aufenthalt in der Schweiz erhoben. Die Daten zum Sozialhilfebezug von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich, die in die Zuständigkeit des Bundes fallen, fliessen jedoch nicht in die vorliegenden Auswertungen zur Sozialhilfe ein.

Statistik zur finanziellen Situation der Haushalte (FinSit)

Die FinSit verknüpft anonymisierte Individualdaten aus verschiedenen Datenquellen. Namentlich sind dies das kantonale Einwohnerregister sowie das Gebäude- und Wohnungsregister, die individuellen Prämienverbilligungen gemäss WAS Ausgleichskasse Luzern, die wirtschaftliche Sozialhilfe, die Alimentenbevorschussung und Mutterschaftsbeihilfe (bis 2016) des Bundesamts für Statistik, die individuellen Konten (AHV/IV) des Bundesamts für Sozialversicherungen sowie die Ausbildungsbeiträge der kantonalen Fachstelle Stipendien. Der Datensatz enthält dadurch Angaben zu Erwerbseinkommen, Einkünften aus Sozialversicherungen, Unterhaltsbeiträgen, Vermögens- und Liegenschaftserträgen sowie zu allfälligen Zahlungen von bedarfsabhängigen Sozialleistungen (u.a. wirtschaftliche Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen und individuelle Prämienverbilligungen). Seit dem Jahr 2019 stehen zudem soziodemografische Angaben aus der Strukturerhebung (SE), wie der Bildungsstand, für eine beschränkte Anzahl der Haushalte zur Verfügung.

Steuerstatistik

Die Steuerstatistik gewährt Einblick in die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der natürlichen Personen sowie die Gewinn- und Kapitalverhältnisse der juristischen Personen im Kanton Luzern. Zudem informiert sie über den Steuerertrag, der sich aus der Besteuerung von Einkommen, Vermögen, Gewinn und Kapital ergibt. Auf ihrer Basis können steuer-, gesellschafts- und sozialpolitische Fragestellungen untersucht und Entscheidungsgrundlagen bereitgestellt werden.

Die Steuerstatistik wird von LUSTAT Statistik Luzern in Zusammenarbeit mit der kantonalen Dienststelle Steuern erstellt. Sie umfasst die am Stichtag 31. Dezember im Kanton Luzern unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen (mit Ausnahme der Quellensteuerpflichtigen) sowie alle steuerpflichtigen juristischen Personen gemäss kantonalem Steuergesetz (StG). Die Daten entstammen den individuellen Steuerveranlagungen und den diesen zugrunde liegenden Steuererklärungen.

Von 1973/74 bis 1993/94 wurde die Steuerstatistik der natürlichen Personen alle 10 Jahre als Vollerhebung durchgeführt. Von 1995/96 bis 1999/2000 fand sie in 2-jährigem Rhythmus als Stichprobenerhebung statt. Am 1. Januar 2001 ist im Kanton Luzern das totalrevidierte Steuergesetz in Kraft getreten, das als wichtigste Neuerungen die Gegenwartsbemessung und die 1-jährige Veranlagung einführte. Seit diesem Zeitpunkt wird die Steuerstatistik der natürlichen Personen jährlich mittels Vollerhebung aktualisiert. Mit Inkrafttreten des totalrevidierten Gesetzes wurde die Datenerhebung zudem auf die juristischen Personen ausgeweitet.

Der in der Steuerstatistik ausgewiesene Steuerertrag bezieht sich auf die Steuern, welche die in der Erhebung enthaltenen Steuerpflichtigen für das jeweilige Steuerjahr (Referenzjahr der Veranlagung) entrichtet haben. Dargestellt werden die Steuern je Einheit, also die Steuern vor Anwendung der kantonalen und kommunalen Steuerfüsse. Im Gegensatz zu den Steuern in der Staats- respektive Gemeinderechnung ist der Steuerertrag gemäss Steuerstatistik von Nachträgen früherer Steuerjahre, Rückerstattungen und Abgrenzungen unbeeinflusst. Die Vergleichbarkeit des Steuerertrags zwischen den verschiedenen Quellen ist daher eingeschränkt.