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Relative Steuerkraft

Die relative Steuerkraft entspricht der absoluten Steuerkraft geteilt durch die Wohnbevölkerung. Sie gibt Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Steuerpflichtigen und ermöglicht den direkten Vergleich zwischen den Gemeinden im Hinblick auf das Steuerpotential der Einwohnerschaft. Zu beachten ist, dass in die Berechnung der relativen Steuerkraft sowohl die Steuererträge der natürlichen als auch der juristischen Personen einfliessen. Die relative Steuerkraft wird zwischen HRM1 und HRM2 leicht unterschiedlich berechnet:

HRM1: Absolute Steuerkraft pro Einwohner/in (mittlere Wohnbevölkerung).

HRM2: Absolute Steuerkraft pro Einwohner/in (ständige Wohnbevölkerung).