Definitionen

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Kantonalbank

Bank im Sinne des Bankengesetzes (Art. 3a), die durch kantonalen gesetzlichen Erlass errichtet wurde. Der Kanton muss eine Beteiligung von mehr als einem Drittel des Kapitals halten und über mehr als ein Drittel der Stimmen verfügen. Er kann für die Verbindlichkeiten die vollumfängliche oder teilweise Haftung übernehmen.