Definitionen
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Ständige Wohnbevölkerung
Bis 2009: Schweizerinnen, Schweizer und ausländische Personen mit Niederlassung, Jahresaufenthaltsbewilligung oder Kurzaufenthaltsbewilligung von mindestens zwölf Monaten am zivilrechtlichen Hauptwohnsitz.
Ab 2010: Zusätzlich inkl. Diplomaten und internationale Funktionäre sowie ausländische Personen im Asylprozess und vorläufig Aufgenommene mit einer Gesamtaufenthaltsdauer von mindestens zwölf Monaten. Alle übrigen ausländischen Personen, insbesondere solche mit einer Aufenthaltsbewilligung bzw. -dauer von weniger als zwölf Monaten, zählen zur nichtständigen Wohnbevölkerung.
Die ständige Wohnbevölkerung ist die Referenzbevölkerung der Bevölkerungsstatistik.
Siehe auch: Aufenthaltsstatus, nichtständige Wohnbevölkerung