Definitionen
Es wurde eine Definition gefunden.
Betreibung
Eine Betreibung ist ein rechtskräftiger Zahlungsbefehl. Ein Zahlungsbefehl wird vom zuständigen Betreibungsamt zugestellt, nachdem ein/e Gläubiger/in ein Betreibungsbegehren eingereicht hat und sich im Betreibungsregister hat eintragen lassen. Ein Zahlungsbefehl wird rechtskräftig, nachdem der/die Schuldner/in die Schuld nicht innert 20 Tagen beglichen oder innert 10 Tagen Rechtsvorschlag gegen die Betreibung erhoben hat. Jetzt kann der/die Gläubiger/in das Betreibungsverfahren fortsetzen. Das bedeutet, dass der/die Schuldner/in auf dem Rechtsweg gezwungen wird, den offenen Betrag zu begleichen.
Vgl. auch Betreibung auf Pfändung oder Pfandverwertung.