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Aktivierungsgrenze

Die Aktivierungsgrenze legt die Höhe des Betrags fest, ab dem Investitionen nicht mehr in der Erfolgsrechnung (HRM2) bzw. der laufenden Rechnung (HRM1), sondern in der Investitionsrechnung verbucht werden müssen. Eine Verbuchung von Ausgaben in der Investitionsrechnung führt zu einer Aktivierung in der Bilanz und zu Abschreibungen in den Folgejahren. Unter HRM2 sind die Aktivierungsgrenzen tiefer als unter HRM1.