Politik und Gesellschaft
Datenmaterial, Kommentare sowie weitere Informationen zu Wahlen und Abstimmungen im Kanton Luzern sowie zu Sprachen und Religionen.
Der Webartikel zur Abstimmung über die Verfassungsinitiative «Luzerner Kulturlandschaft» informiert über statistische Kennzahlen zur Bodennutzung, Flächenverbrauch, Bauzonen, Fruchtfolgeflächen und Biodiversität. Die statistischen Informationen von LUSTAT werden durch Verweise zu externen Quellen ergänzt.
Mit einer Fläche von 78'779 Hektaren prägen die landwirtschaftlichen Nutzflächen das Landschaftsbild des Kantons Luzern (53%). 30 Prozent des Luzerner Bodens zählen zu den bestockten Flächen (Wald und Gehölze), während 10 Prozent der Gesamtfläche für Siedlungszwecke genutzt werden. Unproduktive Flächen, womit stehende Gewässer, Fliessgewässer sowie Flächen mit unproduktiver oder ohne Vegetation bezeichnet werden, bedecken 7 Prozent des Kantonsgebiets. Dies zeigen die Ergebnisse der Arealstatistik aus der aktuellsten Erhebung von 2015/16.
Seit 1980/82 haben im Kanton Luzern die Siedlungsflächen um 4'460 Hektaren (+40,8%) zugenommen. In demselben Zeitraum gingen 4'329 Hektaren (–5,2%) Landwirtschaftsfläche verloren. In absoluten Massstäben entspricht dies einem Gewinn beziehungsweise einem Verlust in etwa 1,5-facher Grösse der Stadt Luzern.
Im Jahr 2016 beträgt im Kanton Luzern die überbaute Fläche pro Einwohnerin und Einwohner 359m2. Das sind 19m2 pro Person oder 5 Prozent mehr als im Jahr 1982.
2019 wurden 10'923 Hektaren des Kantons Luzern dem Siedlungsgebiet zugerechnet (ohne Verkehrszonen). Davon gehören 4'544 Hektaren zur Wohnzone, welche damit 44 Prozent der Bauzonen des Kantons bilden. Die Arbeitszonen vereinen kantonsweit 1'859 und die Mischzonen 1'413 Hektaren. Die übrige Fläche verteilt sich auf die Zonen für öffentliche Zwecke (977 ha), Zonen für Sport und Freizeit (774 ha), Grünzonen (428 ha) Sonderbauzonen (324 ha) und Reservezonen (606 ha). Der Anteil der nicht überbauten Bauzonen beläuft sich im Kanton Luzern auf rund 12 Prozent (Stand 2019 unüberbaute Wohn-, Misch- und Arbeitszonen). Das zeigt die Erhebung des Überbauungsstands auf Basis digitaler Vermessungsdaten.
Im Jahr 2019 betrugen die landwirtschaftlich nutzbaren, nicht eingezonten bzw. kurzfristig rekultivierbaren und somit anrechenbaren Fruchtfolgeflächen (FFF) im Kanton Luzern rund 27’529 Hektaren. Der Kanton verfügte damit gegenüber dem vom Bund im Sachplan FFF vorgegebenen Minimum von 27'500 Hektaren über eine Reserve von 29 Hektaren.
Der Planungsbericht Biodiversität zeigt auf, wo der Kanton Luzern in Sachen Biodiversität steht und welche Strategie der Regierungsrat im Bereich der Biodiversität für die nächsten zehn bis fünfzehn Jahre verfolgt.