Steuern der natürlichen Personen: Demografie

Demografische Entwicklungen begünstigen Steuerwachstum

Die Besteuerung des Einkommens und des Vermögens der im Kanton Luzern unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen generierte 2019 einen Steuerertrag je Einheit von 602 Millionen Franken. Je Einheit bedeutet, dass es sich um den Ertrag vor Anwendung der Steuerfüsse von Kanton, Gemeinden und Kirchen handelt. Multipliziert mit dem Staatssteuerfuss und dem mittleren Gemeindesteuerfuss 2019 entsprach dies Steuereinnahmen von 963 Millionen Franken auf Ebene Kanton und 1'126 Millionen Franken auf Ebene Gemeinden. Hinzu kommen die Steuereinnahmen der Kirchgemeinden. Ein Teil dieser Gelder floss als Akontozahlungen in die Kantons-, Gemeinde- und Kirchgemeinderechnungen 2019 ein, ein Teil als Nachträge in spätere Rechnungen.

Die Höhe des Steuerertrags ist massgeblich von den demografischen Strukturen und Entwicklungen beeinflusst. Weil jede im Kanton Luzern wohnhafte Person mit ihrem Einkommen und Vermögen zum kantonalen Steuersubstrat beiträgt, führen Veränderungen beim Bevölkerungsbestand in der Regel auch zu Veränderungen beim Steueraufkommen. Das Volumen hängt zudem mit der Altersverteilung zusammen. So sind Personen im mittleren bis späten Erwerbsalter im Allgemeinen "bessere" Steuerzahler/innen als Rentner/innen oder junge Steuerpflichtige. Das Alter wirkt dabei nicht ursächlich auf die Höhe der Steuereinnahmen ein. Vielmehr sind es Faktoren wie die mit der Berufserfahrung steigende Entlohnung oder der Einkommensrückgang beim Übertritt von der Erwerbstätigkeit in den Ruhestand, welche den Steuerertrag an das Alter der Steuerpflichtigen koppeln.

Der vorliegende Webartikel beleuchtet das Zusammenspiel von Demografie und Steuerertrag aus statistischer Sicht. Er basiert auf der Steuerstatistik der natürlichen Personen von LUSTAT Statistik Luzern der Jahre 2009 bis 2019. In der Steuerstatistik sind die Veranlagungsdaten der Luzerner Staats- und Gemeindesteuern abgebildet (Veranlagungsstand: August 2022). Es werden nur die unbeschränkt Steuerpflichtigen betrachtet, also die Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton Luzern. Beobachtungseinheit der Steuerstatistik ist der Steuerhaushalt (vgl. Infobox). Ende 2019 gab es im Kanton Luzern 238'342 Steuerhaushalte mit unbeschränkter Steuerpflicht.

Was ist ein Steuerhaushalt?

Die Beobachtungseinheit der Steuerstatistik der natürlichen Personen ist der Steuerhaushalt. Ein Steuerhaushalt entspricht der Gesamtheit der gemeinsam besteuerten Individuen. Je nach Steuertarif umfasst ein Steuerhaushalt somit eine (Alleinstehendentarif) oder mehrere steuerpflichtige Personen (Familientarif). Dem Familientarif unterstehen neben den Ehepaaren auch Einelternfamilien, das heisst unverheiratete Steuerpflichtige, die mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen zusammenleben.

Minderjährige Kinder mit ihrem Einkommen und Vermögen gehören dem Steuerhaushalt der Eltern respektive des Elternteils an, der die elterliche Sorge ausübt. Eine Ausnahme bilden die Minderjährigen, die ein eigenes Erwerbseinkommen erzielen; sie werden separat besteuert und begründen einen eigenen Steuerhaushalt. Nach dem Erreichen der Volljährigkeit entfällt die gemeinsame Besteuerung mit den Eltern.

Das Alter eines Steuerhaushalts wird durch das Alter der Person bestimmt, die auf der Steuererklärung zuerst aufgeführt wird. Bei gemeinsam besteuerten Ehepaaren ist die Referenzperson meist der Mann.

Altersstruktur der Steuerhaushalte gleicht jener der Wohnbevölkerung

Die Altersstruktur der Steuerhaushalte ist ein kombiniertes Abbild der Alters- und der Zivilstandsstruktur der volljährigen Bevölkerung. In der Steuerstatistik 2019 stechen nicht zuletzt die Altersjahre 50 bis 57 mit je über 4'000 Steuerhaushalten hervor. Die Altersjahre 50 bis 57 – hinter denen die geburtenstarken Jahrgänge 1962 bis 1969 stehen – waren mit je über 6'000 Personen auch in der ständigen Wohnbevölkerung 2019 breit vertreten. Wenn man berücksichtigt, dass gut die Hälfte der Steuerhaushalte dieser Altersspanne nach dem Familientarif besteuert wird und damit in der Regel zwei verheiratete Erwachsene umfasst, wird die Verzahnung von Bevölkerungs- und Steuerstatistik noch klarer sichtbar. In der Infobox wird ausgeführt, wie die beiden Statistiken zueinander in Verbindung stehen.

Steuerhaushalte und ständige Wohnbevölkerung

Der Bestand der Steuerhaushalte mit unbeschränkter Steuerpflicht lässt sich näherungsweise aus dem Bestand der ständigen Wohnbevölkerung im Kanton ableiten. So entspricht die Zahl der Steuerhaushalte im Alleinstehendentarif in etwa der Zahl der nicht verheirateten volljährigen Einwohner/innen. Einen Schätzwert für die Zahl der Steuerhaushalte im Familientarif erhält man, indem man die Zahl der verheirateten volljährigen Personen halbiert. Die drei Darstellungen im Grafikfenster weiter unten illustrieren diese Daumenregeln.

Im frühen und mittleren Erwerbsalter sind die beschriebenen Berechnungen vergleichsweise ungenau. Dies erklärt sich hauptsächlich mit den Quellensteuerpflichtigen. Diese sind kein Bestandteil der Steuerstatistik und fehlen daher bei den Steuerhaushalten; gleichzeitig gehören sie mehrheitlich der ständigen Wohnbevölkerung an. Quellensteuerpflichtig sind ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zwar steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton Luzern haben, aber keine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) besitzen. Im Jahr 2019 veranlagte die kantonale Dienststelle Steuern rund 25'000 quellensteuerpflichtige Personen.

Die Altersjahre 20 bis 31 vereinigten 2019 ebenfalls je über 4'000 Steuerhaushalte auf sich. Dieses Resultat erklärt sich nur teilweise mit hohen Bevölkerungszahlen. Ein wesentlicher Faktor ist auch der Umstand, dass die weitaus meisten jungen Erwachsenen allein besteuert werden und auf eine Person der Wohnbevölkerung darum hier mehr Steuerhaushalte fallen als in anderen Alterssegmenten.

2019

Zahl der Steuerhaushalte hat deutlich zugenommen

Zwischen 2009 und 2019 erhöhte sich die Zahl der Steuerhaushalte um 25'096 Haushalte oder 12 Prozent, womit die Entwicklung jener der volljährigen ständigen Wohnbevölkerung (+13%) gleicht. Abgesehen von den 18- bis 22-Jährigen sowie den 40- bis 47-Jährigen legten die Haushalte aller Altersjahre zu. Eine überdurchschnittliche Wachstumsrate verzeichneten dabei die Altersjahre 28 bis 37 sowie praktisch alle Altersjahre ab 50.

Mit Raten von zumeist 25 Prozent und mehr war der Zuwachs bei den Steuerhaushalten mit einer 30- bis 35-jährigen, einer 53- bis 64-jährigen, einer 67- bis 73-jährigen oder einer 84-jährigen oder älteren Referenzperson besonders kräftig. Die hohe Zunahme bei den 30- bis 35-Jährigen widerspiegelt zum einen die ausgeprägte Zuwanderung in diesem Altersspektrum nach 2009; zum anderen waren die Jahrgänge 1984 bis 1989 (= Alter 30 bis 35 im Jahr 2019) bereits 2009 bevölkerungsstärker gewesen als die zehn Jahre älteren Jahrgänge. Bei den 54- bis 64-Jährigen trugen hauptsächlich Alterungseffekte zum steilen Wachstum bei – zahlreiche sehr geburtenstarke Jahrgänge rückten zwischen 2009 und 2019 in dieses Alterssegment. Bei den 67- bis 73-Jährigen liegt eine Ursache für den hohen Anstieg im tiefen Vergleichswert: Im Jahr 2009 gehörten dieser Altersspanne unter anderem die geburtenschwachen Jahrgänge 1936 bis 1940 an. Die Zunahme bei den Steuerhaushalten ab 84 Jahren steht vor allem mit der gestiegenen Lebenserwartung in Zusammenhang.

Höhe der Steuerrechnung wandelt sich im Lebenslauf

Die Höhe des Steuerertrags hängt wesentlich vom Einkommen und vom Vermögen ab, das die Steuerhaushalte deklarieren. Beide Grössen sind lebensphasengebunden. In den Jahren unmittelbar nach dem Erreichen der Volljährigkeit befinden sich die Steuerpflichtigen vielfach noch in Ausbildung, sodass die Verdienstmöglichkeiten gering sind. Mit dem vollen Einstieg ins Berufsleben wächst das Einkommen steil an. Oft setzt sich das Einkommenswachstum mit gedrosseltem Tempo bis ins fortgeschrittene Erwerbsalter fort. Mit dem Rückzug aus dem Erwerbsleben, der graduell und vor dem Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters erfolgen kann, verringern sich die Einkünfte wieder. Auch im höheren Alter weisen die Haushaltseinkommen aufgrund von Verwitwungen eine fallende Tendenz auf. Ein substanzielles Vermögen kann häufig erst gegen Ende des Erwerbslebens oder zu Beginn des Ruhestands aufgebaut werden, wobei Erbschaften und Kapitalbezüge eine wichtige Rolle spielen.

In den Steuerrechnungen 2019 schlugen sich die geschilderten Zusammenhänge wie folgt nieder: Die 18- und 19-Jährigen zahlten mehrheitlich keine Steuern. Bei den Steuerhaushalten mit einer 30-jährigen Referenzperson betrug die Steuer je Einheit (die auch als "einfache" Steuer bezeichnet wird) im Median bereits 1'641 Franken. Median bedeutet, dass die Steuer bei der einen Hälfte der Haushalte höher war und bei der anderen Hälfte tiefer. In den Altersjahren zwischen 43 und 63 lag die einfache Steuer bei über 2'000 Franken, wobei das Maximum mit 2'257 Franken im Alter von 54 Jahren erreicht wurde. In den höheren Altersjahren verringerte sich die einfache Steuer kontinuierlich: Die 65-jährigen Haushalte entrichteten im Median 1'875 Franken, die 75-jährigen 1'672 Franken und die 85-jährigen 984 Franken. Hinter den stark abfallenden Steuerbeträgen im Pensionsalter stehen nicht nur Alterseffekte wie der Einkommensverlust infolge Verwitwung, sondern auch Generationeneffekte (z.B. unterstanden ältere Rentner/innen dem Pensionskassenobligatorium weniger lange als jüngere, weshalb sie tiefere Renten bezogen und weniger Steuern zahlten).

Effektiv an den Fiskus abzuführen ist nicht die einfache Steuer, sondern die Steuer nach Anwendung der Steuerfüsse. Im Jahr 2019 belief sich der Staatssteuerfuss auf 1,6 Einheiten und der mittlere Gemeindesteuerfuss auf 1,8719 Einheiten, was zusammen 3,4719 Steuereinheiten ergibt. Multipliziert mit diesem Wert entsprach beispielsweise die einfache Steuer von 2'257 Franken (Median im Alter von 54 Jahren) einer kantonalen und kommunalen Steuerschuld von gesamthaft gut 7'800 Franken (ohne Kirchensteuer).

Wie sich die Steuerrechnung im Altersverlauf entwickelt, unterscheidet sich je nach Haushaltsform. Haushalte, die nach dem Familientarif besteuert wurden, zahlten 2019 bis zum Ende des frühen Erwachsenenalters ähnlich viel Steuern wie gleichaltrige Alleinstehende. In den späteren Lebensjahren war die mittlere Steuerlast im Familientarif höher als im Alleinstehendentarif. Die Schere öffnete sich in den Altersjahren von Mitte 30 bis Mitte 50: Während der Steuermedian der Alleinstehenden praktisch konstant blieb (35-Jährige: 1'694 Fr.; 55-Jährige: 1'699 Fr.), nahm jener der Familien markant zu (35-Jährige: 1'772 Fr.; 55-Jährige: 2'905 Fr.). Das Auseinanderdriften steht damit im Zusammenhang, dass das mittlere Erwerbseinkommen bei den Familien noch bis in die Altersjahre um Mitte 40 merklich anwuchs, wozu sowohl die Erst- als auch die Zweitverdiener im Haushalt beitrugen. Bei den Alleinstehenden nahmen die mittleren Erwerbseinkünfte in dieser Phase kaum zu. In den Altersjahren ab Mitte 40 verringerten sich bei den Familienbesteuerten sukzessive die Kinderabzüge, was das steuerbare Einkommen und in der Folge die Steuerschuld weiter erhöhte.

Steuerrechnungen sind gestiegen

Die mittlere Steuerrechnung erhöhte sich zwischen 2009 und 2019 im beinahe ganzen Altersspektrum. Besonders markant war die Zunahme bei den Ab-70-Jährigen: In praktisch allen Altersjahren dieses Segments stieg der Median der einfachen Steuer um mindestens 20 Prozent. In den Altersjahren von 40 bis 52 sowie von 67 bis 69 wurden fast immer Zuwachsraten von 10 bis 19 Prozent erreicht, und auch in den Altersjahren von 53 bis 63 stieg die mittlere Steuerrechnung mehrheitlich in diesem Ausmass. In den übrigen Altersjahren (18–39 resp. 64–66) war das Wachstum im Allgemeinen geringer; bei den 22- bis 24-Jährigen und den 65-Jährigen sank der Steuermedian sogar.

Hinter dem Wachstum des Steuermedians steht ein komplexes Zusammenspiel verschiedener Faktoren. Im Rahmen des vorliegenden Webartikels kann nur auf eine Auswahl von ihnen eingegangen werden. Im Pensionsalter stiegen die Steuern vor allem wegen der höheren Renteneinkommen, wobei die Renten aus der beruflichen Vorsorge besonders stark zulegten. Zu den Hintergründen zählt, dass eine 2019 im Ruhestand befindliche Person tendenziell länger in die zweite Säule einzahlen konnte als eine gleichaltrige Person im Jahr 2009 (das Pensionskassenobligatorium wurde erst 1985 umgesetzt). Im Erwerbsalter nahmen die Steuern hauptsächlich wegen der höheren Erwerbseinkünfte zu. Diese Einkünfte fallen überwiegend als Löhne aus unselbständiger Erwerbstätigkeit an. Der Schweizerische Lohnindex des Bundesamts für Statistik bestätigt den positiven Trend bei dieser Grösse: Ihm zufolge erhöhten sich die Löhne zwischen 2009 und 2019 landesweit um 7 Prozent, dies sowohl nominal als auch real.

Revisionen des kantonalen Steuergesetzes

Seit Inkrafttreten des totalrevidierten kantonalen Steuergesetzes im Jahr 2001 fanden verschiedene Steuergesetzrevisionen statt, welche die natürlichen Personen betrafen.

Ab 2005: Beim Einkommenssteuertarif wird die Steuerfreigrenze angehoben und der Progressionsverlauf im Bereich der tiefen Einkommen abgeschwächt. Alle Kinder- und Betreuungsabzüge werden erhöht.

Ab 2008: Der Progressionsverlauf des Einkommenssteuertarifs wird im Bereich der tiefen und mittleren Einkommen gemildert. Zusätzlich erfahren die Stufen des Einkommenssteuertarifs und verschiedene Abzüge eine generelle Erhöhung, um die Folgen der kalten Progression auszugleichen. Die Kinder- und Betreuungsabzüge sowie der Maximalabzug für Parteispenden werden über das Ausmass der Teuerung hinaus erhöht.

Ab 2009: Das steuerbare Vermögen wird nicht mehr mit einem progressiven Steuertarif, sondern mit einem linearen Satz besteuert. Die steuerliche Belastung des Vermögens verringert sich dadurch.

Ab 2011: Der Progressionsverlauf des Einkommenssteuertarifs wird im Bereich der mittleren und hohen Einkommen geglättet. Zudem werden die Stufen des Einkommenssteuertarifs und verschiedene Abzüge generell erhöht, um die die aufgelaufene Teuerung auszugleichen. Ein neuer allgemeiner Kinderabzug für die Eigenbetreuung wird eingeführt.

Ab 2013: Die Voraussetzungen, damit eine im Kanton Luzern wohnhafte, in der Schweiz nicht erwerbstätige ausländische Person nach Aufwand besteuert werden kann, werden verschärft.

Ab 2018: Der Pendlerabzug wird begrenzt und der 2011 eingeführte Abzug für die Eigenbetreuung von Kindern reduziert. Von den Erträgen, die aus qualifizierten Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und Genossenschaften stammen, wird ein grösserer Anteil dem steuerbaren Einkommen angerechnet.

Ab 2020: Die Steuerfreibeträge beim Vermögen werden erhöht. Der lineare Vermögenssteuersatz wird bis 2023 befristet angehoben.

Weitere Informationen zu den Steuergesetzrevisionen finden sich auf der Website der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern.

Auch die Steuergesetzrevisionen, die zwischen 2009 und 2019 in Kraft traten, veränderten die Verpflichtungen gegenüber dem Fiskus (vgl. obige Infobox). Per 2011 wurde der Progressionsverlauf der Einkommenssteuer bei den mittleren und hohen Einkommen abgeschwächt, ein Eigenbetreuungsabzug für Kinder geschaffen und die aufgelaufene Teuerung ausgeglichen. Die Begrenzung des Pendlerabzugs und die Senkung des Eigenbetreuungsabzugs per 2018 erhöhten die steuerliche Belastung der natürlichen Personen zwar wieder, jedoch war die vorangehende Entlastung in der Gesamtbetrachtung bedeutender gewesen.

Das Wachstum des Steuermedians zwischen 2009 und 2019 war im Alleinstehendentarif nicht gleich stark wie im Familientarif. Das gilt insbesondere für die Altersjahre von 26 bis 55, in denen sich der Steuermedian der Familien durchgehend kräftiger erhöhte als der Steuermedian der Alleinstehenden. In 15 Altersjahren dieser 30 Altersjahre umfassenden Spanne betrug die Wachstumsdifferenz mindestens 10 Prozentpunkte. Eine tragende Rolle für dieses Ergebnis spielen die Einkünfte der Zweitverdiener in den Familienhaushalten. Die mittleren Erwerbseinkommen der Zweitverdiener dieses Alterssegments legten zwischen 2009 und 2019 sehr deutlich zu, wobei das Einkommenswachstum der Zweitverdiener markant höher war als jenes der Erstverdiener oder der Alleinstehenden. Zu den Hintergründen gehört die gestiegene Erwerbsbeteiligung der verheirateten Frauen. Gemäss Strukturerhebung des Bundesamts für Statistik waren Ende 2010 – Werte für 2009 liegen nicht vor – 76 Prozent der 26- bis 55-jährigen verheirateten Luzernerinnen erwerbstätig oder auf Arbeitssuche; Ende 2019 waren es bereits 81 Prozent. Parallel sank der Anteil der erwerbstätigen verheirateten Frauen mit einem Beschäftigungsgrad unter 50 Prozent merklich. Die Erwerbsquoten 2019 der unverheirateten Frauen (92%), der verheirateten Männer (96%) und der unverheirateten Männer (94%) dieses Alters blieben derweil auf dem nahezu gleichen Niveau wie 2010.

Steuerertrag konzentriert sich auf Haushalte in zweiter Hälfte des Erwerbslebens

Das Steueraufkommen kann verstanden werden als Funktion einerseits der Anzahl Steuerhaushalte und anderseits der Höhe der Steuerrechnungen, mit der die Haushalte durchschnittlichen konfrontiert sind. Es erstaunt daher nicht, dass das Alterssegment der 51- bis 57-Jährigen für das Steueraufkommen 2019 besonders wichtig war. Die Kombination von grosser Haushaltszahl mit hohen Steuerrechnungen führte in jedem Altersjahr zu einem Steuerertrag je Einheit von rund 14 Millionen Franken und mehr. In der Summe konzentrierten die Steuerhaushalte dieser 7-Jahres-Altersspanne 105 Millionen Franken oder 17 Prozent des gesamten Steuerertrags von 602 Millionen Franken je Einheit auf sich.

Vergleicht man den Anteil am Steuerertrag mit dem Anteil am Haushaltsbestand, ergab sich 2019 folgendes Bild: Auf das Alterssegment der 40- bis 65-Jährigen entfielen 41 Prozent der Steuerhaushalte, aber mit 56 Prozent ein markant grösserer Anteil des Steuerertrags je Einheit. Auch die Haushalte mit 66- bis 78-jähriger Referenzperson, die das gesetzliche Pensionsalter bereits erreicht hatten und in der Regel kein Erwerbseinkommen mehr deklarierten, lieferten dem Fiskus überproportional viel Geld ab. Hier stand einem Anteil von 13 Prozent bei den Steuerhaushalten ein Anteil von 16 Prozent beim Steuerertrag gegenüber.

Bei den Steuerhaushalten mit einer Referenzperson im Alter ab 79 Jahren oder bis 39 Jahre war der Ertragsanteil kleiner als der Haushaltsanteil. Sehr deutlich war die Differenz bei den Bis-39-Jährigen: Sie machten 38 Prozent aller Steuerhaushalte aus, schulterten aber 20 Prozent des einfachen Steuerertrags. Die Diskrepanz ist einerseits Ausdruck der vergleichsweise tiefen Einkommen in diesem Alterssegment. Weil junge Erwachsene seltener gemeinsam nach dem Familientarif besteuert werden als ältere Steuerpflichtige, ist anderseits der Haushaltsanteil grösser, als er aufgrund der Bevölkerungsstärke anzunehmen wäre.

2019

Demografische Veränderungen führen zu Mehrertrag

Der Steuerertrag je Einheit aus der Besteuerung der unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen kletterte zwischen 2009 und 2019 von 435 auf 602 Millionen Franken. Das entspricht einem markanten Zuwachs um 166 Millionen Franken oder 38 Prozent. Auf Ebene Kanton, wo 2009 ein Steuerfuss von 1,5 Einheiten und 2019 ein Steuerfuss von 1,6 Einheiten galt, erhöhten sich die Steuereinnahmen aus dieser Quelle somit von 653 auf 963 Millionen Franken (+310 Mio. Fr.; +47%). Der mittlere Gemeindesteuerfuss lag 2009 bei 1,8367 Einheiten und 2019 bei 1,8719 Einheiten. Unter Anwendung dieser Faktoren stiegen die Steuereinnahmen auf Ebene Gemeinden von 799 auf 1'126 Millionen Franken (+327 Mio. Fr.; +41%). Die Steuereinnahmen der Kirchgemeinden sind in diesen Werten nicht enthalten.

Die Zunahme des Steuerertrags je Einheit hat verschiedene Ursachen. Berechnungen von LUSTAT Statistik Luzern ergeben, dass 44 Millionen Franken oder rund 10 Prozentpunkte des Ertragswachstums auf Veränderungen bei den besonders steuerstarken Haushalten zurückzuführen sind. 59 Millionen Franken oder knapp 14 Prozentpunkte stehen in Zusammenhang mit den demografischen Entwicklungen respektive mit der Zunahme der Anzahl Steuerhaushalte sowie der veränderten Altersverteilung. 63 Millionen Franken oder knapp 15 Prozentpunkte erklären sich mit dem Umstand, dass die Haushalte 2019 durchschnittlich mehr Steuern zahlten als 2009. Die Herleitung dieser Wachstumsbeiträge wird in der Infobox erläutert.

Zerlegung des Steuerertragswachstums 2009–2019

Der Steuerertrag je Einheit der natürlichen Personen wuchs zwischen 2009 und 2019 um 166 Millionen Franken. Mit dem nachfolgend beschriebenen Berechnungsansatz wurde dieses Gesamtwachstum in die drei Komponenten "Veränderungen bei den besonders steuerstarken Haushalten", "Demografische Veränderungen" und "Veränderungen bei der Steuerrechnung" zerlegt.

Veränderungen bei den besonders steuerstarken Haushalten: Als besonders steuerstark wurden die Steuerhaushalte mit einer Steuerrechnung von mindestens 250'000 Franken je Einheit eingestuft. Im Jahr 2019 hätte diese Schwelle beispielsweise ein nach dem Familientarif besteuerter Haushalt mit steuerbarem Einkommen von 3,5 Millionen Franken und steuerbarem Vermögen von 75 Millionen Franken knapp überschritten. Der von solchen äusserst gutverdienenden und/oder vermögenden Haushalten gestemmte Steuerertrag nahm zwischen 2009 und 2019 sehr deutlich um 44 Millionen Franken je Einheit zu, was einem Wachstumsbeitrag von 10 Prozentpunkten gleichkommt. Hinter dieser Entwicklung stehen einzelne Steuerpflichtige, die sich im Untersuchungszeitraum neu im Kanton Luzern niedergelassen haben.

Demografische Veränderungen: Für die Quantifizierung des demografischen Einflusses wurde untersucht, wie stark der Steuerertrag zwischen 2009 und 2019 gestiegen wäre, wenn sich nur die Zahl der Steuerhaushalte je Altersjahr und Steuertarif (Alleinstehendentarif, Familientarif) verändert hätte, nicht aber der Steuerbetrag, den die Haushalte je nach Altersjahr und Steuertarif durchschnittlich entrichteten. Die durchschnittlichen Steuerbeträge wurden für diese Betrachtung auf dem Niveau von 2009 eingefroren. Wendet man diesen Berechnungsansatz an, resultiert ein Anstieg des Steuerertrags um 59 Millionen Franken. Gut ein Drittel des Wachstums des einfachen Steuerertrags zwischen 2009 und 2019 ist somit demografisch bedingt respektive durch Bestandes- und Altersstruktureffekte entstanden.

Veränderungen bei der Steuerrechnung: Letztlich erhöhte sich der Steuerertrag je Einheit zwischen 2009 und 2019 auch, weil die pro Haushalt durchschnittlich bezahlten Steuern in den weitaus meisten Altersjahren zugenommen hatten. Diese Wachstumskomponente bildet das Gegenstück zum demografischen Wachstum: Sie wird hergeleitet, indem die Haushaltsbestände rechnerisch konstant gehalten werden und nur die durchschnittlichen Steuerrechnungen verändert werden. Die höheren Steuerrechnungen sorgten für eine Zunahme des Steuerertrags um 63 Millionen Franken je Einheit, was einem Wachstumsbeitrag von 15 Prozentpunkten entspricht.

Das Altersmuster beim Ertragswachstum von 2009 bis 2019 war insgesamt ähnlich wie das Altersmuster beim Wachstum des Haushaltsbestands in diesem Zeitraum. Die Altersjahre 28 bis 37 und ab 50, die bestandsmässig mit überdurchschnittlichen Raten zulegten, verzeichneten fast ausnahmslos auch ein deutliches Ertragswachstum von über 20 Prozent. In Franken gemessen waren nicht zuletzt die Altersjahre von 53 bis 58 sowie 62 auffällig, wo der Steuerertrag je Einheit um jeweils mehr als 4 Millionen Franken und damit besonders stark zunahm. Das erklärt sich zum einen damit, dass die Zahl der Steuerhaushalte in jedem dieser Altersjahre um mindestens 900 Haushalte angestiegen war – eine Marke, die ansonsten nicht erreicht wurde. Zum anderen waren die Steuerrechnungen im Vergleich der Altersjahre hier klar überdurchschnittlich, sowohl 2009 als auch 2019.

In den Altersjahren 51, 65, 70, 74 und 82 ist der Steuerertrag je Einheit ebenfalls um jeweils mehr als 4 Millionen Franken gewachsen. Hinter den Zunahmen stehen wenige besonders steuerstarke Haushalte, die zwischen 2009 und 2019 in diese Altersjahre gerückt sind oder die sich nach 2009 im Kanton Luzern niedergelassen haben. Die Ausschläge sind in der obigen Grafik nicht ersichtlich, weil der Steuerertrag je Einheit für deren Berechnung auf 250'000 Franken pro Haushalt begrenzt wurde (für mehr Informationen zu dieser Grenze siehe Punkt "Veränderungen bei den besonders steuerstarken Haushalten" in der Infobox "Zerlegung des Steuerertragswachstums 2009–2019"). Diese Handhabung bietet neben dem erhöhten Datenschutz den Vorteil, dass Einzelereignisse die Resultate weniger stark beeinflussen.

Bevölkerung und Steuerertrag wachsen künftig weiter

Die volljährige ständige Wohnbevölkerung des Kantons Luzern hat zwischen 2019 und 2021 um knapp 2 Prozent zugenommen. Und auch für die kommenden Jahre ist ein Wachstum zu erwarten: Gemäss dem mittleren Bevölkerungsszenario von LUSTAT Statistik Luzern werden Ende 2030 rund 370'000 Volljährige ihren Wohnsitz im Kanton haben. Gegenüber Ende 2019 wären das rund 32'000 Personen oder 9 Prozent mehr. Dem Szenario zufolge werden die Bevölkerungsbestände der 22- bis 33- sowie der 50- bis 58-Jährigen zurückgehen, während die übrigen Segmente zulegen. Für alle Altersjahre von 38 bis 46 sowie ab 61 wird dabei ein überdurchschnittlicher Anstieg erwartet. Die Alterung von bevölkerungsstarken Jahrgängen und die höhere Lebenserwartung sind wichtige Treiber dieser Dynamik.

Wie wirken sich die demografischen Entwicklungen gemäss Bevölkerungsszenario auf den Steuerertrag der natürlichen Personen aus? Zur Beantwortung dieser Frage wird eine Ceteris-Paribus-Berechnung durchgeführt, in der die Zahl der Steuerhaushalte pro Altersjahr auf das erwartete Niveau von 2030 angehoben wird, während die übrigen Einflussfaktoren rechnerisch konstant gehalten werden (vgl. Infobox). Mit diesem Ansatz erhält man für den Zeitraum von 2019 bis 2030 ein demografisch bedingtes Wachstum des Steuerertrags je Einheit um 61 Millionen Franken oder 11 Prozent. Das Ertragswachstum ist leicht grösser als die ermittelte Zunahme der volljährigen ständigen Wohnbevölkerung (+9%) und der Anzahl Steuerhaushalte (+10%). Das bedeutet, dass die Haushaltsbestände in den Altersjahren, in denen überdurchschnittlich hohe Steuern entrichtet werden, überproportional zulegen werden. Trotz des Verlusts vieler "guter" Steuerzahler/innen im Alter von 50 bis 58 Jahren trägt also auch die veränderte Altersstruktur zum Mehrertrag bei.

Berechnung des Steuerertrags 2030

Für die Modellierung des Steuerertrags je Einheit 2030 wird vereinfachend angenommen, dass im Jahr 2030 sowohl die Zahl der Einwohner/innen pro Steuerhaushalt als auch die durchschnittliche Steuer pro Steuerhaushalt in allen Altersjahren gleich hoch sein werden wie im Jahr 2019. Anhand der Bevölkerungsstärke der einzelnen Altersjahre im Jahr 2030 gemäss Bevölkerungsszenario wird dann die zukünftige Zahl der Steuerhaushalte abgeleitet und der zukünftige Steuerertrag extrapoliert.

Die besonders steuerstarken Haushalte werden in den Berechnungen gesondert behandelt. Für sie wird unterstellt, dass das Volumen der einfachen Steuer, das 250'000 Franken je Haushalt übersteigt, im Jahr 2030 gleich hoch sein wird wie im Jahr 2019.

Die präsentierten Resultate legen nahe, dass die demografischen Entwicklungen, die den Steuerertrag bereits zwischen 2009 und 2019 um 15 Prozent haben anwachsen lassen, auch in den Jahren von 2019 bis 2030 eine starke Ertragsstütze sein werden. Weitergehende Aussagen zur Entwicklung der Steuereinnahmen sind auf Basis der vorliegenden Analyse nicht möglich. Ob und in welchem Umfang bis 2030 ein Mehrertrag resultieren wird, hängt nicht nur von den Bevölkerungsbewegungen ab, sondern auch von der Einkommens- und Vermögensentwicklung der Haushalte sowie den steuergesetzlichen Rahmenbedingungen. In ein umfassendes Szenario zum künftigen Steuerertrag müssten diese Parameter ebenfalls Eingang finden.

Autor: Simon Büchi / 7. November 2022

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