Steuern der juristischen Personen: Wirtschaftszweige

Über ein Viertel des Steuerertrags von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

Was zeichnet die steuerpflichtigen juristischen Personen im Kanton Luzern aus und woher kommen wesentliche Teile des Steuerertrags von juristischen Personen? Wichtige Rollen spielen die wirtschaftliche Tätigkeit eines Unternehmens und seine Grösse. Analysiert wird im Folgenden, welche Bedeutung einzelne Wirtschaftszweige im Kanton Luzern in steuerlicher Hinsicht haben, oder ob die grössten Steuerzahler unter den juristischen Personen auch als Arbeitgeber bedeutsam sind. Es zeigt sich unter anderem, dass die beschäftigungsstärksten Wirtschaftszweige nicht zwingend auch den höchsten Steuerertrag generieren. Zudem sind die Steuererträge in einzelnen Branchen von einem Jahr zum nächsten grossen Schwankungen unterworfen.

Gegenstand des Webartikels sind 22'533 steuerpflichtige juristische Personen, die 2019 einen Steuerertrag je Einheit von 93 Millionen Franken auf sich vereinigten. Es handelt sich hierbei um die nicht steuerbefreiten Gesellschaften ohne die juristischen Personen der Besteuerungsform "Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen". Weitere Informationen zur Grundgesamtheit finden sich in der Infobox weiter unten.

Vorliegende Analyse stützt sich auf die Steuerstatistik von LUSTAT Statistik Luzern und auf die Statistik der Unternehmensstruktur des Bundesamts für Statistik. Anhand der Informationen im eidgenössischen Betriebs- und Unternehmensregister konnten den juristischen Personen in der Steuerstatistik Angaben zur wirtschaftlichen Tätigkeit und zur Anzahl Beschäftigter zugeordnet werden. Diese Kombination verschiedener Quellen macht die nachfolgende Betrachtung überhaupt erst möglich. Für die Analyse der wirtschaftlichen Tätigkeit wird die Wirtschaftszweigsystematik NOGA verwendet.

Bei der Analyse der steuerlichen Bedeutung einzelner Wirtschaftszweige ist zu beachten, dass die juristischen Personen gemäss Steuerstatistik nicht einfach mit "Unternehmen" im Sinne anderer Statistiken gleichgesetzt werden können. So sind Einzelunternehmen und Personengesellschaften (einfache Gesellschaften, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften) keine juristischen Personen; die steuerbaren Werte werden direkt bei den Teilhabern/-innen im Rahmen der Steuerveranlagung der natürlichen Personen besteuert. Auch der öffentliche Sektor bleibt ausgeklammert (Steuerbefreiung). Umgekehrt sind in der Steuerstatistik auch rein rechtlich relevante Einheiten als juristische Personen erfasst, denen keine Beschäftigte zugeordnet werden können und die deshalb in anderen Statistiken unberücksichtigt bleiben.

Weitere Informationen zur Grundgesamtheit

Im Jahr 2019 waren im Kanton Luzern 25'513 juristische Personen steuerpflichtig. Als juristische Personen gelten Kapitalgesellschaften (z.B. AG oder GmbH), Genossenschaften, Vereine oder Stiftungen. 91 Prozent davon waren unbeschränkt steuerpflichtig. Das heisst, sie hatten ihren Sitz oder ihre tatsächliche Verwaltung im Kanton Luzern. Die übrigen 9 Prozent waren beschränkt steuerpflichtig. Sie waren also hier wirtschaftlich tätig, indem sie im Kanton Luzern Betriebsstätten unterhielten bzw. an Geschäftsbetrieben oder Grundstücken beteiligt waren; ihr Sitz oder ihre Verwaltung lag aber ausserhalb des Kantons.

Im Total der Steuerpflichtigen enthalten sind 1'065 juristische Personen, die gemäss §70 Abs. 1 h-i des kantonalen Steuergesetzes steuerbefreit sind. Sie werden im vorliegenden Webartikel von der Analyse ausgeschlossen. Es handelt sich um juristische Personen, die öffentliche, gemeinnützige oder religiöse Zwecke verfolgen, wobei sich die Steuerbefreiung nur auf die Teile des Gewinns und des Kapitals bezieht, die ausschliesslich und unwiderruflich diesen Zwecken gewidmet sind. Daneben sind auch die Einrichtungen der Gemeinwesen aller Staatsebenen, der beruflichen Vorsorge, der Sozialversicherungen und Ausgleichskassen, der obligatorischen Krankenversicherung oder die Kirchgemeinden steuerbefreit. Diese weiteren Einrichtungen sind nicht Bestandteil der Steuerstatistik und werden folglich ebenfalls nicht behandelt.

Von der Analyse ausgeschlossen werden zudem die 1'915 Steuerpflichtigen der Besteuerungsform "Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen". Neben Vereinen und Stiftungen gehören etwa Strassengenossenschaften oder Korporationen zu dieser Gruppe. Die ausgeschlossenen juristischen Personen waren 2019 kumuliert für lediglich 1 Million Franken (1%) des gesamten Steuerertrags je Einheit der juristischen Personen von 94 Mio. Franken verantwortlich und damit steuerlich von marginaler Bedeutung. Eine Betrachtung nach Wirtschaftszweigen ist bei dieser Gruppe zudem meist nicht möglich und ohnehin wenig aussagekräftig.

Gegenstand des vorliegenden Webartikels sind somit 22'533 steuerpflichtige juristische Personen, die 2019 einen Steuerertrag je Einheit von 93 Millionen Franken auf sich vereinigten.

Breite Verteilung der juristischen Personen auf die Wirtschaftszweige

Im Jahr 2019 verteilten sich 70 Prozent der betrachteten 22'533 steuerpflichtigen juristischen Personen auf sechs Wirtschaftsabschnitte: Neben dem Handel (inkl. Reparatur von Motorfahrzeugen) (17%) und den freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (16%) waren dies das Grundstücks- und Wohnungswesen (11%), das Baugewerbe (10%), die Herstellung von Waren sowie die Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (je 8%). Weitere 25 Prozent der juristischen Personen gehörten den übrigen Wirtschaftsabschnitten an und 5 Prozent konnte schliesslich keine Information zur Branchenzugehörigkeit zugewiesen werden.

Die Luzerner Wirtschaft ist geprägt von kleinen und mittleren Betrieben (KMU) (siehe auch: Wirtschaftskennzahlen). Es erstaunt daher nicht, dass die Hälfte der juristischen Personen Mikrounternehmen sind, das heisst Unternehmen mit schweizweit weniger als 10 Beschäftigten (in Vollzeitäquivalenten). Zählt man die kleinen und mittleren Unternehmen (10–249 Beschäftigte) dazu, so können rund drei Fünftel (62%) der juristischen Personen den KMU zugeordnet werden. Lediglich bei einer von hundert steuerpflichtigen juristischen Personen handelt es sich um grosse Arbeitgeber mit 250 oder mehr Beschäftigten. Der Anteil der Grossunternehmen variiert je nach Wirtschaftsabschnitt zwischen 0,2 und 3,5 Prozent: Am höchsten ist er in den Bereichen "Herstellung von Waren" (2,7%) und "sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen" (3,5%).

Knapp ein Drittel (29%) der juristischen Personen sind Unternehmen ohne Beschäftigte. Unter den zahlenmässig gewichtigsten Wirtschaftsabschnitten ist deren Anteil bei den Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (65%) und im Grundstücks- und Wohnungswesen (55%) besonders hoch. Dass in diesen Abschnitten über die Hälfte der steuerpflichtigen juristischen Personen Einheiten ohne Beschäftigte sind, dürfte unter anderem damit zusammenhängen, dass in Unternehmensgruppen für das Asset Management (Immobilien- und Kapitalbewirtschaftung) oft eigene juristische Personen gebildet werden, die Beschäftigten aber vollständig dem Kerngeschäft des Unternehmens zugeordnet sind. Den Finanzdienstleistungen zugerechnet werden zudem die Dachgesellschaften von Unternehmensgruppen; auch diese Gesellschaften weisen vielfach keine eigene Beschäftige auf.

8 Prozent der steuerpflichtigen juristischen Personen schliesslich konnten keine Informationen zur Unternehmensgrösse zugeordnet werden.

Wenige Grossunternehmen generieren einen Viertel des Steuerertrags

Nicht alle Wirtschaftsabschnitte sind fiskalisch gleich gewichtig und eine hohe Zahl an Steuerpflichtigen hat nicht per se einen hohen Steuerertrag zur Folge. Nachfolgend wird der Frage nachgegangen, welche Branchen besonders bedeutsam sind hinsichtlich des Steueraufkommens und inwiefern die Unternehmensgrösse eine Rolle spielt.

Die Höhe der Steuerfaktoren wird unter anderem durch die Art der wirtschaftlichen Tätigkeit eines Unternehmens beeinflusst. Der mit 28 Prozent mit Abstand gewichtigste Teil des Steuerertrags je Einheit von juristischen Personen stammte 2019 von Unternehmen, die dem Bereich der Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (26 Mio. Fr.) zugeordnet werden. Das ist gemessen an ihrem Anteil an den steuerpflichtigen juristischen Personen deutlich überproportional viel. Ebenfalls überproportional viel steuerten in der Herstellung von Waren tätige Unternehmen bei (15 Mio. Fr.; 16%). Ungefähr ihrem Anteil an den Steuerpflichtigen entsprechend fiel das Steueraufkommen von Unternehmen der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen aus (13 Mio. Fr.; 14%), während Unternehmen aus dem Baugewerbe (4 Mio. Fr.; 4%) oder dem Handel (inkl. Reparatur von Motorfahrzeugen) (12 Mio. Fr.; 13%) weniger als erwartet – gemessen an ihrem zahlenmässigen Gewicht – zum gesamten Steuerertrag je Einheit der juristischen Personen beitrugen.

Auch die Grösse eines Unternehmens spielt bezüglich des Beitrags zum Steuerertrag eine Rolle. Die 304 Grossunternehmen generierten mit 22 Millionen Franken (23% des Steuerertrags) einen Steuerertrag je Einheit in weitgehend ähnlicher Grössenordnung wie die 11'345 Mikrounternehmen (28 Mio. Fr.; 30%). In den vier Wirtschaftsabschnitten, die einen Steuerertrag je Einheit von jeweils über 10 Millionen Franken auf sich vereinigten ("Herstellung von Waren", "Handel; Motorfahrzeuge", "Finanz-, Versicherungsdienstleistungen", "freiberufliche, wissenschaftliche, technische Dienstleistungen"), leisteten die Grossunternehmen ausser bei freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen einen bedeutenden, absoluten Beitrag. In der Herstellung von Waren ging mit 8 Millionen Franken sogar über die Hälfte (54%) des dort generierten Steuerertrags auf das Konto von Grossunternehmen.

Insgesamt wurden 82 Prozent des Steuerertrags je Einheit von Unternehmen mit Beschäftigten – und damit von juristischen Personen, die auch Arbeitgeber sind – generiert. Weitere 13 Prozent stammten von juristischen Personen ohne Beschäftigte; besonders hoch war deren Beitrag zum Steueraufkommen im Grundstücks- und Wohnungswesen (40%) sowie bei den Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (24%). Die übrigen 5 Prozent des Steuerertrags steuerten schliesslich diejenigen juristischen Personen bei, denen keine Angaben zur Beschäftigung zugeordnet werden konnten.

Gewinn- und Kapitalsteuerertrag hauptsächlich von Unternehmen mit Beschäftigten

Bei der Frage nach dem Gewicht, welches die Besteuerung des Gewinns respektive die Besteuerung des Kapitals am gesamten Steuerertrag der juristischen Personen hat, zeigt sich ein deutlicher Überhang beim Gewinn. Mit 74 Millionen Franken stammten 2019 vier Fünftel (79%) des Steuerertrags je Einheit aus der Besteuerung der Unternehmensgewinne. Wenig überraschend ist deshalb die Verteilung des Gewinnsteuerertrags auf die Wirtschaftsabschnitte praktisch deckungsgleich mit jener des gesamten Steuerertrags. Bezüglich Unternehmensgrösse kann Analoges festgestellt werden.

Der Kapitalsteuerertrag je Einheit 2019 belief sich auf 19 Millionen Franken. Die meisten Wirtschaftsabschnitte vereinigten einen ähnlich hohen Anteil davon auf sich wie beim Gewinnsteuerertrag. Eine klare Diskrepanz gab es im Grundstücks- und Wohnungswesen, das sich für 14 Prozent des Kapitalsteuerertrags verantwortlich zeigte, aber nur für 6 Prozent des Gewinnsteuerertrags. Umgekehrt trugen Unternehmen aus der Warenherstellung mehr zum Gewinnsteuerertrag als zum Kapitalsteuerertrag bei (17% resp. 10%).

Der Kapitalsteuerertrag stammte zu einem kleineren Teil von Unternehmen mit Beschäftigten (71%) als der Gewinnsteuerertrag (84%). Im Umkehrschluss fielen die juristischen Personen ohne Beschäftigte bei der Kapitalbesteuerung etwas stärker ins Gewicht. Sie trugen mit 4 Millionen Franken oder 22 Prozent zum Kapitalsteuerertrag je Einheit bei, wovon drei Viertel (3 Mio. Fr.) den beiden Wirtschaftsabschnitten "Grundstücks-, Wohnungswesen" sowie "Finanz-, Versicherungsdienstleistungen" zuzuordnen waren. Beim Gewinnsteuerertrag verantworteten die Gesellschaften ohne Beschäftigte 11 Prozent (8 Mio. Fr.).

Beschäftigungsstarke Branchen generieren nicht notwendigerweise den grössten Steuerertrag

Betrachtet man in der Statistik der Unternehmensstruktur die im Kanton Luzern tätigen marktwirtschaftlichen Unternehmen mit den Rechtsformen Aktiengesellschaft, GmbH oder Genossenschaft, kann man die Resultate aus dieser Quelle näherungsweise mit jenen der Steuerstatistik der juristischen Personen (ohne Besteuerungsform "Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen") vergleichen. Die Gegenüberstellung liefert Hinweise, inwiefern sich die Bedeutung von ausgewählten Wirtschaftsabschnitten als Arbeitgeber bei den Steuern widerspiegelt. Die Auswertung zeigt, dass beschäftigungsstarke Wirtschaftsabschnitte nicht notwendigerweise den grössten Steuerertrag bei den juristischen Personen generieren. So stellten 2019 etwa das Baugewerbe, die Warenherstellung und der Handel (inkl. Reparatur von Motorfahrzeugen) – gemessen in Vollzeitäquivalenten – zusammen mehr als die Hälfte der betrachteten Arbeitsplätze. Demgegenüber fiel der Anteil dieser Branchen am Total des Steuerertrags je Einheit mit einem Drittel wesentlich geringer aus.

Umgekehrt haben Wirtschaftsabschnitte wie die Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (28% des gesamten Steuerertrags je Einheit) oder die freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (14%) steuerlich eine deutlich grössere Bedeutung denn als Arbeitgeber.

Steuererträge verändern sich im Jahresvergleich teils stark

Der zeitliche Vergleich zeigt, dass die Steuererträge in einzelnen Branchen von einem Jahr zum nächsten grossen Schwankungen unterworfen sein können. Da die Gliederung nach Wirtschaftszweigen in der Steuerstatistik erst seit dem Bemessungsjahr 2018 möglich ist, kann die Entwicklung der steuerpflichtigen juristischen Personen und des Steueraufkommens nach Wirtschaftsabschnitten derzeit lediglich für den Zeitraum zwischen 2018 und 2019 untersucht werden. Diese Zeitspanne, die noch vor dem Corona-Ausbruch liegt, war von einem wirtschaftlichen Aufschwung geprägt (reales BIP-Wachstum gemäss Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung des Bundesamts für Statistik 2018/2019 CH: +1,2%; LU: +2,6%). Der Steuerertrag je Einheit bei den hier betrachteten juristischen Personen stieg damals um 23 Prozent (+18 Mio. Fr.); dies während gleichzeitig die Zahl steuerpflichtiger juristischer Personen nur leicht angestiegen ist (+4%).

In den verschiedenen Wirtschaftsabschnitten ist die Anzahl steuerpflichtiger juristischer Personen zwischen 2018 und 2019 zwar unterschiedlich, aber letztlich in ähnlicher Grössenordnung wie im Total angestiegen, nämlich zwischen 1 Prozent ("Handel; Motorfahrzeuge") und 8 Prozent ("Gesundheits-, Sozialwesen"). Dieses Bild kontrastiert stark mit der äusserst heterogenen Entwicklung des Steuerertrags je Einheit: Die Bandbreite reicht hier von einer Verdoppelung im Bereich "Bergbau, Energie, Wasser/Entsorgung" (+110%) bis zu einem Rückgang im Baugewerbe (–6%). Es zeigt sich, dass hinter den besonders starken Veränderungen beim Ertrag in den Bereichen "Bergbau, Energie, Wasser/Entsorgung", "Finanz-, Versicherungsdienstleistungen" sowie "freiberufliche, wissenschaftliche, technische Dienstleistungen" jeweils nur einzelne Firmen stehen. Auch der rasante Anstieg des Steuerertrags im Total ist von wenigen Firmen getrieben.

Veränderung der Zahl steuerpflichtiger juristischer Personen: Hintergründe

Der Veränderung der Anzahl Pflichtiger kann eine Reihe effektiver Ereignisse zu Grunde liegen: Sichtbar werden etwa Neugründungen von Unternehmen, Aufspaltungen, Zuzüge von Unternehmen aus dem Ausland oder aus anderen Kantonen, Schliessungen, Konkurse, Fusionen sowie Wegzüge in andere Kantone oder ins Ausland. Bei den Veränderungen des Steuerertrags je Einheit (aus Gewinn und Kapital) spielen zusätzlich Veränderungen bei den juristischen Personen eine Rolle, die in beiden Jahren steuerpflichtig waren. Im Webartikel Steuern der juristischen Personen: Steuerregister wird auf solche Veränderungen näher eingegangen.

90 Prozent der juristischen Personen entrichten weniger als 4'000 Franken Steuern je Einheit

Nicht nur die einzelnen Wirtschaftsabschnitte erweisen sich als sehr unterschiedlich, die Unterschiede innerhalb der Wirtschaftsabschnitte sind ebenfalls beträchtlich. Anhand der untenstehenden Grafiken können die Wirtschaftsabschnitte hinsichtlich der Verteilung des Steuerertrags, des steuerbaren Gewinns und des steuerbaren Kapitals miteinander verglichen werden.

Der Median des Steuerertrags je Einheit aller betrachteten juristischen Personen lag im Bemessungsjahr 2019 bei 179 Franken. Das bedeutet, dass der entrichtete Steuerertrag je Einheit für die Hälfte der juristischen Personen kleiner ausfiel und für die andere Hälfte grösser. Der gemessene Wert spiegelt letztlich die Tatsache wider, dass fast die Hälfte der juristischen Personen lediglich der Minimalsteuer unterworfen ist. 90 Prozent der juristischen Personen hatten je Einheit weniger als 4'000 Franken zu entrichten (90. Perzentil: 3'948 Franken). Mehr zur Verteilung der juristischen Personen auf die Besteuerungsformen findet sich im Webartikel Steuern der juristischen Personen: Struktur und Entwicklung. Die Umrechnung der Minimalsteuer in eine Steuer je Einheit wird in der Infobox erläutert.

Feste Steuern in der Steuerstatistik

Bei der häufigsten Variante der Minimalsteuer bezahlen die juristischen Personen eine pauschale Mindeststeuer von 500 Franken (Kapitalgesellschaften) respektive 200 Franken (Genossenschaften). Im Gegensatz zu den ordentlichen Steuern werden diese Beträge nicht mit den Steuerfüssen des Kantons und der Standortgemeinde multipliziert, bevor die Steuerrechnung ausgestellt wird. Man spricht deshalb von einer "festen" Steuer. Auch bei der zweiten Variante der Minimalsteuer, in welcher der Wert der Grundstücke im Kanton Luzern besteuert wird, sowie bei der bis 2019 geltenden Besteuerung der Holding- und der Verwaltungsgesellschaften kommen bzw. kamen feste Steuern zur Anwendung.

Die Beträge der festen Steuern werden im Verhältnis zu den geltenden Steuerfüssen auf den Kanton und die Standortgemeinde aufgeteilt. Wenn eine in der Stadt Luzern domizilierte juristische Person im Jahr 2019 eine Minimalsteuer von 500 Franken entrichtete, entfielen davon 216 Franken auf den Kanton (Steuerfuss: 1,6 Einheiten) und 284 Franken auf die Stadt sowie die städtischen Kirchgemeinden (Steuerfüsse: 1,85 Einheiten Einwohnergemeinde plus 0,25 Einheiten Kirchgemeinden).

Um die ordentlichen Steuern "je Einheit" und die festen Steuern vergleichbar zu machen, werden die festen Steuern in der Steuerstatistik von LUSTAT Statistik Luzern durch den geltenden Steuerfuss geteilt und ebenfalls "je Einheit" ausgedrückt. Im obigen Beispiel ergibt sich eine Steuer je Einheit von 135 Franken. Vervielfacht mit dem Staatssteuerfuss von 1,6 Einheiten 2019 wird aus diesem Wert wieder der Betrag von 216 Franken, den der Kanton Luzern erhalten hat. Nimmt man den Steuerbetrag der Einwohner- und Kirchgemeinden hinzu, kommt man zurück auf die feste Steuer von gesamthaft 500 Franken.

Die Mehrheit der juristischen Personen wiesen 2019 denn auch keinen oder nur einen geringen steuerbaren Gewinn aus (Median: 1'800 Fr.). Das steuerbare Kapital lag derweil im Median bei 132'000 Franken. Auffallend ist auch hier die grosse Heterogenität unter den juristischen Personen: In vielen Wirtschaftsabschnitten übersteigt der steuerbare Gewinn oder das steuerbare Kapital von wenigen Unternehmen die Werte der Mehrheit um ein Vielfaches.

In der Regel gilt: Je grösser ein Unternehmen (gemessen an der Zahl der Vollzeitäquivalente), desto höher fällt dessen Steuerertrag je Einheit aus. Im Median waren dies bei Grossunternehmen 3'107 Franken, bei mittleren Unternehmen 2'015 Franken und bei Kleinunternehmen 1'352 Franken. 45 Prozent der Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Vollzeitäquivalenten sowie die meisten Unternehmen ohne Beschäftigte entrichteten nur die Minimalsteuer (Median: 191 Fr. resp. 135 Fr.). Unter den Wirtschaftsabschnitten mit mehr als hundert steuerpflichtigen juristischen Personen schliesslich hebt sich das Grundstücks- und Wohnungswesen leicht hervor: Für die Hälfte der Unternehmen dieses Wirtschaftsabschnitts betrug der Steuerertrag je Einheit 672 Franken oder mehr.

3 Prozent der Steuerpflichtigen tragen 70 Prozent zum Steuerertrag bei

Dass viele steuerpflichtige juristische Personen nur einen geringen Steuerertrag generieren, aber wenige einen grossen, wird auch ersichtlich, wenn die juristischen Personen und der Steuerertrag je Einheit nach Stufen des steuerbaren Gewinns respektive des steuerbaren Kapitals betrachtet werden.

Im Jahr 2019 wies fast die Hälfte (45%) der betrachteten juristischen Personen keinen steuerbaren Gewinn aus. 82 Prozent der juristischen Personen ohne steuerbaren Gewinn entrichteten eine Minimalsteuer. Dass häufig kein steuerbarer Gewinn ausgewiesen wird, zeigt sich in der untenstehenden Grafik darin, dass sich die am häufigsten auftretenden Kombinationen von steuerbarem Gewinn und steuerbarem Kapital ganz links konzentrieren. Das dunkelrote Feld, das ein steuerbares Einkommen von 0 und ein steuerbares Kapital von 20'000 bis 49'999 Franken markiert, zeigt weiter auch, dass diese Kombination von steuerbarem Gewinn und steuerbarem Kapital am häufigsten ist. Nur 701 (oder 3%) der steuerpflichtigen juristischen Personen weisen sowohl einen steuerbaren Gewinn als auch ein steuerbares Kapital von über einer Million Franken aus (= äusserste Zelle rechts oben, Kombination: 1+ Mio. Fr. steuerbarer Gewinn und 1+ Mio. Fr. steuerbares Kapital). Wie aus der Grafik zum Steuerertrag je Einheit nach Stufen des steuerbaren Gewinns und Kapitals aufgrund der dunkelroten Färbung ersichtlich wird, bringen diese 701 juristischen Personen mit 65 Millionen Franken den überwiegenden Teil (70%) des Steuerertrags je Einheit auf.

Autor: Enrico Moresi / 7. November 2022

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