Steuern der juristischen Personen: Steuerregister

Steuererträge wachsen dank neuen wie bestehenden Firmen

Im Jahr 2019 waren im Kanton Luzern 25'513 juristische Personen steuerpflichtig. Zu den juristischen Personen gehören Aktiengesellschaften, GmbHs, Genossenschaften, Vereine oder Stiftungen. Seit Beginn der Messreihe im Jahr 2001, als das totalrevidierte kantonale Steuergesetz in Kraft trat, hat die Zahl der steuerpflichtigen Gesellschaften stetig zugenommen. Zwischen 2018 und 2019 belief sich der Anstieg per Saldo auf rund 800 juristische Personen. Hinter diesem Saldo stehen gut 1'700 juristische Personen, die 2019 neu steuerpflichtig wurden, und gut 900 juristische Personen, die 2018 letztmals steuerpflichtig gewesen waren.

Die juristischen Personen am Steuerregister mit ihrem steuerbaren Gewinn und Kapital bilden das Substrat der Unternehmenssteuern. Weil Jahr für Jahr Steuerpflichtige neu hinzukommen und andere wegfallen, verändert sich das Steuersubstrat – und damit auch der Steuerertrag – kontinuierlich. Der vorliegende Webartikel beleuchtet die steuerliche Dynamik, die mit den Veränderungen am Steuerregister der juristischen Personen einhergeht. Thematisiert wird unter anderem, wie viele juristische Personen in den letzten Jahren neu steuerpflichtig geworden sind, wie diese Unternehmen charakterisiert werden können oder welche Bedeutung die Neuankömmlinge für das Steueraufkommen haben.

Der Webartikel basiert auf der Steuerstatistik der juristischen Personen von LUSTAT Statistik Luzern der Jahre 2009 bis 2019. In der Steuerstatistik sind die Veranlagungsdaten der Luzerner Staats- und Gemeindesteuern abgebildet (Veranlagungsstand: Juni 2022). Verwendet werden die Daten zu den nicht steuerbefreiten juristischen Personen. Deren Zahl belief sich im Jahr 2019 auf 24'448 Gesellschaften. Die Grundgesamtheit des vorliegenden Webartikels wird in der Infobox weiter erläutert.

Steuerpflicht der juristischen Personen

Als juristische Personen gelten Kapitalgesellschaften (z.B. AG, GmbH), Genossenschaften, Vereine oder Stiftungen. Von den gesamthaft 25'513 steuerpflichtigen juristischen Personen 2019 hatten 23'207 Personen ihren Sitz oder ihre tatsächliche Verwaltung im Kanton Luzern, weshalb sie der unbeschränkten Steuerpflicht unterstanden. Weitere 2'306 Personen waren beschränkt steuerpflichtig; zwar befand sich ihr Sitz nicht in Luzern, sie waren aber Teilhaberinnen an Geschäftsbetrieben, unterhielten eine Betriebsstätte oder besassen Grundstücke im Kanton.

Im Total der Steuerpflichtigen 2019 enthalten sind 1'065 Organisationen, die öffentliche, gemeinnützige oder religiöse Zwecke verfolgten und aus diesem Grund steuerbefreit waren. Da Steuerbefreite per Definition keine Steuern entrichten, werden sie im vorliegenden Artikel nicht besprochen. In der betrachteten Grundgesamtheit der Steuerperiode 2019 verbleiben somit 24'448 juristische Personen.

Zahl der juristischen Personen am Steuerregister nimmt stetig zu

Zwischen 2009 und 2019 nahm die Zahl der Steuerpflichtigen (ohne Steuerbefreite) von 14'433 auf 24'448 juristische Personen zu (+10'015 jur. Pers.; +69%). Sieht man vom Jahr 2013 ab, bewegte sich der jährliche Anstieg jeweils im Bereich von rund 600 bis 1'200 Steuerpflichtigen (vgl. zweite Darstellung im anschliessenden Grafikfenster). Im Jahr 2013 erhöhte sich der Bestand sogar um 1'616 juristische Personen. Weil dieses Ergebnis zum Teil auf administrative Bemühungen zur Vervollständigung des Steuerregisters bei den Vereinen und Stiftungen zurückzuführen ist, ist die Vergleichbarkeit mit den übrigen Jahren allerdings eingeschränkt.

Für den kontinuierlichen Anstieg der Zahl der Steuerpflichtigen sorgte die stets positive Bilanz zwischen den Aufnahmen in das Steuerregister und den Streichungen aus dem Register. In der Zeitspanne von 2009 bis 2019 wurden jedes Jahr rund 1'100 bis 2'300 juristische Personen neu steuerpflichtig, während jeweils rund 500 bis 900 juristische Personen ihre Steuerpflicht letztmals erfüllten. Methodische Erläuterungen und weitere Informationen zu den neu und letztmals Steuerpflichtigen finden sich in der unten stehenden Infobox.

Zu Beginn der betrachteten Periode wurden pro Jahr weniger juristische Personen ins Steuerregister eingetragen als an deren Ende. Ein Anstieg der Eintragungen ist vor allem zwischen 2009 und 2013 zu beobachten, als sich die Zahl der neu Steuerpflichtigen sukzessive von knapp 1'100 auf knapp 2'300 juristische Personen erhöhte; der Maximalwert 2013 erklärt sich dabei teilweise mit der bereits erwähnten Initiative zur Vervollständigung des Steuerregisters bei den Vereinen und Stiftungen. In den darauffolgenden Jahren bis 2019 stabilisierte sich der jährliche Zufluss im Bereich von gut 1'700 bis knapp 2'000 juristischen Personen.

Nicht nur die Zahl der Aufnahmen ins Steuerregister nahm deutlich zu, sondern auch die Zahl der Streichungen aus dem Register. Jedoch geschah dies auf vergleichsweise tiefem Niveau: Die Zahl der letztmals Steuerpflichtigen stieg von gut 500 juristischen Personen im Jahr 2009 auf gut 900 juristische Personen in den Jahren 2016 bis 2018.

Neu und letztmals Steuerpflichtige

Im Rahmen des vorliegenden Webartikels kommen folgende Definitionen zur Anwendung:

Als neu steuerpflichtig gelten juristische Personen, die sich im Referenzjahr erstmals am Steuerregister befinden oder die im Referenzjahr nach einem mindestens einjährigen Unterbruch erneut unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig werden.

Als letztmals steuerpflichtig gelten juristische Personen, die sich im Referenzjahr letztmals am Steuerregister befinden oder deren (unbeschränkte oder beschränkte) Steuerpflicht nach dem Referenzjahr mindestens ein Jahr lang unterbrochen ist.

Die jährliche Veränderung des Bestands der Steuerpflichtigen kann mit diesen Definitionen als Differenz zwischen der Zahl der im Referenzjahr neu Steuerpflichtigen und der Zahl der im Vorjahr letztmals Steuerpflichtigen ausgedrückt werden.

Unterbrüche in der Steuerpflicht sind ein seltenes Phänomen. Bei 19 der 1'739 "neu steuerpflichtigen" juristischen Personen 2019 bestand in den davorliegenden Jahren ab 2009 schon einmal eine Steuerpflicht. Von den 546 juristischen Personen, die im Jahr 2009 "letztmals steuerpflichtig" waren, tauchten 39 Personen später wieder als steuerpflichtig auf.

Es gibt juristische Personen, die im gleichen Jahr sowohl erstmals auch letztmals steuerpflichtig sind. Sie werden jeweils in beiden Kategorien mitberücksichtigt. Im Untersuchungszeitraum betraf diese Konstellation jährlich zwischen 23 und 73 juristische Personen. Ihr Anteil am Total der neu Steuerpflichtigen lag dabei zwischen 2 und 4 Prozent, ihr Anteil am Total der letztmals Steuerpflichtigen zwischen 4 bis 9 Prozent.

Warum ist das Niveau der Aufnahmen in das Steuerregister im Verlauf des Untersuchungszeitraums angestiegen? Eine Rolle spielt möglicherweise, dass die Gründung einer juristischen Person im Kanton Luzern aufgrund der 2010 und 2012 in Kraft getretenen Steuererleichterungen an Attraktivität gewonnen hat. Selbständigerwerbende dürften ihre Geschäftstätigkeit darum häufiger in einer Aktiengesellschaft oder GmbH und seltener in einem Einzelunternehmen zusammenfassen als vor den Reformen (der Gewinn und das Kapital eines Einzelunternehmens wird bei den natürlichen Personen besteuert – als Einkommen respektive Vermögen der Inhaberin oder des Inhabers). Auch über diesen Verlagerungseffekt bei den Selbständigerwerbenden hinaus dürften sich die Revisionen des kantonalen Steuergesetzes positiv auf die Zahl der Unternehmensgründungen und die Zahl der Unternehmenszuzüge aus anderen Kantonen oder dem Ausland ausgewirkt haben. Wie stark der Einfluss der veränderten Gesetzgebung war, kann an dieser Stelle nicht beantwortet werden.

Meist wenig Kapital am Anfang und am Ende der Steuerpflicht

Wie lassen sich die neu steuerpflichtigen Gesellschaften charakterisieren? Zur Beantwortung dieser Frage werden diese nach ihrem steuerbaren Gewinn und Kapital im ersten Jahr der Steuerpflicht gegliedert. Steuerbar sind der Reingewinn und das Eigenkapital, wobei die Definitionen des Steuergesetzes gelten. Verwendet wird eine Gewinn- und Kapitalstufeneinteilung mit sieben Kategorien (vgl. Infobox).

Einteilung der juristischen Personen in Gewinn- und Kapitalstufen

Die juristischen Personen werden im vorliegenden Webartikel in drei Gewinnstufen (kein steuerbarer Gewinn, "tiefer" steuerbarer Gewinn <100'000 Fr., "hoher" steuerbarer Gewinn ≥100'000 Fr.) und zwei Kapitalstufen ("tiefes" steuerbares Kapital <500'000 Fr., "hohes" steuerbares Kapital ≥500'000 Fr.) eingeteilt. Durch die Kombination der Gewinn- und Kapitalstufen entstehen sechs Kategorien. Als Holding- oder Verwaltungsgesellschaft besteuerte juristische Personen werden unabhängig von ihren steuerbaren Werten als separate siebte Kategorie ausgewiesen; Hintergrund ist, dass die in der Steuerstatistik hinterlegten Gewinne dieser Unternehmen auch nicht steuerbare Erträge umfassen, zudem wurden die Gewinne nicht in allen Steuerperioden nach der gleichen Erfassungspraxis erhoben.

Unter den neu Steuerpflichtigen der betrachteten Jahre befanden sich auffällig viele juristische Personen der Kategorien "kein Gewinn | Kapital <500'000 Fr." und "Gewinn <100'000 Fr. | Kapital <500'000 Fr." der Gewinn- und Kapitalstufengliederung. Den beiden Kategorien gehörten jedes Jahr 77 bis 85 Prozent der neu Pflichtigen an. Das ist auch verglichen mit der Verbreitung der beiden Kategorien im Gesamtbestand der juristischen Personen viel. Im Gesamtbestand der Jahre 2009 bis 2019 machten die Gesellschaften mit steuerbarem Kapital unter 500'000 Franken lediglich 67 bis 70 Prozent aus (vgl. Webartikel Steuern der juristischen Personen: Struktur und Entwicklung).

Verglichen mit dem Gesamtbestand unterproportional vertreten waren dagegen die Gesellschaften mit einem hohen steuerbaren Kapital. Die drei betreffenden Kategorien ("kein Gewinn | Kapital ≥500'000 Fr.", "Gewinn <100'000 Fr. | Kapital ≥500'000 Fr.", "Gewinn ≥100'000 Fr. | Kapital ≥500'000 Fr.") vereinigten jedes Jahr 7 bis 12 Prozent der neu Pflichtigen auf sich, dies bei Anteilen von 20 bis 23 Prozent am Bestand.

Die beiden letzten Kategorien der Gewinn- und Kapitalstufengliederung ("Holding- und Verwaltungsgesellschaften", "Gewinn ≥100'000 Fr. | Kapital <500'000 Fr.") kamen bei den neu Steuerpflichtigen in etwa gleich häufig vor wie bei den Steuerpflichtigen insgesamt.

Wieso verfügen überdurchschnittlich viele der neu Steuerpflichtigen über ein Eigenkapital von weniger als 500'000 Franken? Eine Erklärung besteht darin, dass es sich bei den neu Steuerpflichtigen vielfach um neu gegründete, mit wenig Kapital ausgestattete Gesellschaften handelt, deren Geschäfte sich noch im Aufbau befinden. Im Gesamtbestand der Steuerpflichtigen haben etablierte, gewachsene Unternehmen eine grössere Bedeutung. Denkbar ist ausserdem, dass sich unter den neu Steuerpflichtigen viele Zuzüge aus anderen Kantonen oder aus dem Ausland befinden und auch die meisten dieser Zuzüge über wenig Kapital verfügen. Die Frage kann letztlich nicht abschliessend beantwortet werden, denn die Steuerstatistik gibt keine Auskunft darüber, welche Teile des Zuflusses effektiv mit Neugründungen, Zuzügen oder anderen Gründen (z.B. Unternehmensspaltungen) in Zusammenhang stehen.

Auch bei den aus dem Steuerregister ausgetragenen juristischen Personen waren die Kategorien "kein Gewinn | Kapital <500'000 Fr." und "Gewinn <100'000 Fr. | Kapital <500'000 Fr." der Gewinn- und Kapitalstufengliederung dominant (vgl. zweite Darstellung im obigen Grafikfenster). Auf sie entfielen jedes Jahr 85 bis 89 Prozent der letztmals Steuerpflichtigen, wobei allein die Kategorie "kein Gewinn | Kapital <500'000 Fr." 71 bis 78 Prozent umfasste. Die Steuerpflicht endet also in aller Regel, wenn relativ wenige steuerbare Werte vorhanden sind. Wiederum können die genauen Abflussgründe (Schliessungen, Konkurse, Fusionen, Wegzüge in andere Kantone oder ins Ausland) nicht identifiziert werden.

Mehr neue als weggefallene steuerstarke Gesellschaften

Die Bilanz zwischen den Aufnahmen in das Steuerregister und den Streichungen aus dem Register war nicht nur im Total, sondern auch bei fast allen Gewinn- und Kapitalstufen während des ganzen Untersuchungszeitraums positiv. Eine stets positive Bilanz resultierte nicht zuletzt bei den juristischen Personen, die einen steuerbaren Gewinn ab 100'000 Franken erwirtschafteten oder als Holding- oder Verwaltungsgesellschaft besteuert waren. Diese Gesellschaften sind für das Steueraufkommen im Kanton Luzern besonders bedeutsam: Im Jahr 2019 schulterten sie 91 Prozent des gesamten Steuerertrags je Einheit, obwohl sie nur 19 Prozent aller Steuerpflichtigen ausmachten (vgl. Webartikel Steuern der juristischen Personen: Struktur und Entwicklung).

Unternehmen mit einem steuerbaren Gewinn ab 100'000 Franken im ersten Jahr der Steuerpflicht kamen jährlich zwischen 58 und 151 hinzu, wobei der tiefste Zufluss aus dem Jahr 2009 und der höchste aus dem Jahr 2012 stammte. Weg fielen zwischen 21 (2010) und 49 (2017) juristische Personen mit einem derartigen Gewinn im letzten Jahr der Steuerpflicht. Bei den als Holding- oder Verwaltungsgesellschaft besteuerten Gesellschaften belief sich der jährliche Zufluss auf zwischen 45 und 127 juristische Personen, der jährliche Abfluss auf zwischen 13 und 35 juristische Personen.

Steuerertrag der juristischen Personen steigt nach 2012

Wenn zusätzliche juristische Personen am Steuerregister erscheinen, bedeutet dies in aller Regel höhere Steuereinnahmen, während wegfallende juristische Personen Mindereinnahmen nach sich ziehen. Das Steueraufkommen verändert sich aber auch, weil die juristischen Personen mit einer anhaltenden Steuerpflicht nicht in jedem Jahr gleich viel Steuern zahlen: Je nach unternehmerischem Erfolg steigen oder fallen die steuerbaren Werte und damit auch die Steuerrechnungen. Daneben beeinflussen auch die Revisionen des Steuergesetzes den Fiskalertrag (vgl. Infobox).

Revisionen des kantonalen Steuergesetzes

Seit Inkrafttreten des totalrevidierten kantonalen Steuergesetzes im Jahr 2001 fanden verschiedene Steuergesetzrevisionen statt, welche die juristischen Personen betrafen.

Ab 2005: Das steuerbare Kapital ab 5 Millionen Franken wird mit einem Satz von 0,5 Promille (statt 1,0 Promille) besteuert. Der für Holding- und Verwaltungsgesellschaften geltende Kapitalsteuersatz sinkt von 0,5 auf 0,01 Promille.

Ab 2010: Auch das steuerbare Kapital unter 5 Millionen Franken wird mit einem Satz von 0,5 Promille (statt 1,0 Promille) besteuert. Der Gewinnsteuersatz sinkt von 4,0 auf 3,0 Prozent.

Ab 2011: Bei Anwendung der Minimalsteuer wird der Wert der Grundstücke im Kanton Luzern mit 1,0 Promille (statt 2,0 Promille) besteuert.

Ab 2012: Die steuerliche Belastung des Gewinns wird weiter reduziert. Der Gewinnsteuersatz sinkt von 3,0 auf 1,5 Prozent.

Ab 2018: Eine neue Variante der Minimalsteuer wird eingeführt. Kapitalgesellschaften entrichten mindestens 500 Franken an Steuern, Genossenschaften mindestens 200 Franken.

Ab 2020: Infolge der veränderten Steuergesetzgebung des Bundes werden verschiedene Anpassungen vorgenommen. Unter anderem wird die gesonderte Besteuerung der Holding- und der Verwaltungsgesellschaften abgeschafft und ein reduzierter Steuersatz für bestimmte Bestandteile des Eigenkapitals (u.a. Beteiligungen, Immaterialgüterrechte) eingeführt.

Weitere Informationen zu den Steuergesetzrevisionen finden sich auf der Website der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern.

Im Untersuchungszeitraum war die Entwicklung des Steueraufkommens zunächst geprägt von den Gesetzesanpassungen, die 2010 und 2012 zur Umsetzung gelangten. Unter dem Einfluss der gewährten Steuererleichterungen brach der Steuerertrag je Einheit zwischen 2009 und 2012 von 93 auf 58 Millionen Franken ein (–38%). In den Jahren danach erholte sich der Steuerertrag stetig (2012–2019: +63%). In der Steuerperiode 2019 belief sich der Ertrag je Einheit auf 94 Millionen Franken, womit wieder ein ähnliches Niveau wie 2009 erreicht war. Weitere Ausführungen zur Entwicklung des Steuerertrags zwischen 2009 und 2019 finden sich im Webartikel Steuern der juristischen Personen: Struktur und Entwicklung.

Steuerertrag je Einheit bedeutet, dass der Ertrag noch nicht mit den Steuerfüssen von Kanton, Gemeinden und Kirchen multipliziert ist. Unter Anwendung des Staatssteuerfusses 2019 von 1,6 Einheiten und des mittleren Gemeindesteuerfusses 2019 von 1,8719 Einheiten entsprachen 94 Millionen Franken je Einheit effektiven Steuereinnahmen von 151 Millionen Franken auf Ebene Kanton und von 176 Millionen Franken auf Ebene Gemeinden. Hinzu kommen die Steuereinnahmen der Kirchgemeinden aus der – für die juristischen Personen obligatorischen – Kirchensteuer.

Bestehende Firmen tragen massgeblich zum Ertragswachstum bei

Mit Ausnahme der Einführung der neuen Variante der Minimalsteuer im Jahr 2018 blieben die steuergesetzlichen Rahmenbedingungen von 2013 bis 2019 für die juristischen Personen stabil. Für diese Zeitspanne kann daher weitgehend unverzerrt ermittelt werden, wie sich die Mutationen am Steuerregister auf den Steuerertrag auswirkten und wie sich der Ertrag der steuerpflichtig gebliebenen Gesellschaften entwickelte.

In der Teilperiode 2013 bis 2017 nahm der Steuerertrag je Einheit im Vergleich zum Vorjahr jeweils um rund 3 bis 5 Millionen Franken zu (= orange Linie in untenstehender Grafik). Es zeigt sich, dass die Ertragszunahmen in diesem Zeitraum sowohl entstanden sind, weil die im Referenzjahr neu steuerpflichtig gewordenen juristischen Personen stets ein grösseres Steuervolumen generierten als die juristischen Personen, die im Vorjahr letztmals steuerpflichtig gewesen waren (= blaue Linie). Zu Ertragszunahmen kam es aber auch, weil sich das Steuervolumen der innert Jahresfrist steuerpflichtig gebliebenen juristischen Personen stets erhöhte (= graue Linie). Das Wachstum bei den anhaltend Steuerpflichtigen war dabei bis 2017 durchwegs bedeutender oder zumindest gleichbedeutend wie das Wachstum infolge der Mutationen am Steuerregister.

Zwischen 2017 und 2018 wuchs der Steuerertrag je Einheit vergleichsweise schwach (+0,5 Mio. Fr.). Die Mehreinnahmen sind dabei vollumfänglich auf die Mutationen am Steuerregister zurückzuführen. Das heisst, die neu hinzugekommenen juristischen Personen bezahlten im Jahr 2018 gut eine halbe Million Franken mehr an Steuern als die weggefallenen juristischen Personen im Jahr 2017. Im Gegensatz zu den vorangehenden Jahren leisteten die juristischen Personen mit anhaltender Steuerpflicht keinen Beitrag zum Ertragswachstum – ihr Steueraufkommen blieb praktisch konstant.

Von 2018 auf 2019 stieg der Steuerertrag um 18 Millionen Franken. Für 17 Millionen Franken dieses Wachstums zeigten sich die juristischen Personen verantwortlich, die in beiden Jahren steuerpflichtig waren. Hinter dem enorm hohen Anstieg stehen einzelne Firmen, die 2019 einen aussergewöhnlich hohen Gewinn versteuerten. Aber auch ohne diese Firmen hätten die steuerpflichtig gebliebenen juristischen Personen im Jahr 2019 mehr Steuern bezahlt als im Jahr 2018.

Steuerpflicht besteht mehrheitlich seit weniger als zehn Jahren

Der Bestand der juristischen Personen hat sich im Verlauf der Untersuchungsperiode stark erneuert. 2019 dauerte die Steuerpflicht bei 57 Prozent der total 24'448 Steuerpflichtigen (ohne Steuerbefreite) noch keine zehn Jahre; die betreffenden Gesellschaften waren also 2010 oder später erstmals am Steuerregister der juristischen Personen erschienen. Verglichen mit den weiter zurückliegenden Steuerperioden ist dieser Anteil hoch: Im Jahr 2011 – dem ersten Referenzjahr, für das eine analoge Berechnung möglich ist – waren 53 Prozent der Steuerpflichtigen weniger als zehn Jahre im Steuerregister verzeichnet gewesen.

Zum Steuerertrag je Einheit 2019 von total 94 Millionen Franken trugen die juristischen Personen, die sich seit weniger als zehn Jahren am Steuerregister befanden, 45 Prozent bei (vgl. zweite Darstellung im anschliessenden Grafikfenster). Auch dieser Anteil ist im Vergleich zu früheren Steuerperioden hoch: Im Jahr 2011 waren es 27 Prozent gewesen.

Obwohl die seit weniger als zehn Jahren Steuerpflichtigen im Jahr 2019 mehr zum Steuerertrag je Einheit beitrugen als in der Vergangenheit, war ihr Anteil am Ertrag (45%) weiterhin merklich kleiner als ihr Anteil am Bestand (57%). Woher rührt diese Diskrepanz? Hinweise liefern die Gewinn- und Kapitalstufen, in welche die juristischen Personen eingeteilt sind. Der Vergleich der seit weniger als zehn Jahren Steuerpflichtigen mit den bereits länger Steuerpflichtigen zeigt, dass nur 6 Prozent der "jüngeren" Steuerpflichtigen 2019 der Kategorie "Gewinn ≥100'000 Fr. | Kapital ≥500'000 Fr." angehörten. Bei den "älteren" Steuerpflichtigen belief sich der Anteil dieser für das Steueraufkommen besonders wichtigen Unternehmen auf 15 Prozent.

Dass der Anteil der steuerstarken Unternehmen mit zunehmender Dauer der Steuerpflicht steigt, äussert sich nicht nur im Vergleich der seit weniger als zehn Jahren Pflichtigen mit den länger Pflichtigen. Auch innerhalb der Population der seit weniger als zehn Jahren Steuerpflichtigen tritt dieser Zusammenhang zum Vorschein. So gehörten von den juristischen Personen 2019, deren Steuerpflicht 2018 oder 2019 begonnen hatte, lediglich 3 Prozent der Kategorie "Gewinn ≥100'000 Fr. | Kapital ≥500'000 Fr." an. Mit fortschreitender Dauer der Steuerpflicht vergrösserte sich dieser Anteil; bei den juristischen Personen 2019, die 2010 oder 2011 zum Steuersubstrat gestossen waren, betrug er bereits 9 Prozent.

Dauer der Steuerpflicht und Höhe der Steuer korrelieren

Ein positiver Zusammenhang zwischen der Dauer der Steuerpflicht und dem Steuerertrag zeigt sich auch, wenn man betrachtet, welche Steuerbeträge die juristischen Personen typischerweise entrichten. Die Spannbreite der bezahlten Steuern wird mit zunehmender Dauer der Steuerpflicht grösser. Von den juristischen Personen 2019, deren Steuerpflicht 2018 oder 2019 begonnen hatte, beglichen 75 Prozent eine Steuer von höchstens 332 Franken. Dieser Wert – das sogenannte 75. Perzentil – war bei den juristischen Personen mit Beginn der Steuerpflicht in den Jahren 2014 oder 2015 bereits bedeutend höher: Hier zahlten 75 Prozent der Pflichtigen eine Steuer je Einheit von bis zu 748 Franken. Bei den seit 2010 oder 2011 Steuerpflichtigen lag das 75. Perzentil der Steuer je Einheit bei 1'000 Franken, bei den noch länger Steuerpflichtigen bei 1'541 Franken.

Effektiv an den Fiskus abzuführen ist nicht die Steuer je Einheit, sondern die Steuer nach Anwendung der Steuerfüsse. Im Jahr 2019 belief sich der Staatssteuerfuss auf 1,6 Einheiten und der mittlere Gemeindesteuerfuss auf 1,8719 Einheiten, was zusammen 3,4719 Steuereinheiten ergibt. Multipliziert mit diesem Wert entsprach eine Steuer je Einheit von 1'541 Franken einer kantonalen und kommunalen Steuerschuld von gesamthaft 5'350 Franken. Auf der Steuerrechnung der juristischen Personen ist zudem die Kirchensteuer aufgeführt, die sich ebenfalls aus der Steuer je Einheit ableitet.

Warum zeigt sich ein Zusammenhang zwischen der Dauer der Steuerpflicht und der Höhe des Steuerbetrags? Ein möglicher Erklärungsansatz ist, dass sich unter den neu steuerpflichtigen Gesellschaften viele Jungunternehmen befinden, die wenig Gewinn erzielen und wenig Kapital besitzen. Die Existenz vieler Jungunternehmen währt kurz – gemäss Statistik der Unternehmensdemografie des Bundesamts für Statistik war weniger als die Hälfte der 2014 im Kanton Luzern gegründeten Unternehmen im Jahr 2019 noch aktiv. Es ist wahrscheinlich, dass vor allem die wirtschaftlich erfolgreichen unter ihnen fortbestehen. Auch langfristig dürften vor allem wirtschaftlich erfolgreiche Gesellschaften fortbestehen und steuerpflichtig bleiben. Mit fortschreitender Dauer der Steuerpflicht verändert sich auf diese Weise die Zusammensetzung der juristischen Personen, wobei der Anteil der steuerstarken Personen tendenziell grösser wird.

Autor: Simon Büchi / 7. November 2022

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