Steuern der juristischen Personen: Struktur und Entwicklung

Steuerertrag der juristischen Personen erreicht neuen Höchstwert

Im Jahr 2019 waren im Kanton Luzern 25'513 juristische Personen steuerpflichtig. Zu den juristischen Personen zählen Aktiengesellschaften, GmbHs, Genossenschaften, Vereine oder Stiftungen. Die Besteuerung ihres Gewinns und ihres Kapitals erzeugte einen Steuerertrag je Einheit von 94 Millionen Franken. Die bisherige Rekordmarke aus dem Jahr 2009 wurde damit übertroffen. Neun Zehntel des Steuerertrags stammten von jenen zwei Zehnteln der Steuerpflichtigen, die einen steuerbaren Gewinn von mindestens 100'000 Franken erwirtschaftet hatten oder als Holding- oder Verwaltungsgesellschaft besteuert waren.

Steuerertrag je Einheit bedeutet, dass der Ertrag noch nicht mit den Steuerfüssen von Kanton, Gemeinden und Kirchen multipliziert ist. Mit dem Staatssteuerfuss 2019 von 1,6 Einheiten und dem mittleren Gemeindesteuerfuss 2019 von 1,8719 Einheiten gerechnet, entsprachen 94 Millionen Franken je Einheit effektiven Steuereinnahmen von 151 Millionen Franken auf Ebene Kanton und von 176 Millionen Franken auf Ebene Gemeinden. Hinzu kommen die Steuereinnahmen der Kirchgemeinden aus der – für die juristischen Personen obligatorischen – Kirchensteuer. Ein Teil dieser Gelder floss als Akontozahlungen in die Kantons-, Gemeinde- und Kirchgemeinderechnungen 2019 ein, ein Teil als Nachträge in spätere Rechnungen.

Welche juristischen Personen steuern wie viel zum Steuerertrag bei? Und wie hat sich der Steuerertrag der juristischen Personen im zeitlichen Vergleich verändert? Der vorliegende Webartikel bietet einen Überblick über die Struktur der steuerpflichtigen juristischen Personen sowie über den von ihnen generierten Steuerertrag im Jahr 2019. Beleuchtet werden zudem die Entwicklungen seit 2009. Der Artikel basiert auf der Steuerstatistik der juristischen Personen von LUSTAT Statistik Luzern. In dieser sind die Veranlagungsdaten der Luzerner Staats- und Gemeindesteuern abgebildet (Veranlagungsstand: Juni 2022). Grundgesamtheit der Ausführungen bilden die nicht steuerbefreiten juristischen Personen. Deren Zahl belief sich im Jahr 2019 auf 24'448 Gesellschaften (vgl. Infobox).

Welche juristischen Personen sind steuerpflichtig?

Als juristische Personen gelten Kapitalgesellschaften (z.B. AG, GmbH), Genossenschaften, Vereine oder Stiftungen. Von den gesamthaft 25'513 steuerpflichtigen juristischen Personen 2019 hatten 23'207 Personen ihren Sitz oder ihre tatsächliche Verwaltung im Kanton Luzern, weshalb sie der unbeschränkten Steuerpflicht unterstanden. Weitere 2'306 Personen waren beschränkt steuerpflichtig; zwar befand sich ihr Sitz nicht in Luzern, sie waren aber Teilhaberinnen an Geschäftsbetrieben, unterhielten eine Betriebsstätte oder besassen Grundstücke im Kanton.

Im Total der Steuerpflichtigen enthalten sind 1'065 Organisationen, die öffentliche, gemeinnützige oder religiöse Zwecke verfolgten und aus diesem Grund steuerbefreit waren. Da Steuerbefreite per Definition keine Steuern entrichten, werden sie im weiteren Verlauf des Artikels nicht mehr besprochen. Die Ausführungen zur Steuerperiode 2019 beziehen sich somit auf die 24'448 nicht steuerbefreiten juristischen Personen.

Wie sich die Steuerpflichtigen und der Steuerertrag auf die Wirtschaftszweige verteilen, wird in einem separaten Webartikel behandelt.

44 Prozent der Steuerpflichtigen bezahlen eine Minimalsteuer

Ein wichtiges Gliederungsmerkmal für die steuerpflichtigen juristischen Personen sind die Besteuerungsformen. Die Besteuerungsformen zeigen an, nach welchen Kriterien der Steuerbetrag festgelegt wird; sie werden in der Infobox vorgestellt.

Besteuerungsformen der juristischen Personen

Die Steuerstatistik unterscheidet fünf Besteuerungsformen.

Kapitalgesellschaften und Genossenschaften: Juristische Personen mit dieser Besteuerungsform zahlen die ordentliche Steuer auf ihren Gewinn und ihr Kapital. Es kommen proportionale Steuersätze zur Anwendung, wobei der Gewinn derzeit mit 1,5 Prozent und das Kapital mit 0,5 Promille belastet werden. Bestimmte Kapitalbestandteile (u.a. Beteiligungen, Immaterialgüterrechte) werden seit 2020 mit einem reduzierten Satz besteuert.
Aus der Multiplikation des Gewinns und des Kapitals mit den Steuersätzen resultiert die Steuer je Einheit. Die Steuer je Einheit multipliziert mit den Steuereinheiten (= Steuerfüsse) von Kanton, Gemeinden und Kirchen ergibt den effektiven Steuerbetrag.

Minimalsteuer: Diese Besteuerungsform bezieht sich auf Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, die statt der ordentlichen Steuer eine Minimalsteuer entrichten. Es existieren zwei Varianten der Minimalsteuer.
In der Variante 1 der Minimalsteuer wird der Wert der Grundstücke im Kanton Luzern besteuert. Der Steuersatz beträgt derzeit 1,0 Promille. Die Minimalsteuer der Variante 1 kommt zur Anwendung, wenn die Besteuerung der Grundstücke einen höheren Steuerbetrag abwirft als die ordentliche Besteuerung von Gewinn und Kapital.
Die seit 2018 existierenden Variante 2 der Minimalsteuer definiert Mindeststeuerbeträge. Kapitalgesellschaften werden verpflichtet, mindestens 500 Franken an den Fiskus abzuführen, Genossenschaften mindestens 200 Franken. Die Minimalsteuer der Variante 2 kommt zur Anwendung, wenn sowohl der Steuerbetrag gemäss ordentlicher Besteuerung als auch der Steuerbetrag gemäss Variante 1 der Minimalsteuer tiefer als der relevante Schwellenwert sind.

Holdinggesellschaften: Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, die hauptsächlich Beteiligungen an anderen Gesellschaften verwalten und in der Schweiz keine Geschäftstätigkeit ausüben. Für sie galten bis 2019 besondere Besteuerungsregeln (z.B. keine Gewinnsteuer, reduzierter Steuersatz auf Kapital). Ab 2020 werden Holdinggesellschaften nicht mehr gesondert besteuert.

Verwaltungsgesellschaften: Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Stiftungen, die in der Schweiz eine Verwaltungstätigkeit, aber keine oder nur eine untergeordnete Geschäftstätigkeit ausüben. Für sie galten bis 2019 besondere Besteuerungsregeln (z.B. reduzierte Besteuerung gewisser Gewinnbestandteile, reduzierter Steuersatz auf Kapital). Ab 2020 werden Verwaltungsgesellschaften nicht mehr gesondert besteuert.

Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen: Diese juristischen Personen unterliegen grundsätzlich denselben Bestimmungen wie die Kapitalgesellschaften und Genossenschaften (z.B. werden der Gewinn und das Kapital mit den gleichen proportionalen Steuersätzen besteuert). Zu den Unterschieden gehört, dass Vereine, Stiftungen und juristische Personen mit ideellem Zweck Gewinne bis höchstens 20'000 Fr. und ein Kapital unter 100'000 Fr. nicht besteuern müssen und es auch keine Minimalsteuer gibt.

Die erwähnten Steuersätze und Frankenbeträge beziehen sich auf die bei Erstellung des vorliegenden Artikels (Herbst 2022) geltenden Bestimmungen.

Ende 2019 präsentierte sich die Situation wie folgt: 10'719 Steuerpflichtige (44%) waren ordentlich besteuerte Kapitalgesellschaften und Genossenschaften. Praktisch gleich viele Steuerpflichtige (10'693 Pflichtige; 44%) entrichteten eine Minimalsteuer, wovon die meisten mit der Minimalsteuer in Form der 2018 eingeführten Mindeststeuer konfrontiert waren. 1'915 Steuerpflichtige (8%) waren Vereine, Stiftungen und andere juristische Personen. Die übrigen 1'121 Steuerpflichtigen (5%) wurden als Holding- oder als Verwaltungsgesellschaft besteuert. Diese letzte Gruppe wird ab der Steuerstatistik 2020 wegfallen, weil die Holding- und Verwaltungsgesellschaften als Folge des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) nicht mehr gesondert besteuert werden.

Obwohl die ordentlich besteuerten Kapitalgesellschaften und Genossenschaften im Jahr 2019 nur 44 Prozent der Steuerpflichtigen ausmachten, schulterten sie 86 Prozent des gesamten Steuerertrags der juristischen Personen. Auch bei den Holding- und Verwaltungsgesellschaften war der Anteil am Ertrag (10%) deutlich höher als der Anteil am Bestand (5%). Im Gegensatz dazu hatten die juristischen Personen mit Minimalsteuer trotz ihrer grossen Verbreitung (44% der Steuerpflichtigen) eine vergleichsweise geringe Bedeutung für den Steuerertrag (4%). Klar unterproportional war auch der Steuerertrag der Vereine, Stiftungen und übrigen juristischen Personen (8% am Bestand; 1% am Ertrag).

Gewinnstarke Gesellschaften tragen Grossteil des Steuerertrags

Eine alternative Sicht auf die Struktur der juristischen Personen entsteht, wenn man die Steuerpflichtigen nach ihrem steuerbaren Gewinn und Kapital gliedert. Steuerbar sind der Reingewinn und das Eigenkapital, wobei die Definitionen des Steuergesetzes gelten. Verwendet wird im Folgenden eine Gewinn- und Kapitalstufeneinteilung mit sieben Kategorien (vgl. Infobox).

Einteilung der juristischen Personen in Gewinn- und Kapitalstufen

Die juristischen Personen werden im vorliegenden Webartikel in drei Gewinnstufen (kein steuerbarer Gewinn, "tiefer" steuerbarer Gewinn <100'000 Fr., "hoher" steuerbarer Gewinn ≥100'000 Fr.) und zwei Kapitalstufen ("tiefes" steuerbares Kapital <500'000 Fr., "hohes" steuerbares Kapital ≥500'000 Fr.) eingeteilt. Durch die Kombination der Gewinn- und Kapitalstufen entstehen sechs Kategorien. Holding- und Verwaltungsgesellschaften werden unabhängig von ihren steuerbaren Werten als separate siebte Kategorie ausgewiesen; Hintergrund ist, dass die in der Steuerstatistik hinterlegten Gewinne dieser Unternehmen auch nicht steuerbare Erträge umfassen, zudem wurden die Gewinne nicht in allen Steuerperioden nach der gleichen Erfassungspraxis erhoben.

Wie stehen die Gliederungen nach Besteuerungsformen sowie nach Gewinn- und Kapitalstufen miteinander in Verbindung? Im Jahr 2019 befanden sich die juristischen Personen mit Besteuerungsform "Minimalsteuer" zu 95 Prozent in den Kategorien "kein Gewinn | Kapital <500'000 Fr." oder "Gewinn <100'000 Fr. | Kapital <500'000 Fr." der Gliederung nach Gewinn- und Kapitalstufen. In dieselben Kategorien fielen 89 Prozent der Steuerpflichtigen mit Besteuerungsform "Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen". Die ordentlich besteuerten Kapitalgesellschaften und Genossenschaften waren breiter gestreut. Bei ihnen war die Kategorie "Gewinn <100'000 Fr. | Kapital <500'000 Fr." mit einem Anteil von 43 Prozent am häufigsten, gefolgt von der Kategorie "Gewinn ≥100'000 Fr. | Kapital ≥500'000 Fr." mit 22 Prozent. Die Holding- und Verwaltungsgesellschaften sind in beiden Gliederungen identisch definiert.

In der gewählten Gewinn- und Kapitalstufengliederung bilden die 1'121 als Holding- oder Verwaltungsgesellschaft besteuerten juristischen Personen eine separate Kategorie. Von den übrigen 23'327 Steuerpflichtigen 2019 hatte fast die Hälfte keinen steuerbaren Gewinn erzielt. Gut ein Drittel verzeichnete einen Gewinn unter 100'000 Franken. Bei etwas weniger als einem Sechstel lag der Gewinn schliesslich über dieser Marke. Nur eine Minderheit der Steuerpflichtigen ohne oder mit tiefem Gewinn besass ein steuerbares Kapital über einer halben Million Franken. Bei den Pflichtigen mit einem Gewinn ab 100'000 Franken verhielt es sich gerade umgekehrt: Ein Eigenkapital über einer halben Million Franken war bei ihnen die Regel, nicht die Ausnahme. Hinter hohen steuerbaren Gewinnen steht also oft auch ein hohes steuerbares Kapital.

Der Grossteil des Steueraufkommens konzentriert sich auf wenige juristische Personen. Hinter 75 Prozent des Steuerertrags 2019 standen die 10 Prozent der Pflichtigen der Kategorie "Gewinn ≥100'000 Fr. | Kapital ≥500'000 Fr." der Gewinn- und Kapitalstufengliederung. Überproportional zum Steuerertrag trugen auch die beiden Kategorien "Gewinn ≥100'000 Fr. | Kapital <500'000 Fr." (6% am Ertrag; 5% am Bestand) sowie "Holding- und Verwaltungsgesellschaften" (10% am Ertrag; 5% am Bestand) bei.

Zusammenfassend kamen für 91 Prozent des Steuerertrags 2019 die 19 Prozent der Pflichtigen auf, die einen steuerbaren Gewinn ab 100'000 Franken erwirtschaftet hatten oder als Holding- oder Verwaltungsgesellschaft besteuert waren. Im Umkehrschluss zeigten sich die 81 Prozent der Pflichtigen ohne Gewinn oder mit steuerbarem Gewinn unter 100'000 Franken für lediglich 9 Prozent des Ertrags verantwortlich.

Stetige Zunahme der Steuerpflichtigen

Im betrachteten Zeitraum hat sich die Zahl der steuerpflichtigen juristischen Personen im Kanton Luzern stetig erhöht. Zwischen 2009 und 2019 kletterte die Zahl der Steuerpflichtigen (ohne Steuerbefreite) von 14'433 auf 24'448 juristische Personen (+10'015 Personen; +69%). Im Schnitt nahm der Bestand der Steuerpflichtigen jährlich um 5 Prozent zu, wobei die Zunahmen in den Jahren 2012 bis 2015 kräftiger ausfielen. Zur vorübergehend stärkeren Dynamik trug unter anderem bei, dass manche Selbständigerwerbende ihre geschäftliche Tätigkeit in eine juristische Person (AG, GmbH) überführt hatten, um von den 2012 gewährten Steuererleichterungen profitieren zu können. Am höchsten war der Zuwachs mit 1'616 zusätzlichen juristischen Personen (+10%) im Jahr 2013. Weil das Wachstum 2013 teilweise auf administrative Bemühungen zur Vervollständigung des Steuerregisters bei den Vereinen und Stiftungen zurückgeht, ist die Vergleichbarkeit mit den übrigen Jahren allerdings eingeschränkt.

Wegen der Einführung der neuen Variante der Minimalsteuer im Jahr 2018 sind die Bestandsverläufe der verschiedenen Besteuerungsformen nur bis 2017 miteinander vergleichbar. Am rasantesten legten zwischen 2009 und 2017 die Holding- und Verwaltungsgesellschaften zu: Ihre Zahl stieg jährlich um mittlere 9 Prozent, wobei die Zuwachsraten von 2012 bis 2015 (+11% bis +13%) diesen Mittelwert deutlich übertrafen. Auch die ordentlich besteuerten Kapitalgesellschaften und Genossenschaften erlebten ein starkes Wachstum; ihr Bestand stieg im Schnitt um 6 Prozent pro Jahr. Die Zahl der Vereine, Stiftungen und übrigen juristischen Personen erhöhte sich derweil um durchschnittlich 5 Prozent pro Jahr, wobei das effektive Wachstum abgesehen von 2013 (Vervollständigung des Steuerregisters) meist deutlich schwächer war. Die Zahl der Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Minimalsteuer legte um durchschnittlich 3 Prozent pro Jahr zu.

Aus der Optik der Gewinn- und Kapitalstufengliederung fällt auf, dass die Zahl der Steuerpflichtigen der Kategorien "Gewinn ≥100'000 Fr. | Kapital <500'000 Fr." sowie "Gewinn ≥100'000 Fr. | Kapital ≥500'000 Fr." in der Teilperiode von 2009 bis 2013 besonders kräftig zunahm (vgl. zweite Darstellung im obigen Grafikfenster). Betrachtet man die Bestände dieser beiden gewinnstarken Kategorien gemeinsam, beliefen sich die jährlichen Zunahmen damals auf durchschnittlich 16 Prozent, während die Gesamtheit der übrigen Pflichtigen um durchschnittlich 5 Prozent zulegte. In den späteren Jahren bis 2019 lagen die Wachstumstempi der verschiedenen Gewinn- und Kapitalstufen näher beieinander. Für den markanten Anstieg der gewinnstarken Steuerpflichtigen zwischen 2009 und 2013 steht die Erklärung im Vordergrund, dass sich die Gewinne zahlreicher Unternehmen nach der Finanz- und Wirtschafskrise wieder erholten. Dies spiegelt sich darin, dass juristische Personen, die innert Jahresfrist von den Gewinnstufen "kein Gewinn" oder "Gewinn <100'000 Fr." in die Stufe "Gewinn ≥100'000 Fr." wechselten, in dieser Phase auffallend häufiger waren als juristische Personen mit einem Stufenwechsel in die entgegengesetzte Richtung.

Ein Teil des Anstiegs der gewinnstarken juristischen Personen ist auch auf die positive Bilanz aus den Zu- und Abflüssen zurückzuführen, das heisst, es kamen mehr solche Unternehmen zum kantonalen Steuersubstrat hinzu, als wegfielen. Mehr zu den neu und letztmals steuerpflichtigen juristischen Personen findet sich im Webartikel Steuern der juristischen Personen: Steuerregister.

Steuerertrag der juristischen Personen erholt sich

Der kontinuierliche Anstieg der Steuerpflichtigen zwischen 2009 und 2019 spiegelt sich in der Entwicklung des Steuerertrags der juristischen Personen nur bedingt. Vielmehr ist die Entwicklung des Ertrags aus der Gewinn- und Kapitalbesteuerung geprägt von den Steuergesetzrevisionen, die in dieser Periode zur Umsetzung gelangten (vgl. nachfolgende Infobox). Im Jahr 2009 wies der Steuerertrag je Einheit den bis zu diesem Zeitpunkt höchsten Wert von 93 Millionen Franken auf. Als Folge der 2010 in Kraft getretenen steuerlichen Entlastungen sackte der Ertrag anschliessend auf 74 Millionen Franken (–21%) ab. Nach einem Anstieg auf 79 Millionen Franken (+6%) im Jahr 2011 ereignete sich im Jahr 2012 ein neuerlicher Einbruch: Die Halbierung der Gewinnsteuer senkte den Steuerertrag auf 58 Millionen Franken (–26%), was den tiefsten Wert seit Beginn der Messreihe im Jahr 2001 darstellte.

Revisionen des kantonalen Steuergesetzes

Seit Inkrafttreten des totalrevidierten kantonalen Steuergesetzes im Jahr 2001 fanden verschiedene Steuergesetzrevisionen statt, welche die juristischen Personen betrafen.

Ab 2005: Das steuerbare Kapital ab 5 Millionen Franken wird mit einem Satz von 0,5 Promille (statt 1,0 Promille) besteuert. Der für Holding- und Verwaltungsgesellschaften geltende Kapitalsteuersatz sinkt von 0,5 auf 0,01 Promille.

Ab 2010: Auch das steuerbare Kapital unter 5 Millionen Franken wird mit einem Satz von 0,5 Promille (statt 1,0 Promille) besteuert. Der Gewinnsteuersatz sinkt von 4,0 auf 3,0 Prozent.

Ab 2011: Bei Anwendung der Minimalsteuer wird der Wert der Grundstücke im Kanton Luzern mit 1,0 Promille (statt 2,0 Promille) besteuert.

Ab 2012: Die steuerliche Belastung des Gewinns wird weiter reduziert. Der Gewinnsteuersatz sinkt von 3,0 auf 1,5 Prozent.

Ab 2018: Eine neue Variante der Minimalsteuer wird eingeführt. Kapitalgesellschaften entrichten mindestens 500 Franken an Steuern, Genossenschaften mindestens 200 Franken.

Ab 2020: Infolge der veränderten Steuergesetzgebung des Bundes werden verschiedene Anpassungen vorgenommen. Unter anderem wird die gesonderte Besteuerung der Holding- und der Verwaltungsgesellschaften abgeschafft und ein reduzierter Steuersatz für bestimmte Bestandteile des Eigenkapitals (u.a. Beteiligungen, Immaterialgüterrechte) eingeführt.

Weitere Informationen zu den Steuergesetzrevisionen finden sich auf der Website der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern.

Von 2012 bis 2017 blieben die gesetzlichen Rahmenbedingungen unverändert. In dieser Periode nahm der Steuerertrag je Einheit jährlich um 4 bis 7 Prozent zu. Im Jahr 2018 wurde die neue Variante der Minimalsteuer eingeführt. Obwohl sich die Steuerschuld vieler juristischer Personen infolgedessen erhöhte, wuchs der Steuerertrag in diesem Jahr mit 1 Prozent schwächer als in den vorangehenden Jahren.

2017 und 2018 betrug der Steuerertrag je Einheit jeweils 76 Millionen Franken, womit er sich wieder auf einem weitgehend ähnlichen Niveau bewegte wie 2010 und 2011. Im Jahr 2019 übertraf der Steuerertrag mit 94 Millionen Franken dann auch den ehemaligen Höchstwert von 2009. Das steile Ertragswachstum um 23 Prozent von 2018 auf 2019 ist hauptsächlich auf einzelne Firmen mit aussergewöhnlich hohen Gewinnen zurückzuführen. Ob hinter den Gewinnen dieser Firmen einmalige oder anhaltende Effekte stehen, kann auf Basis der Steuerstatistik nicht beantwortet werden.

Der Steuerertrag je Einheit war im Jahr 2019 mit 94 Millionen Franken nur geringfügig höher als im Jahr 2009 mit 93 Millionen Franken. Auch gegliedert nach Besteuerungsformen unterschieden sich die Erträge 2019 und 2009 wenig voneinander – die Differenzen betrugen höchstens 1 Million Franken je Besteuerungsform. In der Zeit dazwischen verliefen die Entwicklungen aber unterschiedlich. Bei den als Holding- oder Verwaltungsgesellschaft besteuerten juristischen Personen brach der Steuerertrag im Zuge der 2010 und 2012 umgesetzten steuerlichen Entlastungen zunächst ein (2009–2012: –74%) und nahm danach kräftig zu (2012–2019: +309%). Auch bei den ordentlich besteuerten Kapitalgesellschaften und Genossenschaften zeigte sich ein Einbruch des Steuerertrags mit anschliessendem Wachstum, verglichen mit den Holding- und Verwaltungsgesellschaften war die Dynamik aber schwächer (2009–2012: –33%; 2012–2019: +51%). Der Steuerertrag aus der Minimalsteuer wiederum sank von 2010 auf 2011 sprunghaft und stieg von 2017 auf 2018 erneut sprunghaft an; beide Niveauverschiebungen wurden von Gesetzesrevisionen bei der Minimalsteuer ausgelöst. Der Steuerertrag der Besteuerungsform "Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen" schwankte im Untersuchungszeitraum ohne klaren Trend.

Gliedert man den Steuerertrag je Einheit nach Gewinn- und Kapitalstufen, ähneln sich die Bilder der Jahre 2009 und 2019 ebenfalls (vgl. zweite Darstellung im obigen Grafikfenster). Die Erträge lagen allerdings etwas weiter auseinander als bei den Besteuerungsformen. Den stärksten Zuwachs verzeichnete die Kategorie "Gewinn ≥100'000 Fr. | Kapital ≥500'000 Fr.", wo der Steuerertrag zwischen 2009 und 2019 von 68 auf 70 Millionen Franken kletterte. Der stärkste Rückgang fand in der Kategorie "kein Gewinn | Kapital ≥500'000 Fr." statt; hier halbierte sich der Steuerertrag von 5 auf 3 Millionen Franken. Der auffällige Rückgang erklärt sich zum einen mit den steuerlichen Entlastungen bei der Minimalsteuer per 2011. Zum anderen hat er einen datentechnischen Hintergrund: Bis 2017 war in der Steuerstatistik bei den juristischen Personen, welche die Minimalsteuer entrichteten, der Steuerwert der Liegenschaften als steuerbares Kapital hinterlegt; seit 2018 ist es das effektive steuerbare Kapital. Die veränderte Erfassungspraxis hat zur Folge, dass seit 2018 deutlich weniger juristische Personen der Kategorie "kein Gewinn | Kapital ≥500'000 Fr." zugewiesen sind und dafür deutlich mehr der Kategorie "kein Gewinn | Kapital <500'000 Fr.". Die Praxisänderung ist denn auch der Hauptgrund, warum sich der Steuerertrag in dieser letztgenannten Kategorie zwischen 2009 und 2019 beinahe verdreifacht hat (+1 Mio. Fr.).

Autor: Simon Büchi / 7. November 2022

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