Steuerkraft 2018

Relative Steuerkraft in den Gemeinden markant unterschiedlich

Die Luzerner Gemeinden weisen 2018 insgesamt eine um 7 Prozent höhere relative Steuerkraft auf als noch 2017. Die absolute Steuerkraft ist in demselben Zeitraum um 8 Prozent gestiegen. Zwischen den Gemeinden bestehen jedoch weiterhin grosse Unterschiede. Gemeinden mit einer hohen relativen Steuerkraft finden sich insbesondere am Sempacher- und am Vierwaldstättersee, Gemeinden mit einer tiefen relativen Steuerkraft im Luzerner Hinterland und im Entlebuch. Seit Messbeginn im Jahr 1980 zeigt die Steuerkraft unterschiedliche Entwicklungen: Die Luzerner Gemeinden mit sehr hoher relativer Steuerkraft weisen eine deutlich höhere Volatilität auf als solche mit einer sehr tiefen.

Deutlicher Anstieg der ordentlichen Steuern und der absoluten Steuerkraft

Die Erträge der ordentlichen Steuern der Luzerner Gemeinden sind von 1,19 Milliarden Franken (2017) auf 1,29 Milliarden Franken (2018) angestiegen. Dies entspricht einem Anstieg um 93 Millionen Franken oder knapp 8 Prozent.

Die absolute Steuerkraft ist eine Kennzahl, die den ordentlichen Steuerertrag um den Einfluss veränderter Steuerfüsse bereinigt. 2017 lag die absolute Steuerkraft der Luzerner Gemeinden insgesamt bei 636 Millionen Franken. 2018 hat sie sich auf 687 Millionen Franken erhöht. Dies entspricht einer Steigerung um 8 Prozent (+51 Mio. Fr.). Noch im Jahr 2000 hat die absolute Steuerkraft 438 Millionen Franken betragen. Seit damals ist sie um 57 Prozent gestiegen.

Gemeinden unterscheiden sich deutlich in ihrer relativen Steuerkraft

Das kantonale Mittel der relativen Steuerkraft liegt 2018 bei 1'684 Franken. Die 5 Luzerner Gemeinden mit der tiefsten relativen Steuerkraft sind Romoos (616 Fr.), Luthern (676 Fr.), Doppleschwand (767 Fr.), Hergiswil (792 Fr.) und Ufhusen (830 Fr.). Die 5 Luzerner Gemeinden mit der höchsten relativen Steuerkraft sind Meggen (4'766 Fr.), Weggis (3'450 Fr.), Horw (3'186 Fr.), Schenkon (2'698 Fr.) und Vitznau (2'512 Fr.). Insgesamt unterscheiden sich die Luzerner Gemeinden deutlich voneinander: Meggen weist als Gemeinde mit der höchsten relativen Steuerkraft mit 4'766 Franken pro Person eine 7,7-mal höhere relative Steuerkraft auf als Romoos, wo die relative Steuerkraft mit 616 Franken kantonsweit am tiefsten liegt.

Wo finden sich Gemeinden mit sehr hoher respektive sehr tiefer relativer Steuerkraft auf dem Kantonsgebiet? Ein offensichtlicher Treiber einer hohen relativen Steuerkraft ist der Seeanstoss einer Siedlung. Gemeinden mit einer besonders hohen relativen Steuerkraft finden sich am Vierwaldstättersee (Horw, Meggen, Luzern, Vitznau und Weggis) und am Sempachersee (Eich und Schenkon). Die einzige Gemeinde mit einer relativen Steuerkraft von mehr als 2'000 Franken ohne Anstoss an einen grösseren See ist Mauensee. Auch entlang der Hauptverkehrsachsen finden sich Gemeinden mit überdurchschnittlicher relativer Steuerkraft, so zum Beispiel in der Region Rontal/Rooterberg. Eine tiefe relative Steuerkraft von weniger als 900 Franken findet sich in stark ländlich geprägten Gemeinden im Entlebuch (Doppleschwand, Hasle und Romoos) und im Luzerner Hinterland (Ebersecken, Gettnau, Hergiswil, Luthern und Ufhusen).

Relative Steuerkraft ist seit 2016 gestiegen

Wird die Entwicklung der relativen Steuerkraft zwischen 2016 und 2018 betrachtet, zeigt Horw die deutlichste Veränderung (+48%). Die Gemeinde nahm vor allem 2018 im Vergleich zu 2017 deutlich höhere Steuererträge ein. Auch die Gemeinden Menznau (+25%), Werthenstein (+22%), Weggis (+21%) und Aesch (+20%) erhöhten ihre Steuerkraft seit 2016 markant. Die deutlichsten negativen Veränderungen seit 2016 weisen Vitznau (–22%), Ebersecken (–8%), Dagmersellen (–6%) und Greppen (–5%) auf. Am wenigsten verändert hat sich Willisau (+0%). Im kantonalen Mittel lag die relative Steuerkraft 2016 bei 1'584 Franken, 2017 bei 1'570 und 2018 bei 1'684 Franken pro Person. Nach einer leichten Abnahme im Jahr 2017 ist die relative Steuerkraft der Luzerner Gemeinden auf das Jahr 2018 hin also wieder deutlich angestiegen. 2018 ergab sich gegenüber dem Jahr 2016 eine Zunahme um 6 Prozent, gegenüber dem Jahr 2017 eine um 7 Prozent.

Relative Steuerkraft hat sich in Gemeinden unterschiedlich entwickelt

Seit Beginn der Messung im Jahr 1980 waren folgende Gemeinden am häufigsten in der Gruppe der 5 Gemeinden mit der niedrigsten relativen Steuerkraft: Romoos (38x), Hergiswil (27x), Doppleschwand (25x), Marbach (25x; fusionierte 2013 mit Escholzmatt zu Escholzmatt-Marbach) und Luthern (15x). Romoos weist seit 1988 die tiefste Steuerkraft im Kanton aus. Auf der anderen Seite waren folgende Gemeinden am häufigsten in der Gruppe der 5 Gemeinden mit der höchsten relativen Steuerkraft: Meggen (39x), Stadt Luzern (32x), Weggis (31x), Dierikon (26x) und Schenkon (17x). Meggen weist seit 1980 die höchste Steuerkraft im Kanton auf.

Unten stehende Grafik zeigt die Entwicklung der relativen Steuerkraft in den Luzerner Gemeinden seit 1980. Dunkelbau markiert sind diejenigen 5 Gemeinden, welche 2018 über die höchste relative Steuerkraft verfügten; hellblau diejenigen 5 Gemeinden mit der tiefsten Steuerkraft. Die Differenz von Meggen, das seit 1980 die höchste Steuerkraft aufweist, zu den restlichen Luzerner Gemeinden hat sich insbesondere in den 1990er-Jahren akzentuiert. Zudem änderte bei den Gemeinden mit sehr hoher Steuerkraft zu verschiedenen Zeitpunkten die Rangfolge: Vitznau, das 2018 die fünfthöchste relative Steuerkraft aufwies, verfügte vor 2010 über viele Jahre hinweg über eine unterdurchschnittliche Steuerkraft. Weiter weisen die 5 Gemeinden mit der tiefsten relativen Steuerkraft über die Zeit deutlich schwächere Veränderungen auf als jene mit der höchsten. Zwar erhöht sich ihre Steuerkraft seit 1980 kontinuierlich, die jährlichen Veränderungen sind jedoch deutlich geringer als bei den Gemeinden mit sehr hoher Steuerkraft. Die Steuererträge sind in diesen Gemeinden folglich weniger volatil.

Detailliertere Ausweisung des Fiskalertrags unter HRM2

Mit dem Rechnungsjahr 2018 wurde bei 5 Testgemeinden im Kanton Luzern (Buchrain, Emmen, Ermensee, Nebikon und Schlierbach) bereits auf das Harmonisierte Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) umgestellt. Eine Neuerung unter HRM2 besteht im detaillierteren Ausweis des Steuerertrags in den Jahresrechnungen. Die wichtigste Neuerung stellt dabei die Unterteilung der direkten Steuern nach natürlichen und juristischen Personen dar. Damit ist neu direkt aus den Gemeinderechnungen ersichtlich, wie sich die Steuereinnahmen auf die beiden unterschiedlichen Ertragsquellen verteilen. Die direkten Steuern der natürlichen Personen werden zudem unter HRM2 detaillierter als unter HRM1 ausgewiesen. Weiter werden unter HRM2 die Personalsteuern nicht mehr zu den Sondersteuern gezählt, sondern den direkten Steuern der natürlichen Personen zugerechnet. Die Vermögensgewinn- und die Erbschaftssteuern werden unter HRM2 unter den Sondersteuern subsumiert. Auf einer aggregierten Ebene sind die HRM2-Steuerkonten jedoch mit denjenigen von HRM1 kompatibel, so beispielsweise die ordentlichen Gemeindesteuern, aus denen sich die absolute und die relative Steuerkraft berechnet. Diese Kompatibilität ist notwendig, um eine Berechnung des kantonalen Finanzausgleichs sicherzustellen, ohne dass die 5 Testgemeinden besser oder schlechter gestellt würden als die HRM1-Gemeinden. Für die 5 HRM2-Testgemeinden ist die detailliertere Struktur des Fiskalertrags 2018 in folgender Tabelle ersichtlich:

Autor: Raphael Vogel / 5. November 2019

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