Auftrag und Geschäftsgang

LUSTAT Statistik Luzern hat den gesetzlich verankerten Auftrag, statistische Basisdaten über Bevölkerung, Wirtschaft, Gesellschaft sowie Raum und Umwelt für den Kanton Luzern und seine Gemeinden zu erheben, auszuwerten und benutzergerecht zu veröffentlichen. In dieser Funktion führt LUSTAT auch eidgenössische Erhebungen im Auftrag des Bundes durch. Bundesvorgaben, das kantonale Statistikgesetz, die daraus abgeleitete Statistikverordnung und das vom Luzerner Regierungsrat verabschiedete statistische Mehrjahresprogramm bestimmen, in welchen Themenbereichen LUSTAT tätig wird. Zudem betreibt die Statistikstelle die kantonale Datenplattform LuReg. Diese dient dem Datenaustausch zwischen kommunalen und kantonalen Stellen sowie dem Bund.

Statistisches Mehrjahresprogramm

Das statistische Mehrjahresprogramm ist das Planungs- und Steuerungsinstrument der Statistikpolitik des Kantons Luzern. Es beinhaltet die strategischen Ziele und Entwicklungsschwerpunkte. Das Programm liefert zudem eine detaillierte Übersicht über die einzelnen Produkte der verschiedenen kantonalen Statistikakteure. Das Mehrjahresprogramm 2019–2023 hat der Regierungsrat am 28. Mai 2019 beschlossen, dasjenige für die Periode 2023–2027 am 16. Mai 2023. Die Mehrjahresprogramme stellen die Grundlage des jährlichen Leistungsauftrags von LUSTAT Statistik Luzern als zentrale Statistikstelle des Kantons Luzern dar.

Mehrjahresprogramm LuReg

Das Mehrjahresprogramm LuReg gibt Auskunft über die mittelfristigen Entwicklungsschwerpunkte und Leistungsziele sowie den damit verbundenen Finanzbedarf. Somit stellt es ein eigenständiges Instrument zur Planung, Steuerung und Kontrolle der Aktivitäten für die kantonalen Register nach dem Registergesetz dar. Das Mehrjahresprogramm LuReg 2019–2023 wurde am 28. Mai 2019 von der Regierung beschlossen, dasjenige für die Periode 2023–2027 am 16. Mai 2023

Geschäftsbericht

LUSTAT erstellt für jedes Kalenderjahr einen Geschäftsbericht. Dieser wird jeweils vom Regierungsrat genehmigt und dem Kantonsrat zur Kenntnis gebracht.