Definitionen

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Sichteinlagen

Einlagen, die dem Kunden uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Ohne einzuhaltende Kündigungsfrist (auf Sicht zahlbar) dienen sie zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Bei einer Forderung bedeutet der Vermerk „auf Sicht“, dass der betreffende Betrag sofort fällig wird, sobald der Gläubiger dem Schuldner das entsprechende Schuldverpflichtungsdokument bzw. den Zahlungsauftrag vorlegt.