Lohnunterschiede zwischen Mann und Frau (Lohndiskriminierung)
Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern sollten sich unter anderem durch die Wirtschaftsbranche, die Bildungsqualifikation oder die Arbeitsposition erklären lassen. Wenn Lohnunterschiede nicht durch diese Faktoren erklärt werden können, wird von Lohndiskriminierung gesprochen. Diskriminierung ist eine illegitime Form der Benachteiligung.
Beobachtete Entwicklung
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Im Jahr 2016 verdienen Frauen im Kanton Luzern für die gleiche Arbeit und unter vergleichbaren Bedingungen 8,3 Prozent weniger als Männer. Das entspricht einem Betrag von 530 Franken pro Monat. Die Lohndiskriminierung ist im Vergleich zum Jahr 2012 zurückgegangen. Damals hatte der nicht erklärte Lohnunterschied 9,1 Prozent betragen. Im Jahr 2014 war die Lohndiskriminierung mit 6,9 Prozent jedoch tiefer. |
Angestrebte Entwicklung und Beurteilung
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Die rückläufige Entwicklung des Lohnunterschieds wird positiv beurteilt. |
Definition
Mittels Regressionsanalyse kann der Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen in einen erklärbaren und einen nichterklärbaren (potenziell diskriminierenden) Anteil zerlegt werden. Zur Berechnung der Lohndiskriminierung wird der Betrag des unerklärten Lohnunterschieds ins Verhältnis zum Bruttomedianlohn der Männer gesetzt; das Ergebnis zeigt, wie viel eine Frau bei gleichen Voraussetzungen weniger verdient als ein Mann.
Als erklärende Faktoren für Lohnunterschiede werden in der Regressionsanalyse berücksichtigt: Qualifikationsmerkmale (Alter und Qualifikation), arbeitsplatzbezogene Merkmale (berufliche Stellung, Kompetenzniveau, Dienstjahre, Arbeitspensum) und unternehmensspezifische Merkmale (Unternehmensgrösse).
Daten
Luzern:
Schweiz:
Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern (BFS, Monet 2030)
Gleichstellung von Frau und Mann: Löhne (BFS)
Analysen
LUSTAT (2019): Löhne im Kanton Luzern
LUSTAT (2013): Sozialbericht des Kantons Luzern 2013 (vgl. Kap. 5 Bildung und Arbeit)