Sozialhilfe im Kanton Luzern 2020 – Risikogruppen

Sozialhilfequote bei Ausländer/innen steigt weiter an

Die Wahrscheinlichkeit, wirtschaftliche Sozialhilfe zu beziehen, ist nicht für alle Bevölkerungsgruppen gleich gross. Je nach Alter kann sich das Sozialhilferisiko beträchtlich unterscheiden. Die Sozialhilfequote bei Minderjährigen (0–17 Jahre) ist mit 4,0 Prozent im Kanton Luzern erheblich höher als die durchschnittliche kantonale Quote (2,4%). Die Altersgruppe mit der tiefsten Sozialhilfequote (0,3%) ist diejenige der 65- bis 79-Jährigen; ihre Existenzsicherung wird überwiegend über die AHV-Rente und mittels Ergänzungsleistungen zur AHV/IV sichergestellt. Bei Hochbetagten im Alter von 80 und mehr Jahren liegt die Quote wieder höher (1,5%). Bis ins Jahr 2020 trug die Sozialhilfe in diesen Fällen meist die ungedeckten Kosten eines Heimaufenthalts. Mit der rückwirkenden Erhöhung der EL-Taxgrenze per Anfang 2020 sollte die Quote bei dieser Altersgruppe deutlich sinken. Aufgrund des Bruttoprinzips bei der Erhebung der Sozialhilfestatistik kommen solche Taxausgleich-Dossiers in der Statistik im Jahr 2020 noch vor. Die Abnahme der Quote von 1,7 auf 1,5 Prozent in dieser Altersgruppe deutet bereits auf den vermehrten Abschluss der Taxausgleich-Dossiers hin (siehe auch Bezugsdauer und Umfang). Im kommenden Jahr ist deswegen bei dieser Altersgruppe eine weitere Abnahme zu erwarten.

Ein tiefes Bildungsniveau erhöht das Sozialhilferisiko beträchtlich. Die Sozialhilfequote von Personen ohne nachobligatorischen Bildungsabschluss beträgt im Kanton Luzern überdurchschnittliche 4,5 Prozent. Eine abgeschlossene Ausbildung erleichtert nicht nur den Zugang zum Arbeitsmarkt, sondern erhöht auch die Arbeitsplatzsicherheit und garantiert in der Regel ein ausreichendes Erwerbseinkommen. Personen mit einem Hochschulabschluss oder einer höheren Berufsbildung haben eine besonders geringe Wahrscheinlichkeit, Sozialhilfe zu beziehen (LU 2020: 0,3%).

Ausländer/innen sind deutlich häufiger auf Sozialhilfe angewiesen als Schweizer/innen. Gründe dafür sind unter anderen ein im Schnitt tieferes Bildungsniveau, schlechtere Chancen am Arbeitsmarkt sowie oftmals nicht ausreichende Einkommen aufgrund von Erwerbstätigkeit in Tieflohnbranchen. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich 2020 die Differenz weiter vergrössert: Die Sozialhilfequote der Ausländer/innen ist von 6,2 auf 6,5 Prozent gestiegen, während die Quote der Schweizer/innen bei 1,5 Prozent verblieben ist. Die Erhöhung der Quote bei den Ausländer/innen ist hauptsächlich auf zwei Ursachen zurückzuführen: Einerseits kam es zu einer Zunahme bei den Flüchtlingen mit Asyl, welche in die finanzielle Zuständigkeit des Kantons bzw. der Gemeinden gelangen (von 949 auf 1′318 Personen), anderseits nahm die Anzahl Jahresaufenthalter/innen mit WSH-Bezug zu (von 1′095 auf 1′199 Personen). Bei Personen mit einer Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) hingegen ist im Vergleich zum Vorjahr eine Abnahme zu verzeichnen (von 1′992 auf 1′846 Personen).

Einelternhaushalte mit erhöhtem Sozialhilferisiko

2020 bezogen im Kanton Luzern 2,9 Prozent aller Privathaushalte wirtschaftliche Sozialhilfe (WSH). Das Sozialhilferisiko unterscheidet sich nicht nur nach Alter, sondern auch nach Haushaltskonstellation beträchtlich. Dies zeigt sich am deutlichsten bei Haushalten mit minderjährigen Kindern. 2020 wurden 1,0 Prozent der verheirateten Paare mit Kindern mit WSH unterstützt. Mit 21,1 Prozent um ein Vielfaches höher war dieser Anteil bei Haushalten mit einem alleinerziehenden Elternteil (überwiegend Mütter). Minderjährige sind somit nicht generell einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt, sondern hauptsächlich, wenn sie mit nur einem Elternteil zusammenleben.

Kontakt

David von Holzen

E-Mail: David.vonHolzen@lustat.ch

Telefon: +41 41 228 66 01

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