Sozialhilfe im Kanton Luzern 2020 – Kennzahlen
Trotz Covid-19-Pandemie: Sozialhilfequote bleibt stabil
2020 wurden im Kanton Luzern 9'969 Personen mit wirtschaftlicher Sozialhilfe (WSH) unterstützt (ohne Asyl- und Flüchtlingsbereich in der finanziellen Zuständigkeit des Bundes). Das sind 168 Empfänger/innen mehr als im Vorjahr (+1,7%). Setzt man die Zahl der Sozialhilfebeziehenden in Beziehung zur Wohnbevölkerung, ergibt sich eine Sozialhilfequote von 2,4 Prozent: Pro 1'000 Luzerner/innen bezogen 24 Personen mindestens einmal im Kalenderjahr WSH. Die Luzerner Sozialhilfequote bleibt damit gegenüber dem Vorjahr, trotz leichter Zunahme der Zahl der Sozialhilfebeziehenden, unverändert.
Trotz Covid-19-Pandemie hat die Anzahl Sozialhilfebeziehende im Jahr 2020 nur moderat zugenommen. Die SKOS sieht folgende Gründe für diese Entwicklung: der Ausbau der vorgelagerten Sozialleistungen wie die Arbeitslosenversicherung (Verlängerung des ALV-Taggeldbezugs, die Ausweitung/Vereinfachung der Kurzarbeit) und die Einführung einer Corona-Erwerbsersatzentschädigung sowie die private Möglichkeit des Verzehrs finanzieller Reserven oder ein Nichtbezug aufgrund der Befürchtung negativer Folgen (siehe SKOS Monitoring Fallzahlen).
Zahl der Alimentenbevorschussungen weiterhin rückläufig
Alimente für Kinder werden von den Gemeinden bevorschusst, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt und die finanziellen Mittel des obhutberechtigten Elternteils unter einer bestimmten Grenze liegen. 2020 gab es im Kanton Luzern 889 Dossiers mit Alimentenbevorschussungen; insgesamt wurden damit 2'042 Personen unterstützt (–4,1% gegenüber dem Vorjahr). Dies entspricht einem Anteil von 0,49 Prozent an der Kantonsbevölkerung. Der Rückgang an Alimentenbevorschussungen seit 2010 setzt sich somit weiterhin fort. Auch die Einführung der Teilbevorschussung im März 2020 hat den rückläufigen Trend bisher nicht gebremst.