Sozialhilfe im Kanton Luzern 2020 – Bezugsdauer und Umfang

Deutlich weniger Abschlüsse aufgrund verbesserter Erwerbssituation

Von den in den letzten 5 Jahren im Kanton Luzern eröffneten Sozialhilfedossiers wurden knapp ein Drittel innerhalb von 6 Monaten und knapp die Hälfte innerhalb von 12 Monaten wieder geschlossen. Der Anteil an Langzeitbeziehenden, die länger als 4 Jahre mit Sozialhilfe unterstützt werden, betrug weniger als einen Fünftel.

Knapp 25 Prozent der Abschlüsse gingen 2020 auf eine verbesserte Erwerbssituation der unterstützten Personen zurück; bei 37 Prozent wurde die Sozialhilfe durch eine andere Sozialleistung abgelöst (z.B. IV oder ALV). Bei gut 35 Prozent der abgeschlossenen Dossiers endete die Zuständigkeit des involvierten Sozialdienstes, meist wegen Wegzug oder Kontaktabbruch der unterstützten Person.

Im Vergleich zum Vorjahr kam es 2020 bei den Dossiers, welche aufgrund einer verbesserten Erwerbssituation abgeschlossen werden konnten, zu einer deutlichen Abnahme (–6,4 Pp.). Die Abnahme ist auf die geringere Anzahl an abgeschlossenen Dossiers mit dem Hauptgrund "Aufnahme Erwerbstätigkeit" und "Erhöhtes Erwerbseinkommen" zurückzuführen. Eine deutliche Zunahme der Anzahl abgeschlossener Dossiers im Jahr 2020 ist bei der "Existenzsicherung durch andere Sozialleistungen" zu verzeichnen (+11 Pp.). Hier ist hauptsächlich die Erhöhung der Taxgrenze für Heimbewohner/innen bei den Ergänzungsleistungen für den Anstieg verantwortlich (siehe Kennzahlen). Im Gesamten hat somit trotz weniger Ablösungen aus der WSH durch Verbesserung der Erwerbssituation die Zahl abgeschlossener Dossiers leicht zugenommen (+1,5%).

Alleinlebende mit höchster Deckungsquote

Der mittlere monatliche Unterstützungsbeitrag pro Fall betrug 2020 im Kanton Luzern 1'668 Franken (Median). Dieser Nettobedarf errechnet sich aus dem theoretischen Haushaltsbedarf gemäss SKOS-Richtlinien abzüglich allfälliger Einnahmen. Paare mit Kind/ern wiesen mit 2'629 Franken den höchsten mittleren Nettobedarf aus. Der entsprechende Betrag lag bei den Alleinlebenden bei 1'803 Franken. Einelternfamilien wiesen einen mittleren Nettobedarf von 2'117 Franken auf.

Die Deckungsquote ist jener Anteil des finanziellen Bedarfs, der durch die Sozialhilfe abgedeckt wird. Sie betrug 2020 im Kanton Luzern durchschnittlich 79 Prozent. Bei mehr als der Hälfte der Sozialhilfebeziehenden betrug die Deckungsquote 100 Prozent. Das heisst, dass die Sozialhilfe für deren gesamten Lebensbedarf aufkam. Alleinerziehende und Paare mit Kind/ern wiesen mit 66 beziehungsweise 67 Prozent im Durchschnitt eher niedrige Deckungsquoten auf. Alleinlebende verzeichneten mit durchschnittlich 87 Prozent eine deutlich höhere Quote.

Kontakt

David von Holzen

E-Mail: David.vonHolzen@lustat.ch

Telefon: +41 41 228 66 01

Analysen

Sozialhilfe im Kanton Luzern

Alleinerziehende mit Kleinkindern oft armutsgefährdet

Die neuste Ausgabe von LUSTAT Aktuell analysiert die Situation der Sozialhilfe im Kanton Luzern. Der Themenschwerpunkt liegt auf dem Sozialhilferisiko von Eineltern-Familien. Das Interview mit Chantal Di Meo-Ryf, Vizepräsidentin Verein Alleinerziehende Mütter und Väter Luzern, ergänzt die Analysen. Weitere Auswertungen betreffen die Sozialhilfebezüge nach Bildungsniveau, Nationalität und Aufenthaltsstatus – neu inkl. Status S.

LUSTAT Aktuell Sozialhilfe im Kanton Luzern entstand im Auftrag der Dienststelle Soziales und Gesellschaft DISG.

Statistik Panorama Luzern 2024

Soziale Sicherheit

Die Infografik gibt einen Überblick über den Fachbereich Soziale Sicherheit.

LUSTAT Jahrbuch 2024 - Fachbereiche

Soziale Sicherheit

Datenmaterial, Kommentare sowie weitere Informationen zu den Sozialversicherungen, den vorgelagerten bedarfsabhängigen Sozialleistungen, der wirtschaftlichen Sozialhilfe sowie zur wirtschaftlichen Lage der privaten Haushalte.