Zentrums- und Agglomerationsgemeinden weisen oft eine überdurchschnittliche Sozialhilfequote aus. Denn in urbanen Räumen ist der Anteil der Personengruppen grösser, der ein erhöhtes Sozialhilferisiko aufweist. Er umfasst Alleinerziehende, Alleinlebende, Geringqualifizierte und ausländische Staatsangehörige (vgl. Risikogruppen der Sozialhilfe). Die Sozialhilfequote in der Stadt Luzern lag 2019 mit 4,0 Prozent denn auch 1,6 Prozentpunkte über dem kantonalen Durchschnitt. Denselben Wert wiesen auch die Agglomerationskerngemeinden Ebikon, Emmen und Kriens auf. Die Quoten der genannten Gemeinden im Agglomerationskern und die der Stadt Luzern gleichen sich somit an. In den übrigen Gemeinden des Agglomerationskerns reicht die Quote von 0,6 Prozent (Adligenswil) bis zu 3,2 Prozent (Buchrain). Die Quoten in der Stadt Luzern (+0,1 Pp.) und in Ebikon (+0,6 Pp.) haben gegenüber dem Vorjahr zugenommen. In Emmen (–0,1 Pp.) und Kriens (–0,2 Pp.) haben sie leicht abgenommen.
In den ländlichen und suburbanen Luzerner Gemeinden ist die Sozialhilfequote im Allgemeinen tiefer als in den urbanen Gemeinden. Im Agglomerationsgürtel, dem suburbanen Umland der Stadt Luzern, ist der bereits im Vorjahr tiefste Wert aller Luzerner Analyseregionen auf 1,1 Prozent gesunken (–0,1 Pp.). In den Analyseregionen Sursee/Sempachersee (1,2%), unteres Wiggertal (1,6%) und Seetal (1,6%) ist die Sozialhilfequote ebenfalls um 0,1 Prozentpunkte gesunken, während sie in Rottal-Wolhusen auf 1,9 Prozent (+0,1 Pp.) gestiegen ist. Die Quoten der übrigen vier Regionen Entlebuch, Michelsamt/Surental, Rooterberg/Rigi und Willisau blieben unverändert.