Sozialhilfe im Kanton Luzern 2019 – Leistungen im weiteren Sinn
Kosten sinken erstmals seit 2011
Der wirtschaftlichen Sozialhilfe (WSH) vorgelagert dienen weitere bedarfsabhängige Sozialleistungen der Armutsbekämpfung. Die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV bezwecken die Existenzsicherung von Personen im Rentenalter und von Menschen mit Behinderung, deren Sozialversicherungsleistungen nicht zur Deckung des Lebensbedarfs ausreichen. Mit der Alimentenbevorschussung werden ausstehende Kinderalimente an Haushalte in finanziell bescheidenen Verhältnissen ausbezahlt. Die Absicherung der finanziellen Risiken der Elternschaft war im Kanton Luzern bis 2015 separat durch die Mutterschaftsbeihilfe erfolgt; danach wurde diese in die WSH integriert. Zusammen mit der WSH werden diese Sozialleistungen insgesamt unter den Begriff "Sozialhilfe im weiteren Sinn" gefasst.
Bund, Kanton und Gemeinden gaben gemäss den neusten Daten von 2018 im Kanton Luzern netto insgesamt 318,8 Millionen Franken für die Sozialhilfe im weiteren Sinn aus. Wobei die Kosten bei der Alimentenbevorschussung (ALBV) und der wirtschaftlichen Sozialhilfe (WSH) vollumfänglich bei den Gemeinden anfallen. Ab dem Jahr 2020 werden die dem Kanton obliegenden Ausgaben für die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV im ganzen Umfang von den Gemeinden getragen. Dies aufgrund der Aufgaben- und Finanzreform 18. Der grösste Teil der Nettoausgaben entfiel mit 233,5 Millionen auf die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. Auf sie folgte die WSH mit Nettoausgaben von 80,8 Millionen Franken (ohne Asyl- und Flüchtlingsbereich in der finanziellen Zuständigkeit des Bundes). Die ALBV schlug mit gut 4,5 Millionen Franken zu Buche. Damit haben die Nettoausgaben insgesamt das erste Mal seit 2011 wieder abgenommen. Die Abnahme ist auf den WSH-Kostenrückgang aufgrund von geringeren Fallzahlen im Jahr 2018 zurückzuführen.