Sozialhilfe im Kanton Luzern 2019 – Erwerbssituation der Bezüger/innen
Zahl der unterstützten Erwerbstätigen nimmt weiter zu
Erwerbstätigen wird die Sozialhilfe als Ergänzung zum Lohn ausbezahlt, wenn dieser zusammen mit anderen Einkommensquellen nicht zur Deckung des Lebensbedarfs ausreicht. In den letzten fünf Jahren ist eine Zunahme bei den Personen zu beobachten, die trotz einer Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Vor allem bei Vollzeiterwerbstätigen (ab 90%-Pensum) oder Personen mit einem Pensum zwischen 50 und 89 Prozent hat sich die Zahl der Sozialhilfebeziehenden erhöht.
2019 waren von den Luzerner Sozialhilfebeziehenden im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 und 64 Jahren knapp 30 Prozent erwerbstätig. 44,3 Prozent der unterstützten Erwerbstätigen (ohne Lernende) waren in einem Teilzeitpensum unter 50 Prozent beschäftigt, 18,3 Prozent waren Vollzeit beschäftigt.
Gut zwei Drittel der Luzerner Sozialhilfeempfänger/innen im erwerbsfähigen Alter gingen 2019 keiner beruflichen Tätigkeit nach. 29,3 Prozent davon waren erwerbslos. 38,6 Prozent waren Nichterwerbspersonen. Im Gegensatz zu den Erwerbstätigen hat der Anteil der unterstützten Personen ohne Erwerbstätigkeit in den letzten fünf Jahren abgenommen.