Sozialhilfe im Kanton Luzern 2019 – Bezugsdauer und Umfang
Hälfte der Fälle sind nach einem Jahr abgeschlossen
Von den in den letzten fünf Jahren im Kanton Luzern eröffneten Sozialhilfedossiers wurden ein Drittel innerhalb von 6 Monaten und die Hälfte innerhalb von 12 Monaten wieder geschlossen. Der Anteil an Langzeitbeziehenden, die länger als 4 Jahre mit Sozialhilfe unterstützt werden, betrug weniger als einen Fünftel.
Gut 30 Prozent der Abschlüsse gingen 2019 auf eine verbesserte Erwerbssituation der unterstützten Personen zurück; bei 26 Prozent wurde die Sozialhilfe durch eine andere Sozialleistung abgelöst (z.B. IV oder ALV). Bei knapp 40 Prozent der abgeschlossenen Fälle endete die Zuständigkeit der involvierten Fürsorgebehörde, meist wegen Wegzug oder Kontaktabbruch der unterstützten Person.
Alleinlebende mit höchster Deckungsquote
Der mittlere monatliche Unterstützungsbeitrag pro Fall betrug 2019 im Kanton Luzern 1'588 Franken (Median). Dieser Nettobedarf errechnet sich aus dem theoretischen Haushaltsbedarf gemäss SKOS-Richtlinien abzüglich allfälliger Einnahmen. Paare mit Kind/ern wiesen mit 2'449 Franken den höchsten mittleren Nettobedarf aus. Der entsprechende Betrag lag bei den Alleinlebenden bei 1'775 Franken. Einelternfamilien wiesen einen mittleren Nettobedarf von 2'034 Franken auf.
Die Deckungsquote ist jener Anteil des finanziellen Bedarfs, der durch die Sozialhilfe abgedeckt wird. Sie betrug 2019 im Kanton Luzern durchschnittlich 78 Prozent. Bei gut der Hälfte der Sozialhilfebeziehenden betrug die Deckungsquote 100 Prozent. Das heisst, dass die Sozialhilfe für deren gesamten Lebensbedarf aufkam. Alleinerziehende und Paare mit Kind/ern wiesen mit 65 beziehungsweise 66 Prozent im Durchschnitt eher niedrige Deckungsquoten auf. Alleinlebende verzeichneten mit durchschnittlich 85 Prozent eine deutlich höhere Quote.