Sozialhilfe im Kanton Zug 2020

Sozialhilfequote weiterhin stabil bei 1,6 Prozent

2020 wurden 2'005 Zuger/innen mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützt. Das sind 56 Personen oder 2,7 Prozent weniger als im Vorjahr. Trotzdem blieb die Sozialhilfequote, welche die Sozialhilfebeziehenden zur Kantonsbevölkerung ins Verhältnis setzt, stabil bei 1,6 Prozent. In den Jahren 2011 bis 2017 war die Quote tendenziell leicht angestiegen (2011: 1,6%; 2017: 1,7%). Seither nimmt sie tendenziell ab oder hält sich unverändert.

Verglichen mit der Gesamtschweiz (2019: 3,2%) ist die Zuger Quote unterdurchschnittlich. Sie ist auch tiefer als jene der Zentralschweiz insgesamt, welche 2020 unverändert bei 1,9 Prozent lag.

2020 war als erstes Jahr von der Corona-Pandemie geprägt. Die Veränderungen im ersten Corona-Jahr wirken sich aber noch nicht zwangsläufig auf die Sozialhilfezahlen aus, zumal vorgelagerte pandemiebedingte Leistungen des Bundes und des Kantons sowie Sozialversicherungs- und bedarfsabhängige Sozialleistungen zur Anwendung kamen.

Weniger Niedergelassene mit Bewilligung C in Sozialhilfe

Personen ohne nachobligatorischen Bildungsabschluss tragen ein besonders hohes Sozialhilferisiko. Im Kanton Zug lag die Sozialhilfequote entsprechender Personen 2020 bei 4,3 Prozent. Ein tieferes Bildungsniveau vermindert die Chancen am Arbeitsmarkt und ist mit ein Grund für die höhere Sozialhilfequote der ausländischen Zuger Wohnbevölkerung gegenüber der schweizerischen.

Die Quote der Sozialhilfebeziehenden mit ausländischer Nationalität ist gesunken (2019: 3,4%; 2020: 3,3%). Bei den Sozialhilfebeziehenden mit Schweizer Nationalität blieb sie konstant bei 0,9 Prozent. Die Zahl der ausländischen Niedergelassenen mit Aufenthaltsbewilligung C ist 2020 im Kanton Zug – wie in nahezu allen Zentralschweizer Kantonen – gesunken (2019: 603 Pers.; 2020: 519 Pers.). Diese Abnahme war in den Kantonen Zug und Schwyz am deutlichsten (je –13,9%) und war auch schon im Vorjahr zu beobachten gewesen. Sie deckt sich zeitlich mit der Einführung des revidierten Ausländer- und Integrationsgesetzes im Jahr 2019.

Dadurch, dass die finanzielle Verantwortung von Flüchtlingen nach 5 Jahren vom Bund auf die Kantone und Gemeinden übergeht, ist diese Gruppe 2020 in Zug (+37,2%) gewachsen. Dies ist eine Auswirkung der hohen Zahl zugewanderter Flüchtlinge der Jahre 2014 bis 2016.

Die Altersgruppe mit dem höchsten Risiko eines Sozialhilfebezugs waren 2020 die Zuger Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren (Quote: 2,5%). Mit steigendem Alter sinkt in der Regel das Risiko, auf Sozialhilfe angewiesen zu sein: Die Über-65-jährigen Zuger/innen bezogen 2020 von allen Altersgruppen am seltensten Sozialhilfe (Quote: 0,1%). Personen im Rentenalter haben im Bedarfsfall Anrecht auf Ergänzungsleistungen zur AHV, sodass sie nur in Ausnahmefällen auf das letzte sozialstaatliche Auffangnetz der wirtschaftlichen Sozialhilfe angewiesen sind.

Kinder in Einelternhaushalten mit erhöhtem Sozialhilferisiko

Kinder und Jugendliche, die mit nur einem Elternteil zusammenleben, sind einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt. 2020 bezogen im Kanton Zug 2,0 Prozent aller Privathaushalte Sozialhilfe, bei verheirateten Paaren mit Kindern waren es mit 1,0 Prozent genau halb so viele. Mit 14,3 Prozent um ein Vielfaches höher lag dieser Anteil bei Haushalten, in denen ein alleinerziehender Elternteil (überwiegend die Mutter) mit seinen Kindern zusammenlebt. Das Einkommen alleinerziehender Mütter und Väter reicht häufig nicht aus, um den Lebensbedarf der Familie zu decken. Im Kanton Zug zeigt sich auch, dass bei Einelternfamilien die Anzahl der Kinder das Sozialhilferisiko prägt. So war bei diesem Haushaltstyp die Sozialhilfequote 2020 mit 20,2 Prozent bedeutend höher bei 3 Kindern als bei nur 1 Kind (13,8%).

Familien mit Kindern werden mit weiteren, der wirtschaftlichen Sozialhilfe vorgelagerten bedarfsabhängigen Sozialleistungen unterstützt. 2020 wurden im Kanton Zug 392 Kindern und jungen Erwachsenen die Alimente bevorschusst (+2,6% gegenüber dem Vorjahr). 87 Familien (auch aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich) oder 326 Personen erhielten Mutterschaftsbeiträge. Das sind 17,1 Prozent weniger als im Vorjahr.

Gut jede fünfte unterstützte erwerbstätige Person arbeitet Vollzeit

2020 waren von den Zuger Sozialhilfebeziehenden im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 und 64 Jahren 38,9 Prozent erwerbstätig, weniger als die Hälfte davon in einer Festanstellung. Erwerbstätigen wird die wirtschaftliche Sozialhilfe als Ergänzung zum Lohn ausbezahlt, wenn dieser zusammen mit anderen Einkommensquellen nicht zur Deckung des Lebensunterhalts ausreicht.

Von den erwerbstätigen Sozialhilfebezüger/innen (ohne Lernende) waren 32,2 Prozent in einem Teilzeitpensum unter 50 Prozent beschäftigt. 2014 waren es noch 26,8 Prozent gewesen. Gut jede fünfte unterstützte erwerbstätige Person arbeitete 2020 Vollzeit (26,1%). 2014 waren es noch 28,6 Prozent gewesen. Der Anteil der in einem tiefen Teilzeitpensum beschäftigten Sozialhilfebeziehenden hat also im Vergleich zu 2014 zugenommen, während jener der Sozialhilfebeziehenden, die trotz Vollzeitbeschäftigung auf Sozialhilfe angewiesen sind, abgenommen hat. Männer waren 2020 unter den sozialhilfebeziehenden Vollzeitbeschäftigten häufiger als Frauen. Umgekehrt wurden mehr teilzeitbeschäftigte Frauen mit Sozialhilfeleistungen unterstützt als Männer.

60,6 Prozent der 2020 im Kanton Zug Unterstützten im erwerbsfähigen Alter  zwischen 18 und 64 Jahren gingen keiner beruflichen Tätigkeit nach. 30,1 Prozent waren erwerbslos. Das heisst, sie wären zwar für die Aufnahme einer Tätigkeit verfügbar, sind aber ohne bezahlte Arbeit. Die Übrigen waren Nichterwerbspersonen.

Weniger Dossiers aufgrund verbesserter Erwerbssituation abgeschlossen

Die Sozialhilfe dient in erster Linie der Überbrückung temporärer Notlagen. 2020 wurden im Kanton Zug knapp die Hälfte der Dossiers innerhalb eines Jahres wieder abgeschlossen (49,9%). Die mittlere Bezugsdauer der 2020 abgeschlossenen Fälle ist im Vergleich zum Vorjahr von 10 auf gut 14 Monate gestiegen. Dies könnte auf die gesamtwirtschaftlichen Erschwernisse im ersten Corona-Jahr zurückzuführen sein.

Bei den 2020 abgeschlossenen Dossiers gingen 33,9 Prozent auf eine verbesserte Erwerbssituation zurück. Das sind 8,1 Prozent weniger als im Vorjahr. Bei 31,4 Prozent wurde die Sozialhilfe durch eine andere Sozialleistung abgelöst (z.B. IV-Rente). Bei 31,4 Prozent der Zuger Fallabschlüsse endete 2020 die Zuständigkeit der involvierten Sozialdienste, meist wegen Wegzug oder Kontaktabbruch der unterstützten Person. In Zug konnten 2020 – wie nahezu in allen Zentralschweizer Kantonen – weniger Dossiers aufgrund einer verbesserten Erwerbssituation geschlossen werden als im Vorjahr. Hingegen wurden mehr Dossiers von einer anderen Sozialversicherungsleistung abgelöst.

Von den in den letzten fünf Jahren eröffneten Sozialhilfedossiers waren 2020 gut ein Drittel nach 6 Monaten wieder geschlossen (34,2%). Langzeitbeziehende, die länger als vier Jahre mit Sozialhilfe unterstützt werden, machten weniger als einen Sechstel aller abgeschlossenen Dossiers aus (Abschlussquote nach 48 Monaten: 84,0%).

Kontakt

David von Holzen

E-Mail: David.vonHolzen@lustat.ch

Telefon: +41 41 228 66 01

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