Sozialhilfe im Kanton Schwyz 2020

Sozialhilfequote steigt auf 1,5 Prozent

2020 wurden 2'341 Schwyzer/innen mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützt. Das sind 90 Personen oder 4,0 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Sozialhilfequote des Kantons, welche das Verhältnis der Sozialhilfebeziehenden zur Wohnbevölkerung abbildet, stieg auf 1,5 Prozent. Zuvor hatte die Schwyzer Quote fünf Jahre in Folge unverändert bei 1,4 Prozent gelegen.

Verglichen mit der Gesamtschweiz (2019: 3,2%) ist die Schwyzer Quote unterdurchschnittlich. Sie ist auch tiefer als jene der Zentralschweiz insgesamt, welche 2020 unverändert bei 1,9 Prozent lag.

2020 war als erstes Jahr von der Corona-Pandemie geprägt. Es gilt zu beachten, dass sich die Veränderungen im ersten Corona-Jahr noch nicht zwangsläufig auf die Sozialhilfezahlen auswirken, zumal in vorgelagert pandemiespezifische Leistungen des Bundes und des Kantons sowie Sozialversicherungs- und bedarfsabhängige Sozialleistungen zur Anwendung kamen.

Weniger Sozialhilfebeziehende mit Niederlassungsbewilligung C

Personen ohne nachobligatorischen Bildungsabschluss tragen ein besonders hohes Sozialhilferisiko. Im Kanton Schwyz lag die Sozialhilfequote entsprechender Personen 2020 bei 2,1 Prozent (2019: 2,2%). Ein tieferes Bildungsniveau vermindert die Chancen am Arbeitsmarkt und ist auch im Kanton Schwyz mit ein Grund für die höhere Sozialhilfequote der ausländischen Wohnbevölkerung (3,8%) gegenüber der schweizerischen (0,8%). Die Anzahl der Schwyzer Sozialhilfebeziehenden mit ausländischer Nationalität erhöhte sich 2020 auf 1′318 Personen (+9,1%).

Die Zahl der Niedergelassenen mit Bewilligung C ist 2020 in Schwyz – wie in nahezu allen Zentralschweizer Kantonen – gesunken (2019: 517 Pers.; 2020: 445 Pers.). Schwyz zeigt hier neben dem Kanton Zug die grösste Abnahme aller Zentralschweizer Kantone (je –13,9%). Die Abnahme erfolgt im Kanton Schwyz im zweiten Jahr in Folge und deckt sich zeitlich mit der Einführung des revidierten Ausländer- und Integrationsgesetzes im Jahr 2019.

Dadurch, dass die finanzielle Verantwortung von Flüchtlingen nach 5 Jahren vom Bund auf die Kantone und Gemeinden übergeht, ist diese Gruppe 2020 in Schwyz (+56,3%) – wie in nahezu allen Zentralschweizer Kantonen – gewachsen. Dies ist eine Auswirkung der Flüchtlingswelle der Jahre 2014 bis 2016.

Die Altersgruppe mit dem höchsten Risiko eines Sozialhilfebezugs waren auch 2020 die Schwyzer Kinder und Jugendlichen im Alter unter 18 Jahren (Quote: 2,6%). Mit steigendem Alter sinkt in der Regel das Risiko, auf Sozialhilfe angewiesen zu sein: Die Über-65-jährigen Schwyzer/innen bezogen auch 2020 von allen Altersgruppen am seltensten Sozialhilfe (Quote unverändert: 0,4%). Personen im Rentenalter haben im Bedarfsfall Anrecht auf Ergänzungsleistungen zur AHV, sodass sie nur in Ausnahmefällen auf das letzte sozialstaatliche Auffangnetz der wirtschaftlichen Sozialhilfe angewiesen sind.

Kinder in Einelternhaushalten tragen erhöhtes Sozialhilferisiko

Kinder und Jugendliche, die mit nur einem Elternteil zusammenleben, sind einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt. Insgesamt bezogen 2020 im Kanton Schwyz wie schon im Vorjahr 1,7 Prozent aller Privathaushalte Sozialhilfe; bei verheirateten Paaren mit Kindern waren es 0,9 Prozent. Um ein Vielfaches höher war dieser Anteil mit 15,5 Prozent bei Haushalten, in denen ein alleinerziehender Elternteil (überwiegend Mütter) mit seinen Kindern zusammenlebt. Das Einkommen alleinerziehender Mütter und Väter reicht häufig nicht aus, um den Lebensbedarf der Familie zu decken. Im Kanton Schwyz zeigt sich auch, dass bei Einelternfamilien die Anzahl der Kinder das Sozialhilferisiko prägt. So war bei diesem Haushaltstyp die Sozialhilfequote bei 3 Kindern 2020 mit 19,8 Prozent bedeutend höher als bei nur 1 Kind (16,9%).

Familien mit Kindern werden im Kanton Schwyz mit weiteren, der wirtschaftlichen Sozialhilfe vorgelagerten bedarfsabhängigen Sozialleistungen unterstützt. 2020 wurden 270 Kindern und jungen Erwachsenen die Alimente bevorschusst. Das sind erneut weniger als im Vorjahr (–6,9%).

Jede vierte unterstützte erwerbstätige Person arbeitet Vollzeit

2020 waren von den Schwyzer Sozialhilfebeziehenden im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 und 64 Jahren 35,5 Prozent erwerbstätig – überwiegend in Form einer Teilzeitanstellung. Erwerbstätigen wird die wirtschaftliche Sozialhilfe als Ergänzung zum Lohn ausbezahlt, wenn dieser zusammen mit anderen Einkommensquellen nicht zur Deckung des Lebensunterhalts ausreicht.

Von den erwerbstätigen Sozialhilfebezüger/innen (ohne Lernende) waren 35,6 Prozent in einem Teilzeitpensum unter 50 Prozent beschäftigt. Jede vierte Person arbeitete Vollzeit (25,1%). Männer sind unter den sozialhilfebeziehenden Vollzeitbeschäftigten häufiger als Frauen. Umgekehrt gibt es im Kanton Schwyz mehr teilzeitbeschäftigte Frauen mit Sozialhilfeleistungen als Männer.

63,4 Prozent der 2020 im Kanton Schwyz Unterstützten im erwerbsfähigen Alter gingen keiner beruflichen Tätigkeit nach. 26,3 Prozent waren erwerbslos. Das heisst, sie wären zwar für die Aufnahme einer Tätigkeit verfügbar, sind aber ohne bezahlte Arbeit. Die Übrigen waren Nichterwerbspersonen.

Weniger Dossiers aufgrund verbesserter Erwerbssituation abgeschlossen

Die Sozialhilfe dient in erster Linie der Überbrückung temporärer Notlagen. Im Kanton Schwyz wurde 2020 knapp die Hälfte der Fälle innerhalb eines Jahres wieder abgeschlossen (49,4%).

Bei den 2020 abgeschlossenen Dossiers gingen 33,8 Prozent auf eine verbesserte Erwerbssituation zurück, bei 31,1 Prozent wurde die Sozialhilfe durch eine andere Sozialleistung abgelöst (z.B. IV-Rente). Bei 32,2 Prozent der Fallabschlüsse endete die Zuständigkeit der involvierten Sozialdienste, meist wegen Wegzug oder Kontaktabbruch der unterstützten Person. In Schwyz (–19,5%) konnten – wie in nahezu allen Zentralschweizer Kantonen – weniger Dossiers aufgrund einer verbesserten Erwerbssituation geschlossen werden als im Vorjahr. Hingegen wurden mehr Dossiers von einer anderen Sozialversicherungsleistung abgelöst (+9,6%).

Von den in den letzten fünf Jahren im Kanton Schwyz eröffneten Sozialhilfedossiers waren gut ein Drittel nach sechs Monaten (35,1%) wieder geschlossen. Langzeitbeziehende, die länger als vier Jahre mit Sozialhilfe unterstützt werden, machten weniger als einen Sechstel aus (Abschlussquote nach 48 Monaten: 84,8%).

Kontakt

David von Holzen

E-Mail: David.vonHolzen@lustat.ch

Telefon: +41 41 228 66 01

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