Kriminalität und Strafrecht 2020

Luzerner Kriminalitätswerte im Bereich der Vorjahre

Insgesamt zeigen die analysierbaren Kennzahlen in Kriminalität und Strafrecht im Kanton Luzern 2020 ähnliche Werte wie in den Vorjahren. Die wenigen Veränderungen bleiben im Rahmen der Durchschnittswerte der letzten Jahre oder des langjährigen Trends. Einzig beim Anstieg der Widerhandlungen gegen Bundesnebengesetze lässt sich ein Teil des Anstiegs direkt auf die Covid-19-Pandemie zurückführen.

Es gilt jedoch zu beachten, dass die Kennzahlen in den Bereichen Kriminalität und Strafrecht aufgrund des variierenden Anzeigeverhaltens vom tatsächlichen Kriminalitätsvorkommen abweichen können. Die Zahl der nicht gemeldeten Fälle (Dunkelziffer) kann von Jahr zu Jahr variieren und kurzfristige Veränderungen sind deshalb vorsichtig zu interpretieren. Weiter wirkt sich die jeweilige Menge der polizeilich eingesetzten Ressourcen auf die Kennzahlen aus.

Rund 400 Widerhandlungen gegen Covid-19-Massnahmen

Im Kanton Luzern wurden 2020 knapp 23'900 Straftaten polizeilich registriert. Die Zahl der polizeilich registrierten Straftaten hatte 2011 und 2012 zugenommen und ging anschliessend zurück. Dieser Rückgang kam 2020 zum Stillstand.

Die Widerhandlungen nach Strafgesetzbuch (StGB) stiegen 2020 wieder leicht an, nachdem sie seit 2014 stetig zurückgegangen waren. Die Straftaten nach Betäubungsmittelgesetz erreichten 2020 den höchsten Wert seit 2010. Damit setzt sich der langfristig zunehmende Trend fort. Der weitere Anstieg dürfte hier 2020 auch dadurch begünstigt worden sein, dass als Folge der Covid-19-Pandemie generell weniger öffentliche Veranstaltungen durchgeführt wurden, die polizeiliche Begleitung erforderten (z.B. Fussballspiele) und die Luzerner Polizei so mehr Ressourcen für Patrouillenarbeit zur Verfügung hatte.

Der Wert der polizeilich registrierten Widerhandlungen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz lag 2020 deutlich unter dem Vorjahr, jedoch nahe dem Durchschnittswert der Jahre 2010 bis 2019. Die Verstösse gegen Bundesnebengesetze nehmen seit 2015 zu; 2019 und 2020 fiel das Wachstum überdurchschnittlich stark aus. 2020 kamen zu diesen Straftaten rund 400 Widerhandlungen gegen Covid-19-Massnahmen hinzu.

Schweizweit gehen die polizeilich registrierten Straftaten nach Strafgesetzbuch seit 2013 stetig zurück; 2020 wurde hier der niedrigste Wert seit 2010 erfasst. Die registrierten Straftaten nach dem Betäubungsmittel- sowie dem Ausländer- und Integrationsgesetz sind gesamtschweizerisch seit 2016 rückläufig. Erstere Kennzahl lag 2020 auf dem tiefsten Stand seit 2010, letztere lag ebenfalls nahe daran.

Gemeldete Fälle häuslicher Gewalt nahe dem langjährigen Durchschnitt

2020 wurden der Luzerner Polizei 419 Straftaten im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt gemeldet. Dieser Wert liegt über dem Durchschnittswert der Jahre 2016 bis 2019 (373 Straftaten), jedoch nahe dem langjährigen Durchschnittswert (2010–2019: 421 Straftaten).

Schweizweit steigt die Zahl polizeilich registrierter Straftaten mit Bezug zu häuslicher Gewalt seit 2012 mit Ausnahme weniger Jahre an. Auch 2020 stiegen die Fälle im Vergleich zum Vorjahr an (+2,3%).

Bei Straftaten im häuslichen Bereich ist das Anzeigeverhalten sehr unterschiedlich. Es wird davon ausgegangen, dass viele Fälle nicht gemeldet werden und eine hohe Dunkelziffer besteht.

Zahl der Führerausweisentzüge unverändert

2020 wurden im Kanton Luzern 3'377 Führerausweise entzogen. In den Vorjahren war die Zahl der Ausweisentzüge nach einem Höchststand 2015 (3'852 Entzüge) bis 2018 zurückgegangen und liegt seit 2019 bei rund 3'400 jährlichen Entzügen.
Die Ausweisentzüge aufgrund von Angetrunkenheit waren von 2011 bis 2018 rückläufig und steigen seit 2019 wieder an. Die Ausweisentzüge aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen erreichten 2020 mit 1'455 Führerausweisentzügen den Höchstwert von 2017; ihre Zahl lag damit im Kanton Luzern deutlich über den beiden Vorjahren.

Schweizweit lag die Anzahl der Führerausweisentzüge 2020 so tief wie seit 2010 noch nie. Damit setzt sich in der Gesamtschweiz der jährliche Rückgang seit 2016 fort.

Hinweise zu den verwendeten Datenquellen

Die öffentliche Statistik stützt sich im Bereich Kriminalität und Strafrecht unter anderem auf Daten aus der Strafurteilsstatistik (SUS), der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und der Statistik der Administrativmassnahmen (ADMAS) zu den Führerausweisentzügen ab.
Die Statistik der Strafurteile erfasst die in das Strafregister eingetragenen Verurteilungen mit Datum der Erstverurteilung. Der Eintrag in das Strafregister verzögert sich, wenn das erstinstanzliche Urteil weitergezogen wird. Deshalb sind die Daten der Strafurteilsstatistik jeweils erst 1 bis 2 Jahre später vollständig und aussagekräftig. Die aktuell verfügbaren Zahlen zum Jahr 2020 lassen deshalb noch keine aussagekräftigen Analysen zu.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) erfasst alle der Polizei bekannten Straftaten (Anzeigestatistik). Das Datum der registrierten Straftat entspricht dem Übermittlungszeitpunkt der kantonalen Daten an das Bundesamt für Statistik (BFS). Dieser Übermittlungszeitpunkt erfolgt nach Abschluss der Erfassungsarbeit durch die Polizei und somit einige Monate nach dem Tatgeschehen. In einer Spezialauswertung hat das BFS die Anzahl der registrierten Straftaten für die Schweiz nach Tatzeitpunkt für den Zeitraum Januar bis Juli 2020 ausgewertet.

Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG) in Form von Führerausweisentzügen werden in der Statistik der Administrativmassnahmen (ADMAS) erfasst. Analysiert werden können die Führerausweisentzüge insgesamt sowie entsprechende Entzugsgründe wie Angetrunkenheit oder Geschwindigkeitsübertretung. Die Widerhandlungen werden erfasst, sobald sie rechtskräftig sind. Der Erfassungszeitpunkt der Daten ergibt das Datum in der Statistik und liegt in der Regel 1 bis 6 Monate hinter dem Tatzeitpunkt.

Autorin: Andrea Oppliger, 23. November 2021

Kontakt

Andrea Oppliger

E-Mail: andrea.oppliger@lustat.ch

Telefon: +41 41 228 59 47

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